Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

1.    Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.

Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt  und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.

In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.

2.    Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.

Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt  und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.

In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.

2.    Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.

Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt  und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.

In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.

2.    Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.    Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden Fassung.

Das von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach Flurstücken abgegrenzt  und in einem Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.

In dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert und extern vergeben werden.

2.    Zur Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage 3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.