Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:
1.
Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte
Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender
Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden
Fassung.
Das
von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem
Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Einleitungsbeschlusses.
In
dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert
und extern vergeben werden.
2.
Zur
Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage
3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte
Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender
Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden
Fassung.
Das
von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem
Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Einleitungsbeschlusses.
In
dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert
und extern vergeben werden.
2.
Zur
Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage
3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte
Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender
Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden
Fassung.
Das
von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem
Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Einleitungsbeschlusses.
In
dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert
und extern vergeben werden.
2.
Zur
Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage
3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beschließt für das in Anlage 1 dargestellte
Gebiet 'Deutzer Hafen' in Köln-Deutz die Durchführung vorbereitender
Untersuchungen nach § 165 Absatz 4 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in
Verbindung mit § 141 Absatz 3 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2141), in der bei Beschlussfassung geltenden
Fassung.
Das
von den vorbereitenden Untersuchungen betroffene Gebiet ist in Anlage 1 nach
Flurstücken abgegrenzt und in einem
Anlageplan dargestellt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des
Einleitungsbeschlusses.
In
dem Untersuchungsgebiet soll geprüft werden, ob und wie eine städtebauliche
Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden kann. Die Durchführung der
vorbereitenden Untersuchungen soll durch ‚moderne stadt‘ beauftragt, finanziert
und extern vergeben werden.
2.
Zur
Sicherung der Entwicklungsziele und einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung beschließt der Rat darüber hinaus für dieses Gebiet die als Anlage
3 beigefügte Satzung über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25
Absatz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.