Beschluss: zurückgestellt
Beschluss
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt in der Tagesordnungsdebatte, die Vorlage zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung zu verschieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage wurde
vertagt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss
Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage zur nächsten Sitzung zurück.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss: zurückgestellt
Der Punkt ist zu Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.
Beschluss: zurückgestellt
Die CDU Fraktion
stellt einen Antrag auf Vertagung.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen beschließt:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 9.2.2 bis zur
nächsten Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD Fraktion und 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen, gegen die Stimmen von Herrn Bronisz und Herrn Theilen von Wrochem und der FDP Fraktion, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Ilg zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Auf Anregung von Frau Bossinger (SPD-Fraktion) wird die Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.11.2016 geschoben. Vor der abschließenden Beratung in der nächsten Sitzung soll zu den Flächen „Mathias-Brüggen-Straße/Ossendorfer Weg“ und „Alpener Straße 4-6“ ein Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Liegenschaften und Kataster und des Stadtplanungsamtes stattfinden. Dieser wird für Montag, den 21.11.2016, 15:30 terminiert, Herr Bezirksbürgermeister Wirges wird kurzfristig hierzu einladen.
Unabhängig davon bittet Frau Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion) bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2016 um Beantwortung folgender Fragen:
·
Wie verträgt sich die vorgeschlagene
Wohnbebauung am Standort Piusstraße/Ecke Vogelsanger Straße mit der geplanten
Erweiterung der Rheinischen Musikschule (Anmerkung:
vgl. die Beschlussvorlage 1223/2015 betr. die Planungsaufnahme
zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Rheinische Musikschule Köln,
Vogelsanger Str. 28-32, 50823 Köln, TOP 10.4 der Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld am 24.08.2015)?
·
Ist am Standort Seeadlerweg auf die öffentliche Grünfläche bzw. der
Bolzplatz betroffen und wenn ja, wie wird ein Ausgleich sichergestellt?
·
Wie ist die Vorgabe, dass 40% der Wohnungen öffentlich gefördert sind,
40% zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen und 20% frei finanziert sind, zu
verstehen? Bezieht sich diese Vorgabe auf jede Einzelfläche oder auf die
Gesamtheit aller Flächen?
Frau Kaiser (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es zu der geplanten Bebauung der Fläche am Seeadlerweg bereits eine Vorlage in einer vorhergehenden Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab (Anmerkung: vgl. die Mitteilung 1912/2015, TOP 20.1 der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.09.2015). Die seinerzeit gestellte Frage, welche Fläche als Ersatz für die Pfadfindergruppe vorgesehen ist, wurde bis heute nicht abschließend beantwortet. Sie bittet darum, dies bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung nachzuholen.
Beschluss: zurückgestellt
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die
Vermarktung erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von
Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Wegen Klärungsbedarfs geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der
Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“
(1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der
Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in
kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im
Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke,
Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren
im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können.
Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst
durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung
von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung
des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster:
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg.
1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II
zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12
Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw.
Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten
Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule,
Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung
Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur
mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität,
Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt-
und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
51.200 €.
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 –
Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Es wird über die Bebauung der Grundstücke 5.01 und 5.02 wie folgt getrennt abgestimmt:
Grundstück 5.01: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und Pro Köln beschlossen.
Grundstück 5.02: Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer
Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln,
die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär
solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum
31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§
246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung,
Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr.
II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – vertagt
die Beratung auf die nächste Sitzung am 13.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen
(2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V.
(1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der
Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband
Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: Sache ist erledigt
Die Beschlussvorlage wird zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2017 geschoben.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:
Herr Schykowski (Vorsitzender
der CDU-Fraktion) bittet zunächst um getrennte Abstimmung für die in Anlage 1
aufgeführten Grundstücke
2.01 Gustav-Heinemann-Ufer
114 (Bayenthal) und
2.02 Giesdorfer Allee
(Immendorf)
Herr Homann folgt der Bitte
und lässt sodann zunächst über das Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer in
Bayenthal gemäß Vorlage abstimmen.
1.Beschluss der Vorlage 2698/2016 in Bezug auf Anlage 1 Ziffer 2.01:
- „Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau „ (1028/2015)
beauftragt der Rat die Verwaltung….“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sodann lässt Herr Homann über
das Grundstück Giesdorfer Allee in Immendorf (Anlage 1, Ziffer 2.02) abstimmen.
Herr Giesen von der Fraktion
Die Grünen stellt hierzu einen Änderungsantrag unter Ziffer 9.2.2.1 Antrag
2057/2016.
2. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer
Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Erweiterung der bestehenden Kita /
Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus Godorf
bedienen kann),
- Einpassung der geplanten Bebauung an
das dort vorherrschende Ortsbild,
- Umsetzung des erforderlichen
Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße
oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
- Verbesserung des vor einiger Zeit
reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion, der
Fraktion Die Grünen, der FDP Fraktion und Herr Bronicz gegen die Stimmen der
CDU Fraktion mit Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.
Herr Dr. Klusemann beantragt
eine Änderung bezüglich der Vermarktung des Grundstückes.
3. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung
der Grundstücke in Immendorf ausschließlich mit der GAG,
Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder
Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst abschließend folgenden geänderten
Beschluss in Bezug auf das Grundstück in Immendorf.
4. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
1.)
„Aufbauend auf
der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den
Wohnungsbau „ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung….“
Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer
Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Erweiterung der bestehenden Kita /
Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus
Godorf bedienen kann),
- Einpassung der geplanten Bebauung an
das dort vorherrschende Ortsbild,
- Umsetzung des erforderlichen
Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße
oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
- Verbesserung des vor einiger Zeit
reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.
2.)
…
3.)
…
4.)
…
5.)
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke ausschließlich
mit der GAG,
Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder
Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei
Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von
Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage,
Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Die Bezirksvertretung Porz
begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Suche geeigneter Flächen für den
zusätzlichen Wohnungsbau, hat jedoch bei der vorgeschlagenen Fläche 7.01
erhebliche Bedenken als zweckmäßige Fläche.
Die potentielle Fläche 7.01
Wesselinger Weg wird wegen fehlender Infrastruktur aus der Wohnbauoffensive
gestrichen bis die Infrastrukturen wie Nahversorgung und Verkehr gelöst sind.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig in geänderter Form emfpohlen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu
fassen:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der
Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“
(1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der
Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in
kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im
Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke,
Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren
im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können.
Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst
durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung
von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die
Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den
Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster:
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg.
1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II
zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12
Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw.
Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten
Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule,
Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung
Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur
mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität,
Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt-
und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
51.200 €.
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 –
Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis (über den Verweis
ohne Votum):
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO
Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband
Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die
Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Votum in den Rat.
Beschluss: endgültig abgelehnt
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer
Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von
Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von Herrn Kleinjans, Frau Heinrich (Grüne) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Metinoglu (Grüne) und Herrn Urmetzer (FDP)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
ohne Votum in den Rat verwiesen
Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
(aus der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 verwiesen)
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Ziffer 1 wird ersetzt
durch:
Der
Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur
Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw.
Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private
Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:
Nr.
2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe
Nr.
3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe
Nr.
4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine
Wohnungsbaugenossenschaft
Nr.
4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung
Nr.
4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe
Nr.
4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.
Nr.
5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG
Nr.
6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher
Ausnutzung
Nr.
6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg
Nr.
6.06 Quettinghofstraße
Nr.
7.01 Wesselinger Weg
Nr.
8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der
städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu
prüfen.
Die
übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom
Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter
verfolgt.
Die
Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie
konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten
Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in
konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft
und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.
Für
jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine
sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der
Mischung festzulegen. Über alle hier
aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30%
konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter
Wohnungsbau zu erzielen.
Die
Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder
Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.
Bei
der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die
Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV
NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln
berücksichtigt werden.
Ziffer
2, 3 und 4 der Beschlussvorlage werden unverändert beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der
FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.
II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Maßgaben
versehen:
Der Rat
beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1
genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel Wohnraum zu
schaffen.
·
Die Vermarktung erfolgt
-
grundsätzlich zum Verkehrswert an
Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsgesellschaft der
Stadtwerke Köln mbH, Wohnungsbaugenossenschaften),
-
sollte dies nicht gelingen, im Rahmen
einer Konzeptausschreibung.
·
Der Rat bekräftigt den Vorschlag der
Oberbürgermeisterin, die Grundstücke mit der Maßgabe zu vermarkten, dass im
Ergebnis, aber auch möglichst gleichmäßig auf jeder Fläche,
-
ca. 40 % der Wohnungen öffentlich
gefördert sind,
-
weitere ca. 40 % der Unterbringung von
Flüchtlingen dienen,
-
die verbleibenden ca. 20 % der
Wohneinheiten dem frei finanzierten Wohnungsbau zugehören.
·
Die im Rahmen der Anhörung seitens der
Bezirksvertretungen geäußerten Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen
Anbindung, insb. bzgl. des ÖPNV, sind im weiteren Verfahren aufzugreifen und
möglichst zu beheben. Bzgl. der Fläche 6.05 Auweiler Süd-Ost muss die
Flächenentwicklung in Gesamtbetrachtung mit den – insbesondere westlich -
angrenzenden privaten Grundstücken erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von
Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe
Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.
III. Verwaltungsvorlage in der geänderten Fassung:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke
Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG
AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe
an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:
Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe
Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe
Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine
Wohnungsbaugenossenschaft
Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung
Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe
Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.
Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG
Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer
baulicher Ausnutzung
Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg
Nr. 6.06 Quettinghofstraße
Nr. 7.01 Wesselinger Weg
Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung
der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu
prüfen.
Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden –
vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen -
nicht weiter verfolgt.
Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten
Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil
frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von
Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in
Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.
Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage
eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der
Mischung festzulegen. Über alle hier
aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30%
konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter
Wohnungsbau zu erzielen.
Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im
Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten
Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln
unterzubringen sind.
Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber
soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl.
Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von
Fördermitteln berücksichtigt werden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können.
Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit
erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur
Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen
sind Flächen, die planungsrechtlich als
Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet
werden.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600 €.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke.
sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei
Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und
der Gruppe GUT zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Die Ergänzung der Ziffer 2
beruht auf einem nachträglichen Vorschlag der Fachverwaltung. Der Text wurde
durch die Oberbürgermeisterin vorgelesen.