Beschluss: zurückgestellt


Beschluss

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt in der Tagesordnungsdebatte, die Vorlage zur weiteren Beratung in die nächste Sitzung zu verschieben.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung gibt die Vorlage ohne eigenes Votum in den weiteren Sitzungslauf.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde vertagt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss stellt die Vorlage zur nächsten Sitzung zurück.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Beschluss: zurückgestellt


Der Punkt ist zu Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.

Beschluss: zurückgestellt


Die CDU Fraktion stellt einen Antrag auf Vertagung.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den TOP 9.2.2 bis zur nächsten Sitzung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD Fraktion und 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen, gegen die Stimmen von Herrn Bronisz und Herrn Theilen von Wrochem und der FDP Fraktion, bei Enthaltung der Stimme von Herrn Ilg zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Auf Anregung von Frau Bossinger (SPD-Fraktion) wird die Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.11.2016 geschoben. Vor der abschließenden Beratung in der nächsten Sitzung soll zu den Flächen „Mathias-Brüggen-Straße/Ossendorfer Weg“ und „Alpener Straße 4-6“ ein Ortstermin unter Beteiligung des Amtes für Liegenschaften und Kataster und des Stadtplanungsamtes stattfinden. Dieser wird für Montag, den 21.11.2016, 15:30 terminiert, Herr Bezirksbürgermeister Wirges wird kurzfristig hierzu einladen.

Unabhängig davon bittet Frau Pöttgen (FDP-Piraten-Fraktion) bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2016 um Beantwortung folgender Fragen:

·           Wie verträgt sich die vorgeschlagene Wohnbebauung am Standort Piusstraße/Ecke Vogelsanger Straße mit der geplanten Erweiterung der Rheinischen Musikschule (Anmerkung: vgl. die Beschlussvorlage 1223/2015 betr. die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für die Rheinische Musikschule Köln, Vogelsanger Str. 28-32, 50823 Köln, TOP 10.4 der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 24.08.2015)?

·           Ist am Standort Seeadlerweg auf die öffentliche Grünfläche bzw. der Bolzplatz betroffen und wenn ja, wie wird ein Ausgleich sichergestellt?

·           Wie ist die Vorgabe, dass 40% der Wohnungen öffentlich gefördert sind, 40% zur Unterbringung von Flüchtlingen dienen und 20% frei finanziert sind, zu verstehen? Bezieht sich diese Vorgabe auf jede Einzelfläche oder auf die Gesamtheit aller Flächen?

Frau Kaiser (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es zu der geplanten Bebauung der Fläche am Seeadlerweg bereits eine Vorlage in einer vorhergehenden Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld gab (Anmerkung: vgl. die Mitteilung 1912/2015, TOP 20.1 der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28.09.2015). Die seinerzeit gestellte Frage, welche Fläche als Ersatz für die Pfadfindergruppe vorgesehen ist, wurde bis heute nicht abschließend beantwortet. Sie bittet darum, dies bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung nachzuholen.

Beschluss: zurückgestellt


Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 

Wegen Klärungsbedarfs geschoben.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wurde zurückgestellt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 




Abstimmungsergebnis:

Es wird über die Bebauung der Grundstücke 5.01 und 5.02 wie folgt getrennt abgestimmt:

Grundstück 5.01: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und Pro Köln beschlossen.

Grundstück 5.02: Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Diese Vorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgezogen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – vertagt die Beratung auf die nächste Sitzung am 13.12.2016.




Abstimmungsergebnis:

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: Sache ist erledigt


Die Beschlussvorlage wird zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 30.01.2017 geschoben.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:

 

Herr Schykowski (Vorsitzender der CDU-Fraktion) bittet zunächst um getrennte Abstimmung für die in Anlage 1 aufgeführten Grundstücke

2.01 Gustav-Heinemann-Ufer 114 (Bayenthal) und

2.02 Giesdorfer Allee (Immendorf)

 

Herr Homann folgt der Bitte und lässt sodann zunächst über das Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer in Bayenthal gemäß Vorlage abstimmen.

 

1.Beschluss der Vorlage 2698/2016 in Bezug auf Anlage 1 Ziffer 2.01:

 

  1. „Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau „ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung….“

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Sodann lässt Herr Homann über das Grundstück Giesdorfer Allee in Immendorf (Anlage 1, Ziffer 2.02) abstimmen.

 

Herr Giesen von der Fraktion Die Grünen stellt hierzu einen Änderungsantrag unter Ziffer 9.2.2.1 Antrag 2057/2016.

 

2. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:

 

Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

    • Erweiterung der bestehenden Kita / Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus Godorf bedienen kann),
    • Einpassung der geplanten Bebauung an das dort vorherrschende Ortsbild,
    • Umsetzung des erforderlichen Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
    • Verbesserung des vor einiger Zeit reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP Fraktion und Herr Bronicz gegen die Stimmen der CDU Fraktion mit Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.

 

 

Herr Dr. Klusemann beantragt eine Änderung bezüglich der Vermarktung des Grundstückes.

 

3. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke in Immendorf ausschließlich mit der GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder  Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst abschließend folgenden geänderten Beschluss in Bezug auf das Grundstück in Immendorf.

 

4. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:

 

1.)  „Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau „ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung….“

Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

    • Erweiterung der bestehenden Kita / Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus Godorf bedienen kann),
    • Einpassung der geplanten Bebauung an das dort vorherrschende Ortsbild,
    • Umsetzung des erforderlichen Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
    • Verbesserung des vor einiger Zeit reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.

2.) 

3.) 

4.) 

5.)  Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke ausschließlich mit der GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder  Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 

Die Bezirksvertretung Porz begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Suche geeigneter Flächen für den zusätzlichen Wohnungsbau, hat jedoch bei der vorgeschlagenen Fläche 7.01 erhebliche Bedenken als zweckmäßige Fläche.

Die potentielle Fläche 7.01 Wesselinger Weg wird wegen fehlender Infrastruktur aus der Wohnbauoffensive gestrichen bis die Infrastrukturen wie Nahversorgung und Verkehr gelöst sind.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig in geänderter Form emfpohlen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen       25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis (über den Verweis ohne Votum):

  • 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Votum in den Rat.


Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig abgelehnt mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, von Herrn Kleinjans, Frau Heinrich (Grüne) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Herrn Metinoglu (Grüne) und Herrn Urmetzer (FDP)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

ohne Votum in den Rat verwiesen


Beschluss: geändert beschlossen


Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

(aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 15.12.2016 verwiesen)

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:

 

Ziffer 1 wird ersetzt durch:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:

 

Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe

Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbaugenossenschaft

Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.

Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG

Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg

Nr. 6.06 Quettinghofstraße

Nr. 7.01 Wesselinger Weg

Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen.

 

Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt.

 

Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.

Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen.

Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.

Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln berücksichtigt werden.

 

Ziffer 2, 3 und 4 der Beschlussvorlage werden unverändert beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird mit folgenden Maßgaben versehen:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel Wohnraum zu schaffen.

 

·        Die Vermarktung erfolgt

 

-        grundsätzlich zum Verkehrswert an Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH, Wohnungsbaugenossenschaften),

 

-        sollte dies nicht gelingen, im Rahmen einer Konzeptausschreibung.

 

 

·        Der Rat bekräftigt den Vorschlag der Oberbürgermeisterin, die Grundstücke mit der Maßgabe zu vermarkten, dass im Ergebnis, aber auch möglichst gleichmäßig auf jeder Fläche,

 

-           ca. 40 % der Wohnungen öffentlich gefördert sind,

-           weitere ca. 40 % der Unterbringung von Flüchtlingen dienen,

-           die verbleibenden ca. 20 % der Wohneinheiten dem frei finanzierten Wohnungsbau zugehören.

 

·        Die im Rahmen der Anhörung seitens der Bezirksvertretungen geäußerten Bedenken hinsichtlich der verkehrlichen Anbindung, insb. bzgl. des ÖPNV, sind im weiteren Verfahren aufzugreifen und möglichst zu beheben. Bzgl. der Fläche 6.05 Auweiler Süd-Ost muss die Flächenentwicklung in Gesamtbetrachtung mit den – insbesondere westlich - angrenzenden privaten Grundstücken erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT abgelehnt.

 

 

 

III. Verwaltungsvorlage in der geänderten Fassung:

 

1.            Der Rat beauftragt die Verwaltung für folgende Grundstücke Beschlussvorlagen zur Veräußerung an Bestandshalter in Direktvergabe an die GAG AG, die WSK bzw. Wohnungsbaugenossenschaften oder in Form einer Konzeptvergabe an private Investoren vorzubereiten und den zuständigen Ratsgremien vorzulegen:

 

Nr. 2.01 Gustav-Heinemann-Ufer vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 3.01 Piusstraße / Geleniusstraße in Direktvergabe

Nr. 4.01.Seeadlerweg vorzugsweise in Direktvergabe an eine Wohnungsbaugenossenschaft

Nr. 4.02 Alpenerstr. 4-6 mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 4.03 Piusstr. / Vogelsanger Str. vorzugweise in Direktvergabe

Nr. 4.04 Mathias-Brüggen-Str. / Ecke Ossendorfer Str.

Nr. 5.02 Am Bilderstöckchen vorzugsweise in Direktvergabe an GAG AG

Nr. 6.02 Merianstr. / Ecke Volkhovener Weg mit der Maßgabe höherer baulicher Ausnutzung

Nr. 6.03 Merianstr. / Ecke Fühlinger Weg

Nr. 6.06 Quettinghofstraße

Nr. 7.01 Wesselinger Weg

Nr. 8.01 Lützerathstr 141a mit der Maßgabe, die Wohnungsbauentwicklung der städtischen Grundstücke zusammen mit benachbarten privaten Grundstücken zu prüfen.

 

Die übrigen in der Beschlussvorlage aufgeführten Flächen werden – vorbehaltlich vom Stadtentwicklungsausschuss beauftragter weiterer Prüfungen - nicht weiter verfolgt.

 

Die Grundstücke sollen im Grundsatz für öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie konventionellen Wohnungsbau für Flüchtlinge und einen Anteil frei finanzierten Wohnungsbau genutzt werden. Die Unterbringung von Geflüchteten in konventionellen Wohnungen dient der besseren Integration in Stadtgesellschaft und ist zudem die haushaltswirtschaftlich günstigere Unterbringungsvariante.

Für jedes Grundstück ist als Bestandteil der jeweiligen Beschlussvorlage eine sozial-räumliche Bewertung durchzuführen, um das jeweils geeignete Maß der Mischung festzulegen.  Über alle hier aufgeführten Grundstücke sind im Gesamtergebnis 30% öffentlich-geförderter, 30% konventioneller Wohnungsbau für Flüchtlinge und 40% frei finanzierter Wohnungsbau zu erzielen.

Die Vermarktung erfolgt zum Verkehrswert jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial geförderten Wohnraum und/oder Wohnraum für Flüchtlinge, die von der Stadt Köln unterzubringen sind.

Bei der Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü, RdErl. Des MBWSV NRW vom 17.06.2015 – IV.2 – 2103 – 168/15) zum Aquirieren von Fördermitteln berücksichtigt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

            Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Flächen, die planungsrechtlich als Gewerbegebiete ausgewiesen sind bzw. in den Fällen des § 34 des   Baugesetzbuches als Gewerbegebiet eingeordnet werden.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                    2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                    1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                    1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                         341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                        177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke. sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) sowie bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, der Gruppe pro Köln, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT zugestimmt.

__________

Anmerkung:

 

Die Ergänzung der Ziffer 2 beruht auf einem nachträglichen Vorschlag der Fachverwaltung. Der Text wurde durch die Oberbürgermeisterin vorgelesen.