Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss

 

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt, die Vorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 




Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

 

Der Rat beschließt alle Bezirksvertretungen in der Angelegenheit zu hören. Der Beschluss des Rates steht daher unter dem Vorbehalt, dass alle Bezirksvertretungen dem Beschluss des Rates ungeändert zustimmen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Verfahrensvorschläge und Geschäftsordnungsanträge zu Punkt

 

10.31    Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten

0745/2016/1

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Piraten

AN/2036/2016

 

Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke., der FDP-Fraktion, der Gruppe Piraten und der Gruppe GUT

AN/2163/2016

 

Ratsmitglied Kienitz beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 15 Minuten. Zu Punkt 10.31 bestehe noch Abstimmungsbedarf zwischen den Fraktionen. Man wolle versuchen, in der Sache zu einer Einigung zu kommen, um heute in der Angelegenheit entscheiden zu können.

 

Der Rat stimmt diesem Verfahrensvorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe pro Köln zu.

 

Die Sitzung wird anschließend von 17.39 Uhr bis 18.10 Uhr unterbrochen.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung erklärt Ratsmitglied Frank, dass eine Einigung herbeigeführt werden könne. die Ausformulierung könne allerdings noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Er schlägt deshalb vor TOP 10.31 zu verschieben und erst im Anschluss an TOP 10.50 zu behandeln.

 

Der Rat stimmt diesem Vorschlag einvernehmlich zu.

 

Beschluss: geändert beschlossen


I. Beschluss des Rates vom 20.12.2016:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

II. Beschluss der Bezirksvertretungen:

 

Die Bezirksvertretung schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.    Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.    Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.    Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

 



Die CDU Fraktion, die SPD Fraktion, die Fraktion Die Grünen und die FDP Fraktion stellen einen gemeinsamen Änderungsantrag.

 

              Beschlussvorschlag zu TOP 9.2.3 (Seniorenkoordination im Bezirk)

AN/0088/2017

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst abschließend folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ ggfs.: unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden Dokumentes „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) unter direkter und intensiver Beteiligung der Seniorenvertretung vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Vorlage zurück in die Verwaltung zu geben. Bei der Überarbeitung sollen die Seniorenvertretungen mit einbezogen werden. Daneben empfiehlt die BV die Anbindung der Koordinatoren in städtischer Trägerschaft in den Bürgerämtern.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler stimmt der Beschlussvorlage zu, fordert aber die Verwaltung auf demnächst entsprechend die Bezirksvertretungen und die Seniorenvertretung frühzeitig in die Prozesse einzubinden und zu informieren. Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Vorlage damit die Stelle zügig besetzt werden kann, damit nicht noch mehr Zeit verloren geht.

 

Die Bezirksvertretung schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.  Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.  Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.  Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

inhaltlich – ohne Änderungen – an.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Hubrich (parteilos) und Abwesenheit von Herrn Wiener (pro Köln)

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.   Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.   Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.   Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, vor Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ eine notwendige weitere Bearbeitung des vorliegenden Dokuments „Seniorenfreundliches Köln“ (3024/2016) unter direkter und intensiver Beteiligung der Seniorenvertretung vorzunehmen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Frau Hölzing bemängelt, dass Koordinatoren eingesetzt werden sollen, nötig seien mehr „Indianer“ und somit eine Stärkung des operativen Geschäfts.

 

Herr Baumann bemängelt, dass die Seniorenvertretung nicht eingebunden war und schlägt vor, die Vorlage zu verschieben, damit die Seniorenvertretung diese beraten kann.

 

Herr Dr. Pfingsthorn begrüßt diese Vorgehensweise.

 

Die Vorlage wird einstimmig in die Sitzung am 23.03.2017 geschoben.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss

Die Bezirksvertretung Kalk schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.        Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

inhaltlich – ohne Änderungen – an.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der SPD-Fraktion zugestimmt.

Beschluss: endgültig abgelehnt


I. Beschluss des Rates vom 20.12.2016:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.         Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

 

II. Beschluss der Bezirksvertretungen:

 

Die Bezirksvertretung schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

 

1.  Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

 

2.         Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

 

3.         Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

 

4.         Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.

 

inhaltlich – ohne Änderungen – an.

 



Abstimmungsergebnis:

 

abgelehnt

 

17 Nein-Stimmen (7 CDU, 4 Grüne, 4 SPD, 1 Linke, 1 FWK)

 

1 Enthaltung (Grüne)

 

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Da der Rat den Zustimmungsvorbehalt aller Bezirksvertretungen beschlossen hat und einige BV’en abgelehnt bzw. geändert beschlossen haben, gibt die BV Porz die Vorlage ohne Votum zurück.

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen


Beschluss, geändert:

 

Die Bezirksvertretung 1 verweist die Vorlage zurück an die Verwaltung mit dem Auftrag, ein Konzept unter Beteiligung der Seniorenvertretung zu erarbeiten. Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Seniorenkoordination unmittelbar bei der Stadtverwaltung angebunden werden kann.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung schließt sich dem Beschluss des Rates vom 20.12.2016, der da lautet:

„Der Rat der Stadt Köln beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017:

1.   Zum 01.01.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt.

2.   Beginnend ab dem 01.01.2017 werden für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk jährliche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, ab 2018 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen, zur Verfügung gestellt.

3.   Für das Haushaltsjahr 2017 werden überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen in Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 60.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Einsparungen in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.

4.   Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen.“

mit der Maßgabe an, dass die Vorschläge der Seniorenvertretung Nippes berücksichtigt werden und somit die Koordinierungsfunktion im jeweiligen Bürgeramt angebunden wird und die inhaltliche Beratung mit den Seniorenvertretungen in den Bezirken erfolgt.

 




Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung der Grünen einstimmig beschlossen.