Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat.

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.

Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich

·         50.000 € aus dem „Integrationsbudget“.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Der Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:

Beschluss:

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.

Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich

·         50.000 € aus dem „Integrationsbudget“.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.

Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich

·         50.000 € aus dem „Integrationsbudget“.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.

Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von 446.000 € setzt sich zusammen aus

·         396.000 € laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich

·         50.000 € aus dem „Integrationsbudget“.

Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.