Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Ausschuss Soziales und Senioren
beschließt folgende Empfehlung an den Rat.
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der
Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von
440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von
446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000
€ laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich
·
50.000
€ aus dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung
vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates
und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Der
Integrationsrat beschließt folgende Empfehlung:
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur
Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von
446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000 €
laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich
·
50.000 € aus
dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung
vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates
und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt ohne Enthaltungen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des
Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der
Haushaltsmittel 2016 zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von
440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von
446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000
€ laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich
·
50.000
€ aus dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung
vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates
und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der Haushaltssatzung 2016/2017 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2016 zur
Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von 440.000 € gemäß Anlage 2.
Die im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige
Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen
anteilig für diesen Zweck veranschlagte Aufwandsermächtigung in Höhe von
446.000 € setzt sich zusammen aus
·
396.000 €
laufenden Mitteln aus der Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich
·
50.000 € aus
dem „Integrationsbudget“.
Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der
Restmittel in Höhe von 6.000 € - auf der Grundlage einer vertieften Prüfung
vorliegender Förderanträge - für die nächsten Sitzungen des Integrationsrates
und des Ausschusses Soziales und Senioren neu anerkannte Zentren, die den
Kriterien der Förderrichtlinie in besonderem Maß entsprechen, zur Förderung
oder Anschubfinanzierung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.