Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
Hafentrasse „Am Westkai“ – „Am Niehler Hafen“– Kuhweg wird für den
LKW-Durchgangsverkehr freigegeben und im LKW-Führungskonzept als übergeordnete
LKW-Verbindung ausgewiesen.
a. Die Trasse ist vor der Freigabe bei Bedarf
entsprechend zu ertüchtigen.
b. Im Bereich des Sportplatzes ist zu prüfen,
inwieweit Vorkehrungen für den Fußgängerverkehr zu ergreifen sind.
c. Für Straßenabschnitte im Eigentum der Hafen-
und Güterverkehr Köln ist mit dem Eigentümer eine Vereinbarung über
Durchfahrtserlaubnis, Instandsetzung und Instandhaltung zu treffen.
2.
Folgende
LKW-Routen sind über die Hafentrasse umzuleiten:
a. Industriestraße – Mülheimer Brücke
b. Industriestraße – Rheinufer (über „Am
Westkai“ – „Am Niehler Hafen“ – „Niehler Gürtel“ – Boltensternstraße)
c. Mülheimer Brücke – Industriestraße (über
„Niehler Gürtel“ – „Am Niehler Hafen“ etc.)
d. Rheinufer – Industriestraße (über „An der
Schanz“ – Kuhweg etc.)
e. Friedrich-Karl-Straße – Mülheimer Brücke und
Gegenrichtung (über Tor Friedrich-Karl-Straße etc.)
3.
Die
LKW-Trasse Boltensternstraße wird im LKW-Führungskonzept zurückgestuft von
„übergeordnete LKW-Verbindung“ zu „nachgeordnete LKW-Verbindung“.
4.
Die
vorgenannten Umleitungen und die Herabstufung der Boltensternstraße sind durch
Straßenbeschilderungen, Informationen an die Navigationsgerätehersteller und
ggf. weitere im LKW-Führungskonzept vorgesehene Maßnahmen bekanntzumachen bzw.
umzusetzen.
5.
Grundlage
der Prüfung soll eine Verkehrszählung sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.