Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Rat nimmt den insgesamt 800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

  2. beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 29.700 zu erhöhen.

  3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2018 die notwendigen zusätzlichen 0,37 Stellen der EGr. E5, FGr. 2 TVöD in den Schulsekretariaten sowie 0,64 Stellen mit der BGr. A7 LBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

    Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 15.787 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 21.120 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen).

    Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7.338 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert.

    Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind jährlich Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 37.888 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 17.612 Euro zu veranschlagen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel - insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune - für die Zukunft herbeizuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die Haushaltsaufstellung 2019 ff. zu unterbreiten.

    In 2017 erfolgt die Finanzierung aus bereits veranschlagten Mitteln. Die im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich benötigten Mittel für den weiteren Ausbau in Höhe von 4.082.096 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2018 ff. berücksichtigt.

    In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Dies macht im Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 579.150 Euro erforderlich. Diese Summe ist in den o.g. zusätzlich benötigten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018 bereits enthalten. Die Höhe der Gesamtaufwendungen, die an die Trägervereine zur Durchführung der OGS-Angebote auszuzahlen sind, beträgt somit 73.534.810 Euro (davon 23.028.096 Euro als freiwilliger städtischer Anteil).

  5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien i.H.v. 352.000 Euro (160.000 Euro für zusätzliches Material; 192.000 Euro für ergänzende Ausstattung) erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus bereits veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Zeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

  6. Der Rat nimmt den derzeitigen perspektivischen Bedarf in Höhe von 31.464 OGS-Plätzen (83 %) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

 

 




Abstimmungsergebnis:

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (2), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

Anmerkungen:
Herr Bürgermeister Dr. Heinen und seine Vertreterin Frau Halberstadt-Kausch (SPD-Fraktion) waren weder bei der Beratung, noch bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend.
Die als Tischvorlage ausgeteilte Beschlussvorlage liegt dieser Niederschrift nochmals als  Anlage 3 bei.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1. Der Rat nimmt den insgesamt 800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

2. beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 29.700 zu erhöhen.

 

3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2018 die notwendigen zusätzlichen 0,37 Stellen der EGr. E5, FGr. 2 TVöD in den Schulsekretariaten sowie 0,64 Stellen mit der BGr. A7 LBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 15.787 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 21.120 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen).

 

Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7.338 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind jährlich Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 37.888 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 17.612 Euro zu veranschlagen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel - insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune - für die Zukunft herbeizuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die Haushaltsaufstellung 2019 ff. zu unterbreiten.

 

In 2017 erfolgt die Finanzierung aus bereits veranschlagten Mitteln. Die im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich benötigten Mittel für den weiteren Ausbau in Höhe von 4.082.096 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2018 ff. berücksichtigt.

 

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Dies macht im Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 579.150 Euro erforderlich. Diese Summe ist in den o.g. zusätzlich benötigten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018 bereits enthalten. Die Höhe der Gesamtaufwendungen, die an die Trägervereine zur Durchführung der OGS-Angebote auszuzahlen sind, beträgt somit 73.534.810 Euro (davon 23.028.096 Euro als freiwilliger städtischer Anteil).

 

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien i.H.v. 352.000 Euro (160.000 Euro für zusätzliches Material; 192.000 Euro für ergänzende Ausstattung) erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus bereits veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Zeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

6. Der Rat nimmt den derzeitigen perspektivischen Bedarf in Höhe von 31.464 OGS-Plätzen (83 %) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"1. Der Rat nimmt den insgesamt 800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

2. beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 29.700 zu erhöhen.

3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2018 die notwendigen zusätzlichen 0,37 Stellen der EGr. E5, FGr. 2 TVöD in den Schulsekretariaten sowie 0,64 Stellen mit der BGr. A7 LBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 15.787 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 21.120 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen).

Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7.338 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert.

Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind jährlich Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 37.888 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 17.612 Euro zu veranschlagen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel - insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune - für die Zukunft herbeizuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die Haushaltsaufstellung 2019 ff. zu unterbreiten.

In 2017 erfolgt die Finanzierung aus bereits veranschlagten Mitteln. Die im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich benötigten Mittel für den weiteren Ausbau in Höhe von 4.082.096 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2018 ff. berücksichtigt. 

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Dies macht im Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 579.150 Euro erforderlich. Diese Summe ist in den o.g. zusätzlich benötigten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018 bereits enthalten. Die Höhe der Gesamtaufwendungen, die an die Trägervereine zur Durchführung der OGS-Angebote auszuzahlen sind, beträgt somit 73.534.810 Euro (davon 23.028.096 Euro als freiwilliger städtischer Anteil).

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien i.H.v. 352.000 Euro (160.000 Euro für zusätzliches Material; 192.000 Euro für ergänzende Ausstattung) erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus bereits veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Zeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

6. Der Rat nimmt den derzeitigen perspektivischen Bedarf in Höhe von 31.464 OGS-Plätzen (83 %) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1. Der Rat nimmt den insgesamt 800 Plätze umfassenden Mehrbedarf in den offenen Ganztagsschulen im Primarbereich zur Kenntnis und

 

2. beschließt, das Platzkontingent ab dem Schuljahr 2017/2018 vorbehaltlich der Gewährung der Landeszuschüsse auf insgesamt 29.700 zu erhöhen.

 

3. Der Rat beschließt weiterhin, dass zum Stellenplan 2018 die notwendigen zusätzlichen 0,37 Stellen der EGr. E5, FGr. 2 TVöD in den Schulsekretariaten sowie 0,64 Stellen mit der BGr. A7 LBesG NRW zur Festsetzung der Elternbeiträge in der Jugendverwaltung eingerichtet werden. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 sind verwaltungsintern Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 beim Amt für Kinder, Jugend und Familie überplanmäßige Mehraufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 15.787 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 5.333 Euro. Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt 21.120 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen).

 

Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 7.338 Euro wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 bei Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Schülerbetreuungsmaßnahmen) im Wege der echten Deckung finanziert.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2018 sind jährlich Aufwendungen im Teilplan 0603 – Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 37.888 Euro, in Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen (Sachkosten Büroarbeitsplatz) in Höhe von 12.800 Euro und im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 17.612 Euro zu veranschlagen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine grundsätzliche Klärung der Finanzierung der Zuwendungen an die Träger im Rahmen der Landesmittel sowie durch Veranschlagung kommunaler Mittel - insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene Dynamisierung der Pflichtanteile der Kommune - für die Zukunft herbeizuführen und einen entsprechenden Vorschlag für die Haushaltsaufstellung 2019 ff. zu unterbreiten.

 

In 2017 erfolgt die Finanzierung aus bereits veranschlagten Mitteln. Die im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich benötigten Mittel für den weiteren Ausbau in Höhe von 4.082.096 Euro sind im Rahmen der Haushaltsplanveranschlagung 2018 ff. berücksichtigt.

 

In Fortführung des Ratsbeschlusses vom 10.05.2016 wird die seit dem 01.08.2016 bestehende schuljährliche dreiprozentige Dynamisierung der Landesförderung sowie der in gleicher Weise sukzessiv steigende Pflichtanteil der Kommune als tatsächliche Erhöhung der Betriebsmittel zur Qualitätssicherung an die Träger ausgezahlt. Dies macht im Haushaltsjahr 2018 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 579.150 Euro erforderlich. Diese Summe ist in den o.g. zusätzlich benötigten Mitteln für das Haushaltsjahr 2018 bereits enthalten. Die Höhe der Gesamtaufwendungen, die an die Trägervereine zur Durchführung der OGS-Angebote auszuzahlen sind, beträgt somit 73.534.810 Euro (davon 23.028.096 Euro als freiwilliger städtischer Anteil).

 

5. Die Finanzierung der Kosten für ergänzende Einrichtungsgegenstände sowie Beschäftigungsmaterialien i.H.v. 352.000 Euro (160.000 Euro für zusätzliches Material; 192.000 Euro für ergänzende Ausstattung) erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus bereits veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Zeile 9 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.

 

6. Der Rat nimmt den derzeitigen perspektivischen Bedarf in Höhe von 31.464 OGS-Plätzen (83 %) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, jährlich eine Bedarfsanalyse durchzuführen und den Mehrbedarf vor Beginn des jeweiligen Schuljahres dem Rat bekannt zu geben.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.