Beschluss: geändert beschlossen


Ausschussvorsitzender RM Herr Struwe stellt den Beschlusstext mit der von der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschten und von SB Herrn Becker mündlich vorgetragenen Erweiterung unter 2 c zur Abstimmung:

 

Geänderter Beschluss:

 

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Artenvielfalt von Wiesen in Kölner Parks durch gezielte Maßnahmen sukzessive zu erhöhen.

 

Zwei Methoden sind dabei zu verfolgen:

 

a.    Ein an den jeweiligen Standort angepasstes Mahd- bzw. Beweidungsregime (Häufigkeit, Zeitpunkte, Maschineneinsatz, abschnittsweises Vorgehen, im Falle der Mahd auch Abtragung) bei Wiesen, die ein entwickelbares ökologisches Potenzial aufweisen (noch vorhandener Samenpool im Boden, noch vorhandene (Rest-)Bestände artenreicher Pflanzengesellschaften, vorhandene Vernetzung zu anderen naturnahen Wiesen).

b.    Die Anreicherung mit regionalem Saatgut von Wiesen, die besonders verarmte Pflanzengesellschaften aufweisen und isoliert liegen, sowie anschließende naturschutzfachliche dauerhafte Pflege.

 

2.      Zur Umsetzung von Punkt 1 sind folgende konkrete Maßnahmen zu ergreifen:

 

a.    Für Punkt 1.a sind die Daten und Erkenntnisse der umfangreichen botanischen und faunistischen Untersuchungen des NABU-Stadtverbandes Köln und der NABU-Naturschutzstation Leverkusen – Köln heranzuziehen und die Mahd bzw. Beweidung der als entwickelbar eingeschätzten Wiesen anzupassen.

b.    Nutzung von Verbesserungspotentialen bei der Beweidung der Wiesen durch Wanderschäfer (z.B. bessere Vernetzung der Wiesen).

c.    Für Punkt 1.b. sind in einem Zeitraum von drei Jahren jährlich mind. 0,25ha artenarme Wiesen im oben beschriebenen Sinne aufzuwerten.
Es erfolgt kein großflächiger Umbruch von Grünflächen.

d.    Nach Ablauf von drei Jahren ist den politischen Gremien ein Evaluationsbericht vorzulegen und über Art und Umfang des weiteren Vorgehens zu befinden.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, fehlende Kompetenzen zur naturschutzfachlich fundierten Betreuung und Ausführung der oben beschriebenen Maßnahmen selbst oder zunächst durch Beauftragung Dritter zu erwerben.

 

4.      Die Verwaltung möge außerdem Kooperationen mit den lokalen Naturschutzverbänden – die teilweise bereits Aufwertungen von Wiesen im Kölner Stadtgebiet ehrenamtlich durchführen –  anstreben, um Kosten zu senken und deren naturschutzfachliche Kompetenz und Erfahrung zu nutzen.

 

5.      Als Beitrag zur Deckung eventueller zusätzlicher Kosten sind Möglichkeiten einer Verwertung des Mahdguts (energetisch, zur Kompostierung, als Futtermittel etc.) zu prüfen.

 

6.      Die Nutzung der Wiesen durch die Einwohnerinnen und Einwohner dürfen durch die Maßnahmen nicht eingeschränkt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.