Beschluss: zurückgestellt
Die Vorlage wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung weitergegeben.
Beschluss: geändert beschlossen
Die BV 3 bittet den Rat wie folgt die
geänderte Alternative zu beschließen:
1.
Der
Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2020 einzustellen und die Planungen
eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.
2. Die
BV 3 ist der Auffassung, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr zur
städtischen Daseinsvorsorge gehört einen Großmarkt (Frischezentrum)
vorzuhalten.
3. Unabhängig
davon wird die Verwaltung beauftragt, bei vorhandenem Interesse der
Großmarktanbieter eine privatrechtliche Angebotsrealisierung z. Bsp. auch in
den alten Markthallen, zu fördern mit der Maßgabe, dass eine Subventionierung
durch die Stadt ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
eine Nein-Stimme (Die Linke)
nicht anwesend: Fr. Dr. Lerch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Fraktion Die Grünen beantragen zunächst die Abstimmung der Alternative und dann die getrennte Abstimmung der 4 Punkte des 1. Beschlusses.
Zunächst lässt Herr Bezirksbürgermeister Homann über die Alternative abstimmen
1.
Beschluss:
Alternative
Der Rat beschließt, den Betrieb
des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu
verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP
Fraktion und Herrn Ilg gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Küpper
abgelehnt:
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)
2. Beschluss:
Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt über den Antrag der getrennten Abstimmung entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP
Fraktion gegen 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung
von einer Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt:
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)
3. Beschluss:
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 6
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, gegen 4 Stimmen der
Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von FDP.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat
die Annahme des mit gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/1047/2017) ergänzten Beschlussvorschlages:
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gemäß
Empfehlung des Wirtschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 10.07.2017:
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
- Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.
- Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.
„Zu 4., 5. und 6.
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche
Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der
Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung
vorzunehmen.
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage
der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der
Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am
wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung
- eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine
tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch
nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung
ausgeschlossen werden.
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der
beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse
der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der
Mitteilung 2064/2017)
- Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der Gruppen Piraten und GUT zugestimmt.