Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage wird in eine Sondersitzung vor der nächsten Ratssitzung weitergegeben.

 


Beschluss: geändert beschlossen


 

Die BV 3 bittet den Rat wie folgt die geänderte Alternative zu beschließen:

1.    Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2020 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.

2.    Die BV 3 ist der Auffassung, dass es in der heutigen Zeit nicht mehr zur städtischen Daseinsvorsorge gehört einen Großmarkt (Frischezentrum) vorzuhalten.

3.    Unabhängig davon wird die Verwaltung beauftragt, bei vorhandenem Interesse der Großmarktanbieter eine privatrechtliche Angebotsrealisierung z. Bsp. auch in den alten Markthallen, zu fördern mit der Maßgabe, dass eine Subventionierung durch die Stadt ausgeschlossen ist.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

eine Nein-Stimme (Die Linke)

nicht anwesend: Fr. Dr. Lerch

Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Fraktion Die Grünen beantragen zunächst die Abstimmung der Alternative und dann die getrennte Abstimmung der 4 Punkte des 1. Beschlusses.

 

Zunächst lässt Herr Bezirksbürgermeister Homann über die Alternative abstimmen

 

1.    Beschluss:

 

Alternative
Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion und Herrn Ilg gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Küpper abgelehnt:

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)

 

 

2.    Beschluss:

 

Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt über den Antrag der getrennten Abstimmung entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion gegen 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung von einer Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt:

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)

 

 

3.    Beschluss:

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

  1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
    auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

  2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

  3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

  4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP Fraktion zugestimmt.  

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)

 

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (ohne Änderung):

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

  1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
    auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

  2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

  3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

  4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung von FDP.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss überweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.


Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des mit gemeinsamen Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/1047/2017) ergänzten Beschlussvorschlages:

 

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

  1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
    auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

  2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

  3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

  4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Wirtschaftsausschusses aus seiner Sitzung am 10.07.2017:

 

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

  1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
    auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

  2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

  3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

  4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

  1. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.

 

  1. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.

 

„Zu 4., 5. und 6.

Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.

Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden.

Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.

Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.“ (aus der Mitteilung 2064/2017)

 

  1. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe pro Köln sowie gegen die Stimme von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) und bei Stimmenthaltung der Gruppen Piraten und GUT zugestimmt.