Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt die befristete Zusetzung von 18 Stellen für die Jahre 2017 – 2021 zur Durchführung des mit Beschluss vom 04.04.2017 (Vorlagen-Nr. 4316/2016) festgelegten Maßnahmenpakets aus dem Förderprogramm des Landes „Gute Schule 2020“. Die jährlichen Mehrkosten werden 1,6 Mio € betragen. Die Stellen werden voraussichtlich ab 01.09.2017 besetzt, sodass die Personal- und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2017 anteilig entstehen.
Da eine Stellenbesetzung ab dem 01.09.2017 erforderlich ist,
werden bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern
Verrechnungsstellen bereitgestellt.
Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017 überplanmäßige Mehraufwendungen beim Amt für Wirtschaftsförderung im Teilplan 1501 - (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen in Höhe von 48.266,67 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen in Höhe von 8.533,33 € (Sachkosten Büroarbeitsplatz) sowie beim Amt für Informationsverarbeitung im Teilplan 0104 - (IT-Aufwendungen), Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 209.400 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen in Höhe von 34.133,33 € (Sachkosten Büroarbeitsplatz).
Die Deckung der Mehraufwände in Höhe von insgesamt 300.333,33 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen entstehende Mehrbedarf in Höhe von 202.100 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen in Höhe von 34.133,33 € (Sachkosten Büroarbeitsplatz) wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Wege der echten Deckung finanziert.
Ab dem Jahr 2018 für die Dauer
der Befristung werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.609.700 Euro im
Hpl.-Entwurf 2018ff. im Rahmen der Personal- und Sachaufwandsplanung in den
jeweiligen Teilplänen berücksichtigt.
Zur Kompensation dieser Mehrbedarfe werden im Hpl.-Entwurf 2018ff.
entsprechende Verbesserungen im Sachaufwandsbereich aufgrund der Umsetzung des
Förderprogamms „Gute Schule 2020“ im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die befristete Zusetzung von 18 Stellen für die Jahre 2017 – 2021 zur Durchführung des mit Beschluss vom 04.04.2017 (Vorlagen-Nr. 4316/2016) festgelegten Maßnahmenpakets aus dem Förderprogramm des Landes „Gute Schule 2020“. Die jährlichen Mehrkosten werden 1,6 Mio € betragen. Die Stellen werden voraussichtlich ab 01.09.2017 besetzt, sodass die Personal- und Sachkosten für das Haushaltsjahr 2017 anteilig entstehen.
Da eine
Stellenbesetzung ab dem 01.09.2017 erforderlich ist, werden bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen
bereitgestellt.
Zur Finanzierung beschließt der Rat für 2017
überplanmäßige Mehraufwendungen beim Amt für Wirtschaftsförderung im
Teilplan 1501 - (Wirtschaft und Tourismus), Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
in Höhe von 48.266,67 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl.
Aufwendungen in Höhe von 8.533,33 € (Sachkosten Büroarbeitsplatz) sowie beim
Amt für Informationsverarbeitung im Teilplan 0104 - (IT-Aufwendungen),
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen in Höhe von 209.400 Euro und
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentl. Aufwendungen in Höhe von 34.133,33 €
(Sachkosten Büroarbeitsplatz).
Die Deckung der Mehraufwände in Höhe von
insgesamt 300.333,33 Euro erfolgt durch entsprechende Wenigeraufwendungen in gleicher
Höhe im Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Der für 2017 beim Amt für Schulentwicklung im
Teilplan 0301 - Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen
entstehende Mehrbedarf in Höhe von 202.100 Euro und Teilplanzeile 16 – sonstige
ordentl. Aufwendungen in Höhe von 34.133,33 € (Sachkosten Büroarbeitsplatz)
wird durch Wenigeraufwendungen in gleicher Höhe im Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben,
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Wege der
echten Deckung finanziert.
Ab dem Jahr 2018 für die Dauer der Befristung
werden jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.609.700 Euro im Hpl.-Entwurf
2018ff. im Rahmen der Personal- und Sachaufwandsplanung in den jeweiligen
Teilplänen berücksichtigt.
Zur Kompensation dieser Mehrbedarfe werden im Hpl.-Entwurf 2018ff.
entsprechende Verbesserungen im Sachaufwandsbereich aufgrund der Umsetzung des
Förderprogamms „Gute Schule 2020“ im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.