Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Beschlussvorlage 0728/2017 soll wie folgt ergänzend beschlossen werden:

  1. Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.

  1. Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.

Zu 4., 5. und 6.

Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen.

Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt werden kann.

           

Das Gutachten soll – zusätzlich zu der EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden.

Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.

Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4. Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht vorlegen zu können.

  1. Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.




Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich beschlossen