Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Beschlussvorlage 0728/2017 soll wie folgt ergänzend beschlossen werden:
- Die Beauftragung der Verwaltung zur Umsetzung der Ziffern II.1 und II.2 des Ratsbeschlusses vom 15.03.2016 wird ausdrücklich bekräftigt.
- Die Mitteilung 2064/2017 „Weitere Vorgehensweise zur Verlagerung des Kölner Großmarkts“ wird zur Kenntnis genommen und die Aussagen zu den Ziffern 4, 5 und 6 als ergänzender Arbeitsauftrag in die o. a. Beschlussvorlage aufgenommen.
Zu 4., 5. und 6.
Die Auswahl einer geeigneten Betriebsform
und die wirtschaftliche Betrachtung eines neuen Frischezentrums hängen
wesentlich von der Standortentscheidung ab. Ferner ist auch eine
EU-beihilfenrechtliche Bewertung vorzunehmen.
Dazu beabsichtigt die Verwaltung, nunmehr
kurzfristig auf der Grundlage der Arbeitshypothese Marsdorf gutachterlich
überprüfen zu lassen, wie der Betrieb eines Frischezentrums nach
europarechtlichen Vorgaben am besten und am wirtschaftlichsten dargestellt
werden kann.
Das Gutachten soll – zusätzlich zu der
EU-beihilfenrechtlichen Prüfung - eine erste Empfehlung zu möglichen
Betriebsformen enthalten. Um eine tiefergehende Untersuchung der Betriebsformen
handelt es sich allerdings noch nicht, aber ggf. können Betriebsformen schon
ohne diese tiefergehende Prüfung ausgeschlossen werden.
Die Frage des Betreibermodells setzt auf Ergebnissen
der beihilferechtlichen Prüfung auf und wäre im Anschluss zu beauftragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dem Rat im 4.
Quartal 2017 die Ergebnisse der gutachterlichen Prüfung zum Beihilfenrecht
vorlegen zu können.
- Die Vorschläge der IG Kölner Großmarkt e. V. zur zukünftigen Betriebsform und zur Überprüfung des tatsächlichen Flächenbedarfs aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen, sind in den weiteren Prozess einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Gegen die Stimme der FDP-Fraktion mehrheitlich beschlossen