Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.

 




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.