Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Maßnahmen und Zielgrößen des 5. Frauenförderplans gelten bis zur Fertigstellung eines Gleichstellungsplans entsprechend den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bis 31.12.2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.