Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Die Fragen und Antworten aus der Diskussion sollen mit einem Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift den nachfolgenden Gremien zur Verfügung gestellt werden.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:
1.
Der Rat nimmt das Ergebnis des
Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Satzung
nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das
Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
·
die Abgabe für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und
·
abzüglich einer
Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung
der Maßnahmen weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und GUT.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der TOP wurde wegen Sachzusammenhang
gemeinsam mit TOP 10.4 behandelt.
Der Ausschuss erkundigt sich bei der Verwaltung nach der Beantwortung der Nachfragen, die in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 07.09.2017 gestellt worden sind.
Der Ausschuss merkt an, dass die Fragen zwar vorliegen würden, die Antworten jedoch nicht.
Herr Dr. Höhmann verweist auf Anlage 5 der Vorlage.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
1.
Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der
Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über
Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
·
die Abgabe für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und
·
abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v.
3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen
weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1.
Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der
Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über
Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
·
die Abgabe für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und
·
abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v.
3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen
weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der
Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
zur Kenntnis.
2.
Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über
Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der
Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
· die Abgabe für die Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen
Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und
· abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v.
3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und
Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen
weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.