Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Die Fragen und Antworten aus der Diskussion sollen mit einem Vorab-Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift den nachfolgenden Gremien zur Verfügung gestellt werden.


Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden ungeänderten Beschluss:

 

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und

·         abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen weiterzuleiten.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen Linke und GUT.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der TOP wurde wegen Sachzusammenhang gemeinsam mit TOP 10.4 behandelt.

Der Ausschuss erkundigt sich bei der Verwaltung nach der Beantwortung der Nachfragen, die in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 07.09.2017 gestellt worden sind.

 

Der Ausschuss merkt an, dass die Fragen zwar vorliegen würden, die Antworten jedoch nicht.

 

Herr Dr. Höhmann verweist auf Anlage 5 der Vorlage.

 

Beschluss:

 

Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.

2.    Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und

·         abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen weiterzuleiten.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:

 

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und

·         abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen weiterzuleiten.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

1.    Der Rat nimmt das Ergebnis des Quorums und der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Kenntnis.

 

2.    Der Rat beschließt die Satzung nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) für das Gebiet der Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße gemäß Anlage 3.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

·         die Abgabe für die Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße bei den abgabepflichtigen Grundeigentümerinnen, Grundeigentümern und Erbbauberechtigten einzuziehen und

·         abzüglich einer Verwaltungspauschale i.H.v. 3 % der beantragten Maßnahmensumme an den Immobilien- und Standortgemeinschaft Severinstraße e. V. zur Finanzierung der Maßnahmen weiterzuleiten.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.