Beschluss: Kenntnis genommen


SB Kirchmeyer fragt unter Verweis auf die über Plan liegenden Kosten nach, ob bzw. wann eine neue Kostenberechnung vorgelegt wird.

 

Frau Rinnenburger, Geschäftsführende Betriebsleiterin der Gebäudewirtschaft, informiert, dass eine in Erarbeitung befindliche Kostenberechnung zunächst noch mit der Zentralbibliothek abzustimmen sei und dann in den Fraktionen vorgestellt werden soll.

 

SE Tempel greift die mit 18 Monaten veranschlagten Leistungsphasen 4,5 und 6 inkl. Vergabe LPH 7 auf. Diesen Zeitraum halte er mit Bick auf die bereits 1,5 Jahre in Anspruch genommene Entwurfsplanung für eher unrealistisch. Bezüglich Risiko 03 zum Thema Brandschutz – „Vorabtermine zwischen Brandschutzgutachter, Bauaufsichtsamt und Feuerwehr sind erfolgt. Erleichterungen sind zu beantragen.“ stellt Herr Tempel fest, dass dies in Leistungsphase 3 hätte erfolgen müssen. Ebenso die Kostenberechnung und die Prüfung der unter Risiko 06 beschriebenen Wiederverwendung von technischen Bestandsanlagen. Insofern sei festzuhalten, dass die Leistungsphase 3 an diesen Stellen nicht abgeschlossen sei. Die unter Risiko 11 dargestellte „Kurzfristigkeit der Beauftragung einiger Fachplaner“ erschließe sich seiner Fraktion nicht, da das Projekt schon länger laufe. Unter Bezugnahme auf die im Text beschriebene zu erfolgende „finale Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat“ fragt Herr Tempel nach, inwieweit dies – aufgrund der Erfahrungen aus der ersten Beteiligung des Gestaltungsbeirates - zu Mehrkosten führen könne.

 

Frau Rinnenburger berichtet, dass im Juni die Leistungsphase 3 inkl. der Prüfung durch den Projektsteuerer abgeschlossen worden sei.
Im Juli sei die Zusammenführung der einzelnen Fachplanungen durch die Planungsabteilung der Gebäudewirtschaft erstellt worden. Folgende Fachplanungen seien bereits ausgeführt: Architektur, Innenarchitektur im öffentlichen Bereich, Fassadenplanung, Haustechnik, Beleuchtungstechnik, Medientechnik, Leitsystem, Bauphysik, Statik, Brandschutzgutachten, Schadstoffgutachten und die Möblierung, welche der Nutzer selber beschaffen muss. Weiterhin weist Frau Rinnenburger darauf hin, dass der Erhalt TGA nicht bereits in der LPH 3 klar sein müsse. Die Gebäudewirtschaft gehe davon aus, dass die –relativ neu sanierte- Anlage erhalten werden kann; jetzt gehe die Anlage in die Ausschreibung, dabei könne möglicherweise herauskommen, dass ein Bieter eine Optimierung anbietet. Dann werde unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden, ob es bei der Anlage in der bestehenden Form bleibt oder ob eine Optimierung durchgeführt wird.
Im August seien die Unterlagen an das Rechnungsprüfungsamt übergeben worden.

Am 25.09. werde dem Gestaltungsbeirat die Fassade abschließend vorgestellt, diesmal jedoch nicht mit der Bitte, mögliche Änderungen vorzuschlagen.

Zur Kostenberechnung führt Frau Rinnenburger ergänzend aus, dass nun aufgrund der Zielwertüberschreitung mit den Kollegen von der Zentralbibliothek Einsparpotenziale zu besprechen seien.

Zum seitens Herrn Tempel angesprochenen Thema der „Erleichterungen“  erfolgen weitere Ausführungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil (TOP 15.3).