Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Herr Schykowski stellt einen Änderungsantrag
dahingehend, dass die Erweiterung vorbehaltlich der rechtzeitigen
Bereitstellung der Räumlichkeiten, erfolgen soll.
Herr Homann lässt über den
Änderungsantrag abstimmen.
1.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt:
Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen
Bereitstellung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der
Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß
gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu
erweitern.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herr Küpper)
Herr Giesen stellt einen
Änderungsantrag, dass in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur
operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umgesetzt werden
müssen.
Herr Homann lässt über den
Änderungsantrag abstimmen.
2.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie
folgt:
Der
Beschlusstenor wird wie folgt ergänzt:
4.
Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur
operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herr Küpper)
So dann lässt der
Bezirksbürgermeister über die gesamte Vorlage inklusive Änderung und
Ergänzungen abstimmen.
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
2)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die
sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches
Interesse) anzuordnen.
4) Der Rat bittet die
Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen
Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper)
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung,
bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80
Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
4)
Der Rat bittet die
Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen
Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
gemäß Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung aus seiner
Sitzung am 27.11.2017 (s. Anlage 5):
Der Ausschuss Schule und
Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
2)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung
einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung
der Zügigkeitsänderung zu stellen.
3)
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des
Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
4)
Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen
Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt
umzusetzen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.