Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Herr Schykowski stellt einen Änderungsantrag dahingehend, dass die Erweiterung vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, erfolgen soll.

 

Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

1.    Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt:


Der Beschlusstenor wird wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herr Küpper)

 

Herr Giesen stellt einen Änderungsantrag, dass in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umgesetzt werden müssen.

Herr Homann lässt über den Änderungsantrag abstimmen.

 

2.    Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt wie folgt:

 

Der Beschlusstenor wird wie folgt ergänzt:

4. Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herr Küpper)

 

So dann lässt der Bezirksbürgermeister über die gesamte Vorlage inklusive Änderung und Ergänzungen abstimmen.

 

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

1)       Der Rat der Stadt Köln beschließt, , vorbehaltlich der rechtzeitigen Bereitstellung der Räumlichkeiten, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.

 

2)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

 

3)       Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 

4)   Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1)       „Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.

2)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3)       Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

4)    Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss gemäß Empfehlung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung aus seiner Sitzung am 27.11.2017 (s. Anlage 5):

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

1)       „Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsgrundschule, GGS zum Hedelsberg 13, 50999 Köln-Weiß gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2018/19 zu erweitern.

2)       Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen.

3)       Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses zu 1 die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

4)    Der Rat bittet die Verwaltung in enger Abstimmung mit den Schulen Maßnahmen zur operativen Bedarfsdeckung nach Dringlichkeit beschleunigt umzusetzen.“

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.