Beschluss: ungeändert beschlossen


Die Beschlussvorlage wird interfraktionell begrüßt, verbunden mit der Hoffnung, dass die bisherigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Wartung und Erneuerung von Trainingsbeleuchtungsanlagen mit Übernahme der Aufgabe durch die RheinEnergie behoben werden.

Auf Nachfrage von RM Stahlhofen, ob es eine Liste der städtischen Sportanlagen gibt, teilt Herr Timmer mit, dass das Sportanlagenkataster zurzeit überarbeitet wird. Er sagt zu, RM Stahlhofen im Vorgriff hierauf eine Auflistung der städtischen Sportanlagen zuzuleiten.

Beschluss:

Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt die Übertragung des Eigentums an den Trainingsbeleuchtungsanlagen auf städtischen Sportanlagen an die RheinEnergie sowie die Aufnahme der Trainingsbeleuchtungsanlagen in den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit der RheinEnergie vom 12.06.2015. Der Restbuchwert in Höhe von ca. 2 Mio. € wird aufwandswirksam auf die Laufzeit von 20 Jahren (d.h., ca. 100.000 €/Jahr) aufgeteilt. Im Gegenzug verringern sich die in Rechnung gestellten Nettoaufwendungen für die Instandhaltung für 20 Jahre um gleichfalls ca. 100.000 €/Jahr. Dieser Preisnachlass wird in dem mit der RheinEnergie abzuschließenden Vertrag festgeschrieben. Die Aufwendungen für die Instandhaltung der Anlagen betragen demnach voraussichtlich ca. 223.000 € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 351.000 € brutto in den Jahren 2019 bis 2021.

Alternative 1:

Die Trainingsbeleuchtungsanlagen werden an die RheinEnergie gegen Zahlung des Restbuchwertes in Höhe von ca. 2 Mio. € verkauft. Die Erweiterung des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages erfolgt ansonsten wie oben ausgeführt. Bei dieser Alternative betragen die Instandhaltungskosten voraussichtlich ca. 416.000,-- € brutto im Jahr 2018 bzw. durchschnittlich jährlich 523.000 € brutto in den Jahren 2019 – 2021.

Alternative 2:

Die Trainingsbeleuchtungsanlagen verbleiben im Eigentum der Stadt Köln. Die Instandhaltung wird weiterhin durch die Gebäudewirtschaft unter Einbindung externer Unternehmen durchgeführt.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.