Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Die folgenden Bedingungen werden für die Bebauung aller Baufelder gesetzt.

1.    Zusätzlich zu den gesetzten 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau werden mindestens 30 % der Mietwohnungen als preisgedämpfte Wohnungen gebaut.

2.    Die zu schaffenden Wohneinheiten sind an das Fernwärmenetz der RheinEnergie anzuschließen (entsprechend §9 GO NRW).

Eine möglichst gute Ausnutzung der verfügbaren Flächen wird angestrebt. Daher wird die folgende Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen:

3.    Eine möglichst vollständige Ausnutzung der Geschossflächenzahl (GFZ) wird mit bis zu 20 Punkten bewertet.

·        Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen.

Gleichzeitig ist eine möglichst geringe Versiegelung von Flächen wünschenswert. Es soll daher möglichst kompakt und eher in die Höhe als in die Breite gebaut werden. Daher wird die folgende Bedingung in alle drei Bewertungsmatrizen aufgenommen.

4.    Eine möglichst kompakte Bebauung wird mit bis zu 5 Punkten bewertet.

·        Die Bepunktung der übrigen Kriterien wird gleichmäßig reduziert, um auf insgesamt 100 Punkte zu kommen. Von dieser Reduzierung ausgenommen sind Kriterien für öffentlich geförderte Wohnungen und für preisgedämpfte Wohnungen.

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt.