Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Abgelehnt bei Stimmengleichheit (7 Ja-Stimmen: CDU (4), Hupke, Kosubek und Vincon; 7 Nein-Stimmen: Stefan Fischer, Graf, Yo, Linke (2), Deine Freunde und Gut bei Enthaltung der SPD)

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Einzelne Ausschussmitglieder sowie die Verwaltung beziehen Stellung zur Vorlage. Auf Wunsch von MdR Richter sagt Herr Stadtdirektor Dr. Keller zu, der Vorlage die mündlichen Ausführungen bzw. einen Vorabauszug aus dem Entwurf der Niederschrift bis zur Sitzung des Rates am 19.12.2017 beizufügen.

 

Beschluss:


Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verweisen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: endgültig abgelehnt


Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2018.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion die Linke., den Ratsgruppen GUT und BUNT, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.