Beschluss: zurückgestellt


Mit einer Frage an die Fachverwaltung geschoben bis zu deren Beantwortung:

 

Ist eine Widmung als „Dorfplatz“ möglich?

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Parkplatz an der Heinrich-Klein-Str./Lülsdorfer Str. (Gemarkung Langel, Flur 3, Teilstück aus Flurstück 2105) in Köln-Porz-Langel als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den ruhenden Verkehr (Parkplatz) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) zu widmen.




Abstimmungsergebnis:

Nach Vortrag der Verwaltung einstimmig beschlossen.