Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, der da lautet:

„Der Ausschuss möge folgende Ersetzung beschließen:

Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden.

In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann.“

 zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung 1 empfiehlt folgenden Beschluss:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen straßenbaulichen Anpassungen und Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Planung wird vor der Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt.

 

Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen

 

Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Verwaltung zurückgezogen.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


1. Beschluss (Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0564/2018):

Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden.

 

In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion

 

 

2. Beschluss (Verwaltungsvorlage):

 

Der Verkehrsausschuss

beauftragt die Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen straßenbaulichen Anpassungen und Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe von 220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Planung wird vor der Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt.

 

und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.

 

 




Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss beschließt zur Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt