Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der
Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der
FDP-Fraktion, der da lautet:
„Der Ausschuss möge
folgende Ersetzung beschließen:
Die Verwaltung wird
mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade
bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der
Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit
Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden.
In enger Abstimmung
mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berücksichtigung
der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen
Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach
Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen
werden kann.“
zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung 1
empfiehlt folgenden Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die
Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der
unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks
barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen straßenbaulichen
Anpassungen und Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe von
220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Planung wird vor der
Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf
Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Innenstadt und der
Stadtentwicklungsausschuss der Vorlage uneingeschränkt zustimmen
Der Finanzausschuss beschließt zur
Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 –
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und
Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen FDP.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: zurückgestellt
Die Beschlussvorlage wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Verwaltung zurückgezogen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
1. Beschluss (Änderungsantrag der
FDP-Fraktion, AN/0564/2018):
Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade bzw. –straße an der unterstromigen linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden.
In enger Abstimmung mit der DB AG sollen im Zuge der Gleiserweiterung und unter Berücksichtigung der städtebaulichen Entwicklung des Breslauer Platzes die erforderlichen Vorleistungen für das endgültige Rampenbauwerk vorgesehen werden, so dass nach Fertigstellung der Gleiserweiterung mit dem Bau des Rampenbauwerks begonnen werden kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die FDP-Fraktion
2. Beschluss
(Verwaltungsvorlage):
Der Verkehrsausschuss
beauftragt die Verwaltung, die Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe
auf der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke zwecks
barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz inklusive der erforderlichen
straßenbaulichen Anpassungen und Leitungsumlegungen mit Planungskosten in Höhe
von 220.000 Euro brutto durchzuführen. Die Planung wird vor der
Baudurchführung zur abschließenden Entscheidung dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
und
empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:
Der Finanzausschuss beschließt zur
Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 –
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und
Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt zur
Sicherstellung der Planungsleistungen die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 220.000 Euro brutto des
Teilfinanzplans 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 –
Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-1-0240 Fuß- und
Radwegerampe Hohenzollernbrücke Hj. 2018.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimme der FDP-Fraktion - zugestimmt