Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019, das ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept, in der als Anlage 1 bis 4 dargestellten Fassung.
Der Gesamtaufwand im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge beträgt 374.300 Euro p.a. und wird ab dem Haushaltsjahr 2019 im Haushaltsplan (in den Teilplanzeilen: 11, Personalaufwendungen, 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 15, Transferaufwendungen und 16, sonstige ordentliche Aufwendungen) und der mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft bereitgestellt. Die Mittel für die Maßnahme wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 für die Jahre 2019 bis 2022 entsprechend veranschlagt.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die einzurichtende Stelle EG13 ist mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses einzuleiten, damit zum 01.01.2019 mit der Realisierung begonnen werden kann. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2019 wird verwaltungsintern eine Verrechnungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Beschluss.
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist diese Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verweist diese Vorlage ohne Votum in das nachfolgende Gremium.
Abstimmungsergebnis (über
den Verweis ohne Votum):
- 14
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V.
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken
Kreisverband Köln (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung:
Die Sportjugend Köln
e.V. war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019, das ganzheitliche
Kölner Umweltbildungskonzept, in der als Anlage 1 bis 4 dargestellten Fassung.
Der Gesamtaufwand im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung, -vorsorge beträgt 374.300 Euro p.a. und wird ab dem
Haushaltsjahr 2019 im Haushaltsplan (in den Teilplanzeilen: 11,
Personalaufwendungen, 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 15,
Transferaufwendungen und 16, sonstige ordentliche Aufwendungen) und der
mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft bereitgestellt. Die Mittel für die
Maßnahme wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 für die Jahre 2019 bis 2022
entsprechend veranschlagt.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die einzurichtende Stelle EG13 ist mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses einzuleiten, damit zum 01.01.2019 mit der Realisierung begonnen werden kann. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2019 wird verwaltungsintern eine Verrechnungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der
Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019, das ganzheitliche
Kölner Umweltbildungskonzept, in der als Anlage 1 bis 4 dargestellten Fassung.
Der Gesamtaufwand im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung, -vorsorge beträgt 374.300 Euro p.a. und wird ab dem Haushaltsjahr
2019 im Haushaltsplan (in den Teilplanzeilen: 11, Personalaufwendungen, 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 15, Transferaufwendungen und 16,
sonstige ordentliche Aufwendungen) und der mittelfristigen Finanzplanung
dauerhaft bereitgestellt. Die Mittel für die Maßnahme wurden im
Haushaltsplanentwurf 2019 für die Jahre 2019 bis 2022 entsprechend
veranschlagt.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die einzurichtende Stelle EG13 ist
mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses einzuleiten, damit zum 01.01.2019 mit der
Realisierung begonnen werden kann. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des
Haushaltes 2019 wird verwaltungsintern eine Verrechnungsmöglichkeit zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Köln beschließt,
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019, das ganzheitliche
Kölner Umweltbildungskonzept, in der als Anlage 1 bis 4 dargestellten Fassung.
Der Gesamtaufwand im Teilergebnisplan 1401,
Umweltordnung, -vorsorge beträgt 374.300 Euro p.a. und wird ab dem Haushaltsjahr
2019 im Haushaltsplan (in den Teilplanzeilen: 11, Personalaufwendungen, 13,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 15, Transferaufwendungen und 16,
sonstige ordentliche Aufwendungen) und der mittelfristigen Finanzplanung
dauerhaft bereitgestellt. Die Mittel für die Maßnahme wurden im
Haushaltsplanentwurf 2019 für die Jahre 2019 bis 2022 entsprechend veranschlagt.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die einzurichtende Stelle EG13 ist
mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses einzuleiten, damit zum 01.01.2019 mit der
Realisierung begonnen werden kann. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten des
Haushaltes 2019 wird verwaltungsintern eine Verrechnungsmöglichkeit zur
Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019, das
ganzheitliche Kölner Umweltbildungskonzept, in der als Anlage 1 bis 4
dargestellten Fassung.
Der Gesamtaufwand im
Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge beträgt 374.300 Euro p.a. und
wird ab dem Haushaltsjahr 2019 im Haushaltsplan (in den Teilplanzeilen: 11,
Personalaufwendungen, 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 15,
Transferaufwendungen und 16, sonstige ordentliche Aufwendungen) und der
mittelfristigen Finanzplanung dauerhaft bereitgestellt. Die Mittel für die
Maßnahme wurden im Haushaltsplanentwurf 2019 für die Jahre 2019 bis 2022
entsprechend veranschlagt.
Das Stellenbesetzungsverfahren für die
einzurichtende Stelle EG13 ist mit dem Zeitpunkt dieses Beschlusses einzuleiten,
damit zum 01.01.2019 mit der Realisierung begonnen werden kann. Für die Zeit
bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2019 wird verwaltungsintern eine
Verrechnungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei
Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.