Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der
Liegenschaftsausschuss verweist die Vorlage mit Änderungsantrag der CDU- und
GRÜNE-Fraktion ohne Votum in den Stadtentwicklungsausschuss. Anschließend soll
ein Fachgespräch mit Vertretern des Stadtentwicklungsausschusses und des
Liegenschaftsausschusses einschließlich der beiden Ausschussvorsitzenden stattfinden
bevor der Liegenschaftsausschuss dann in der kommenden Sitzung über die
Angelegenheit abschließend berät.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss zieht die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung zurück.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in den Liegenschaftsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich – gegen die Fraktion die Linke und die FDP-Fraktion – zugestimmt..
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Liegenschaftsausschuss beschließt die Konzeptausschreibungen für die unter a) und b) aufgeführten Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauabschnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger (siehe Anlage 1 und 2). Er verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls der Stadtentwicklungsausschuss ohne Einschränkung zustimmt.
a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878 und 1880)
geplante Nutzung: 32
Doppelhaushälften (DHH) oder 16 freistehende Einfamilienhäuser (EFH)
Größe: insgesamt 9.304 m²
Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.955.280,- Euro
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage
3 Anlage 8 beigefügten
Konzeptvorgaben einschließlich der
Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018.
b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881 - 1886)
geplante Nutzung: rd. 60 Doppelhaushälften (DHH)
Größe: insgesamt 18.525 m²
Kaufpreis: Mindestkaufpreis 19.737.500,- Euro
Der Verkauf erfolgt im Gebotsverfahren mit den als Anlage
4 Anlage 9 beigefügten
Konzeptvorgaben einschließlich der
Änderungen gemäß Beschluss des Liegenschaftsausschusses zu AN/1101/2018.
Ergänzung gem.
Beschluss zu AN/1101/2018:
Grundsätzlich gilt beim Erwerb
von Wohnungsbaugrundstücken, dass der Erwerber beim Wohnungsbau die
Energierichtlinie ENEV in der jeweils gültigen Fassung als Mindeststandard
umsetzen muss, dies wird vertraglich vereinbart.
Bei beiden Verfahren (Baufeld
8 und Baufeld 9) wird ein Qualifizierungsverfahren zur Sicherstellung der
städtebaulichen und architektonischen Qualität durch eine Mehrfachbeauftragung
durchgeführt.
Die
Grundsätze des Ratsbeschlusses „StEK Wohnen: Vergabe städtischer Grundstücke –
Erweiterung der Vergabearten um die Vergabe nach Konzeptqualität“, 1775/2016,
vom 22.09.2016 sind im Verfahren anzuwenden.
Die Bewertung der
eingereichten Bewerbungen wird die inzwischen gebildete interdisziplinäre
Bewertungskommission, der Fachleute des Liegenschaftsamts, des
Stadtplanungsamts, des Amtes für Stadtentwicklungsplanung und eine externe
fachlich ausgewiesene Person angehören, vornehmen und ihre Ergebnisse dem
Liegenschaftsausschuss zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen