Beschluss: geändert beschlossen
Beschlüsse:
1.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat beschließt
1. über die
zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der
RheinEnergie AG und der nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als
Privatstraße fortgeführten Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und
westlich der Bahnbetriebsflächen der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und
nördlich des Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung
Kalk, Flur 27, Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße
in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den
Bebauungsplan 71455/01 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach
§ 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
2. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk bittet die Verwaltung,
mit den Investoren bei den kommenden Gesprächen verbindlich zu vereinbaren,
dass die im Bebauungsplan 71455/01 (Anlage 3) und in dessen textlicher
Festsetzung (Anlage 6) festgelegten 32 mittelkronigen Laubbäume analog zum
Aktionsplan „Essbare Stadt“ zu mindestens 70% für Mensch und/oder Tier essbare
Arten und Sorten sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich
der Kasernenstraße, dem
Grundstück des Trafos der RheinEnergie AG und der
nördlich der Abzweigung
Johann-Classen-Straße als Privatstraße fortgeführten
Verlängerung der
Kasernenstraße, südlich und westlich der Bahnbetriebsflächen
der Deutsche Bahn AG
(Rangierbahnhof Kalk) und nördlich des Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der
Kalker Hauptstraße (Gemarkung Kalk, Flur 27,
Flurstück 468) in Köln-Kalk
—Arbeitstitel: Kasernenstraße in Köln-Kalk— abgegebenen
Stellungnahmen gemäß Anlage
2;
2. den Bebauungsplan
71455/01 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10
Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens
nach § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7
Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NW S.
666/SGV NW 2 023) — in der bei
Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz
8 BauGB beigefügten
Begründung.
2. Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Bitte der
Bezirksvertretung Kalk an die Verwaltung an, mit den Investoren bei den
kommenden Gesprächen verbindlich zu vereinbaren, dass die im Bebauungsplan
71455/01 (Anlage 3) und in dessen textlicher Festsetzung (Anlage 6)
festgelegten 32 mittelkronigen Laubbäume analog zum Aktionsplan „Essbare Stadt“
zu mindestens 70% für Mensch und/oder Tier essbare Arten und Sorten sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss (entsprechend des Beschlusses in
der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.05.2018):
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf Nummer 71455/01 für das Gebiet östlich
der Kasernenstraße, dem Grundstück des Trafos der RheinEnergie AG und der
nördlich der Abzweigung Johann-Classen-Straße als Privatstraße fortgeführten
Verlängerung der Kasernenstraße, südlich und westlich der Bahnbetriebsflächen
der Deutsche Bahn AG (Rangierbahnhof Kalk) und nördlich des
Einzelhandelsstandortes (Lidl) an der Kalker Hauptstraße (Gemarkung Kalk, Flur
27, Flurstück 468) in Köln-Kalk —Arbeitstitel: Kasernenstraße in
Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 71455/01
mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in
Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW
2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung
mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.