Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen


Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula-Kuhr-Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-richtsordnung angeordnet.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig unter Vorbehalt der Zustimmung der BV Chorweiler zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula-Kuhr-Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung der SPD-Fraktion (4 Stimmen)

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula-Kuhr-Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
  3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.