Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die
Ursula-Kuhr-Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der
Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschluss-fassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3. Die sofortige Vollziehung
des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsge-richtsordnung
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig unter Vorbehalt der Zustimmung der BV Chorweiler zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat der Stadt Köln beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula-Kuhr-Schule zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I von 4 Zügen auf 3 Züge.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
- Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung der SPD-Fraktion (4 Stimmen)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Köln
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Ursula-Kuhr-Schule
zum Schuljahr 2019/20 die Änderung der Zügigkeit in der Sekundarstufe I
von 4 Zügen auf 3 Züge.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der
Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß §
81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses
zu stellen.
- Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird
gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.