Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 für das Gebiet nördlich des Zoobrückenzubringers (B 55a), zwischen der Messeallee Nord im Süden, der ICE-Trasse der Bahn im Norden, einschließlich zweier circa 20 m breiter Streifen zwischen der Bahntrasse und dem Auenweg und einer circa 47 m breiten Fläche nördlich der Bahnbrücke, einschließlich des Grundstücks der Villa Charlier, bis zum Auenweg und der Deutz-Mülheimer-Straße im Osten –Arbeitstitel: "Euroforum Nord" in Köln-Mülheim, 1.Änderung"– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan 69460/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

Ergänzender Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt auf Grundlage der Anlage 4, Seite 13 der Beschlussvorlage, dass ausschließlich die Ansiedlung eines Vollversorgers erfolgt; die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters wird ausdrücklich abgelehnt.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 für das Gebiet nördlich des Zoobrückenzubringers (B 55a), zwischen der Messeallee Nord im Süden, der ICE-Trasse der Bahn im Norden, einschließlich zweier circa 20 m breiter Streifen zwischen der Bahntrasse und dem Auenweg und einer circa 47 m breiten Fläche nördlich der Bahnbrücke, einschließlich des Grundstücks der Villa Charlier, bis zum Auenweg und der Deutz-Mülheimer-Straße im Osten –Arbeitstitel: "Euroforum Nord" in Köln-Mülheim, 1.Änderung"– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.      den Bebauungsplan 69460/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.