Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der
Stadt Köln wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 für
das Gebiet nördlich des Zoobrückenzubringers (B 55a), zwischen der
Messeallee Nord im Süden, der ICE-Trasse der Bahn im Norden, einschließlich
zweier circa 20 m breiter Streifen zwischen der Bahntrasse und dem Auenweg
und einer circa 47 m breiten Fläche nördlich der Bahnbrücke,
einschließlich des Grundstücks der Villa Charlier, bis zum Auenweg und der
Deutz-Mülheimer-Straße im Osten –Arbeitstitel: "Euroforum Nord" in
Köln-Mülheim, 1.Änderung"– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 69460/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl.
I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Ergänzender Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mülheim beschließt auf Grundlage der Anlage 4, Seite 13 der Beschlussvorlage,
dass ausschließlich die Ansiedlung eines Vollversorgers erfolgt; die Ansiedlung
eines Lebensmitteldiscounters wird ausdrücklich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
beschließt
1. über die zum
Bebauungsplan-Entwurf 69460/07 für
das Gebiet nördlich des Zoobrückenzubringers (B 55a), zwischen der
Messeallee Nord im Süden, der ICE-Trasse der Bahn im Norden, einschließlich
zweier circa 20 m breiter Streifen zwischen der Bahntrasse und dem Auenweg
und einer circa 47 m breiten Fläche nördlich der Bahnbrücke,
einschließlich des Grundstücks der Villa Charlier, bis zum Auenweg und der
Deutz-Mülheimer-Straße im Osten –Arbeitstitel: "Euroforum Nord" in
Köln-Mülheim, 1.Änderung"– abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan 69460/07 mit gestalterischen Festsetzungen nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl.
I S. 1722) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten
Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.