Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Abstimmungsergebnis:
Geändert empfohlen; siehe neue TOPs 5.1 - 5.3.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

1.   Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.    Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.

B.    die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C.   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

3.              Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

4.              Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

5.              Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.



Durch Beschluss von TOP 7.2.2 bis zur Beantwortung der offenen Fragen in der nächsten Sitzung zurückgestellt.


Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

  1. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
    Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
    14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
    umzusetzen.

  2. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

  3. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

  1. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

  2. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

  3. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Die Beschlussvorlage 2803/2018 soll dieser Vorlage als weitere Anlage beigefügt werden.

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, die Beschlussvorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 




Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Ø  Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.




 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss:

1.   Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.    Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.

B.    die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C.   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

3.              Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

4.              Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

5.              Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

 


Ergänzungen aus den Änderungsanträgen:

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zu beschließen:

 

 

Grundsatz:

 

A)        Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich       straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird           abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-            holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.

 

B)        Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum             schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.

 

C)        Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß        bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine        Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist    ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei    werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.

 

D)        Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile     der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.

 

E)        Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm          zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und

Entwicklungsfunktion wahrnehmen.

 

F)        Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben         zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

 

Maßnahmen:

 

1)         Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen   Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-      men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.:

 

      Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur

 

      Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung
sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.

 

      Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)

 

2)         Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 

 

3)         Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:

Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.

 

4)         Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:

Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.

 

5)         Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:

Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden.

 

6)         Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die

     Innenstadt:

Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:

·         eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,

·         Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,

·         neue, einheitliche Stadtmöbel,

·         Symmetrie in der Fußgängerzone,

·         Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,

·         Pflanzung von Bäumen.

·         Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete

 

7)         Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:

Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:

Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:

       Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.

       Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.

       Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren.

       Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben.

       Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.

       Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verweist diese Vorlage ohne Votum in das nachfolgende Gremium.

 

 




Abstimmungsergebnis (über den Verweis ohne Votum):

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.

 

Anmerkung:

Die Sportjugend Köln e.V. war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.




Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


1. Beschluss (Beschlussergänzung der BV Porz gem. Anlage 7, Pkt. A):

            Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich       straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird           abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/
            Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke

 

 

2. Beschluss (Verwaltungsvorlage mit den Ergänzungen der BV Porz gem. Anlage 7):

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.  Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.   Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.

B.   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C.   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

3.              Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

4.              Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

5.              Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

 

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:

 

 

B)        Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
            zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.

 

C)        Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß        bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine        Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
            ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei      werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.

 

D)        Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
            Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu
            berücksichtigen.

 

E)        Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm          zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und

Entwicklungsfunktion wahrnehmen.

 

F)        Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben         zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

 

Maßnahmen:

 

1)         Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen   Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom      men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.:

 

      Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur

 

      Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung
sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.

 

      Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)

 

2)         Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 

 

3)         Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:

Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.

 

4)         Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:

Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.

 

5)         Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:

Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden.

 

6)         Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die

     Innenstadt:

Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:

·         eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,

·         Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,

·         neue, einheitliche Stadtmöbel,

·         Symmetrie in der Fußgängerzone,

·         Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,

·         Pflanzung von Bäumen.

·         Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete

 

7)         Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:

Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:

Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:

       Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.

       Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.

       Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren.

       Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben.

       Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.

       Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses):

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

 

1.   Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.   Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.    Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.

B.    die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C.   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

 

3.              Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

4.              Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

5.              Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.


Beschlussergänzung der BV Porz:

A)        Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich       straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird           abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-            holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:

 

B)        Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum             schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.

C)        Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß        bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine        Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist    ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei    werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.

D)        Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile     der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.

E)        Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm          zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und

Entwicklungsfunktion wahrnehmen.

F)        Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben         zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

 

Maßnahmen:

1)         Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen   Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-      men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.:

      Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur

      Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung
sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.

      Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)

2)         Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 

3)         Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:

Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.

4)         Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:

Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.

5)         Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:

Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden.

6)         Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die

     Innenstadt:

Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:

·         eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,

·         Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,

·         neue, einheitliche Stadtmöbel,

·         Symmetrie in der Fußgängerzone,

·         Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,

·         Pflanzung von Bäumen.

·         Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete

7)         Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:

Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:

Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 

 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:

       Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.

       Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.

       Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren.

       Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben.

       Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.

       Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


II. Abstimmung über die Vorlage in der Fassung des Stadtentwicklungsausschuss vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 11.09.2018 (Anlage 7)

Beschluss:

1.  Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 .

2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung,

A.   Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen.

B.   die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.

C.   mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.

3.              Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.

4.              Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.

5.              Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Beschlussergänzung der BV Porz (gem. Anlage 7, Pkt. A):

A)        Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich          straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird            abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/
            Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:

B)        Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
            zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.

C)        Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß         bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine          Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
            ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei        werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.

D)        Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
            Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu
            berücksichtigen.

E)        Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm           zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen,    die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
            Entwicklungsfunktion wahrnehmen.

 

F)        Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben          zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

Maßnahmen:

1)        Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen   Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-   grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom        men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-  deckt werden sollen, wie z.B.:

      Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur

 

      Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung
sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.

 

      Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)

 

2)        Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 

3)        Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:

Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.

4)        Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:

Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.

5)        Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:

Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden.

6)        Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die

     Innenstadt:

Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:

·         eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,

·         Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,

·         neue, einheitliche Stadtmöbel,

·         Symmetrie in der Fußgängerzone,

·         Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,

·         Pflanzung von Bäumen.

·         Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete

7)        Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:

Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:

Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 

Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:

       Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.

       Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.

       Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren.

       Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben.

       Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.

       Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.