Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Abstimmungsergebnis:
Geändert empfohlen; siehe neue TOPs 5.1 - 5.3.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1.
Der
Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel
für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit
der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet
auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die
im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen
Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK.
Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung.
Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4.
Der
Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der
Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet
Porz-Mitte als „Gebiet
der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen.
Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt
Köln bekanntzumachen.
Durch Beschluss von TOP 7.2.2 bis zur Beantwortung der
offenen Fragen in der nächsten Sitzung zurückgestellt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung,
- Fördermittel für die zur
Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
- die erforderlichen
Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz
Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die
zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
- mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
- Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen,
die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die
Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag
notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen
aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan
0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach
Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit
voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer
erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen.
- Der
Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten
Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen
Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive
mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung
erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die
entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen
für 2023ff in Höhe von 6.282.700 €
sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
- Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien. Die Beschlussvorlage 2803/2018 soll dieser Vorlage als weitere Anlage beigefügt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung, die Beschlussvorlage ohne Votum in die Beratungsfolge zu schieben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Ø Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die weiteren Gremien.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel
für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit der
Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf
die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die
im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen
Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK.
Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung.
Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der Rat
beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171
e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die
Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Ergänzungen aus den Änderungsanträgen:
Die
Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Änderungen
und Ergänzungen zu beschließen:
Grundsatz:
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der
Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße
in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche
Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport
und Freizeit vorgehalten werden.
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden
Standort zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in
Porz-Mitte soll gemäß bestehender
Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines
Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein
Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen
vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule
sind die Anteile der Rheinischen
Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in
das Programm zum Breitbandausbau
mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die
gesetzlichen Vorgaben zur
Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als
Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten
Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder
Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt
werden sollen, wie z.B.:
▪
Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche
ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende
und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪
Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger
Menschen soll über Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss
über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
▪
Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57)
Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle
Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck
reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben
werden.
Geprüft werden soll, ob der
Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann,
damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann.
3)
Maßnahme 3.01
(S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um
die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01
(S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz
sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74)
Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte
der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80)
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
·
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
·
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,
·
neue, einheitliche Stadtmöbel,
·
Symmetrie in der Fußgängerzone,
·
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
·
Pflanzung von Bäumen.
·
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen
der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06
(S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu
stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung
Porz.
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß
der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten
Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
•
Mit Blick auf die
besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes
Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die
ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK
aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt
finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. €
bereitgestellt werden.
•
Darüber hinaus sollen
auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel
aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf
andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung
zu stellen.
•
Fest installierte
außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden,
da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die
Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die
Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten
im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße
und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen
und für Gastronomie zu aktivieren.
•
Die
Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der
Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
•
Ein Konzept zur
Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
•
Seniorengerechte Aspekte
sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in
geänderter Form empfohlen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie verweist diese Vorlage ohne Votum in das nachfolgende Gremium.
Abstimmungsergebnis (über den Verweis
ohne Votum):
- 14
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V.
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken
Kreisverband Köln (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkung:
Die Sportjugend Köln
e.V. war weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Ausschuss Umwelt
und Grün verweist die Beschlussvorlage ohne Votum in die weiteren
Gremien.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss (Beschlussergänzung der BV Porz
gem. Anlage 7, Pkt. A):
Die von der Verwaltung geplante
Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße
in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/
Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten
werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke
2. Beschluss
(Verwaltungsvorlage mit den Ergänzungen der BV Porz gem. Anlage 7):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt
dem Rat wie folgt zu beschließen:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel für
die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit der Umsetzung
der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des Weiteren
beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK
für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten-
und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten
der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach
Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der
Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der Rat
beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung
ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Darüber
hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anregungen der BV
Porz zu prüfen:
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden
Standort
zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in
Porz-Mitte soll gemäß bestehender
Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines
Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
ist ein Ersatzstandort (z.b.
Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule
sind die
Anteile der Rheinischen
Musikschule und des Fördervereins zu
berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in
das Programm zum Breitbandausbau
mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die
gesetzlichen Vorgaben zur
Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als
Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten
Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom men wurden und zwecks mangelder
Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt
werden sollen, wie z.B.:
▪
Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche
ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende
und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪
Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter
junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss
über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
▪
Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57)
Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle
Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck
reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr
freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der
Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann,
damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann.
3)
Maßnahme 3.01
(S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um
die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01
(S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz
sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74)
Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte
der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80)
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
·
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
·
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,
·
neue, einheitliche Stadtmöbel,
·
Symmetrie in der Fußgängerzone,
·
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
·
Pflanzung von Bäumen.
·
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen
der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06
(S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu
stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung
Porz.
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß
der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten
Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
•
Mit Blick auf die
besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes
Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die
ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK
aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt
finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. €
bereitgestellt werden.
•
Darüber hinaus sollen
auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel
aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf
andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung
zu stellen.
•
Fest installierte
außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden,
da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die
Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die
Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten
im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße
und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen
und für Gastronomie zu aktivieren.
•
Die
Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der
Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
•
Ein Konzept zur
Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
•
Seniorengerechte Aspekte
sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses):
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel
für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit der
Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf
die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des
Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die
im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der
Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen
Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK.
Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung.
Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die
Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die
Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den
avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 %
der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der Rat
beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171
e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die
Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschlussergänzung der BV Porz:
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der
Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße
in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche
Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport
und Freizeit vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird die
Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden
Standort zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in
Porz-Mitte soll gemäß bestehender
Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines
Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein
Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen
vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule
sind die Anteile der Rheinischen
Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in
das Programm zum Breitbandausbau
mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die
gesetzlichen Vorgaben zur
Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf
für Maßnahmen, die im Inte- grierten
Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder
Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt
werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme
Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche
ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende
und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial
benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an
das Citymanagement und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt
und begleitet werden.
▪ Maßnahme
Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57)
Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle
Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck
reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr
freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der
Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann,
damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann.
3)
Maßnahme 3.01
(S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um
die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01
(S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz
sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74)
Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte
der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80)
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
·
eine neue öffentliche Toilettenanlage für
Porz-Mitte,
·
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver
werden,
·
neue, einheitliche Stadtmöbel,
·
Symmetrie in der Fußgängerzone,
·
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
·
Pflanzung von Bäumen.
·
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens
durch entfernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06
(S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu
stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung
Porz.
Die
Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten
Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
•
Mit Blick auf die
besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes
Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die
ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK
aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt
finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. €
bereitgestellt werden.
•
Darüber hinaus sollen
auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel
aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf
andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung
zu stellen.
•
Fest installierte
außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden,
da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die
Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die
Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten
im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße
und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen
und für Gastronomie zu aktivieren.
•
Die
Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der
Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
•
Ein Konzept zur
Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
•
Seniorengerechte Aspekte
sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
II. Abstimmung über die Vorlage in der
Fassung des Stadtentwicklungsausschuss vom 20.09.2019 (Anlage 8) und der
Bezirksvertretung 7 (Porz) vom 11.09.2018 (Anlage 7)
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter
Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen
und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit
Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung,
A.
Fördermittel für
die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die
Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen.
B.
die
erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im
Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und
die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.
C.
mit der Umsetzung
der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die
Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf
Entscheidung nicht betroffen sind.
3.
Des Weiteren
beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK
für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten-
und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten
der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach
Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der
Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen
Maßnahmen.
4.
Der Rat
beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven
Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5.
Der Rat
beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz
3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung
ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschlussergänzung der BV Porz (gem.
Anlage 7, Pkt. A):
A) Die von der Verwaltung geplante
Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße
in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche
Einrichtungen/Handel/Gewerbe/
Erholung/Sport und Freizeit
vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die
nachfolgenden übrigen Anregungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die
Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
zum schnellstmöglichen
Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der
Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden.
Sollte eine Verlagerung nicht
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
ist ein Ersatzstandort (z.b.
Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen
Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
Anteile der Rheinischen
Musikschule und des Fördervereins zu
berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll
in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum
Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im
Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion
wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein
verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen
richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung
einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum
städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio.
Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten
Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom men wurden und zwecks mangelder
Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt
werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche
ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende
und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll
über Anträge an das Citymanagement
und deren Beschluss über die Bezirksvertretung
Porz verteilt und begleitet werden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57)
Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle
Fußgän-gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck
reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr
freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach
Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße
besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen
sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer
Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und
Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und
Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das
Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte
Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen
werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur
Umsetzung wird aufgenommen:
·
eine neue öffentliche
Toilettenanlage für Porz-Mitte,
·
Entree neuer und alter
Busbahnhof muss attraktiver werden,
·
neue, einheitliche
Stadtmöbel,
·
Symmetrie in der
Fußgängerzone,
·
Spielelemente für Kinder in
den Fußgängerzonen,
·
Pflanzung von Bäumen.
·
Verbreiterung der Brücke
über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für
Porz:
Änderung des 2. Absatzes,
2. Satz:
Die letztendliche
Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz.
Die Bezirksvertretung
Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des
Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um
folgende Punkte zu ergänzen:
•
Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für
ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder
gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim
2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
•
Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung
finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden.
Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder
Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
•
Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die
Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten,
weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die
sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu
aktivieren.
•
Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
•
Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
•
Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.