Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, wie folgt festzusetzen:
Für das Haushaltsjahr 2019 werden die jährlichen Mittel auf 971.000 € festgesetzt.
Von diesem Betrag entfallen auf den Stadtbezirk:
1 Innenstadt 112.800 €
2 Rodenkirchen 100.900 €
3 Lindenthal 128.000 €
4 Ehrenfeld 100.000 €
5 Nippes 106.300 €
6 Chorweiler 83.900 €
7 Porz 103.500 €
8 Kalk 108.700 €
9 Mülheim 126.900 €
Im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren nach § 37 Abs. 4 GO NRW entscheiden die Bezirksvertretungen über die Verwendung der Mittel. Die Zweckbestimmung der Mittel muss hinreichend bestimmt sein. Pauschale Festlegungen sind nicht möglich.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke.
zugestimmt.