Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)


Beschluss:

1.    Die Stadt Köln beginnt Punkt 50 des im September 2016 beschlossenen „1. Kölner Gleichstellungsaktionsplans 2016 – 2020“ umzusetzen. Er lautet: „Die Beleuchtung bzw. Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet wird sukzessiv optimiert.“ Dazu entwickelt sie einen Kriterienkatalog, der sich an den bereits vorhandenen Konzepten und Arbeitsanweisungen anderer Städte orientiert, z. B dem Angstraumkonzept der Stadt Wuppertal oder dem Handbuch „Richtlinien für eine sichere Stadt“ der Stadt Wien.

2.    Um eine ausreichende Beleuchtung zu gewährleisten, setzt die Stadt mindestens, wo nicht schon geschehen, die EU-Richtlinie EN 13201 um.

3.    Um Angsträume nach der Erarbeitung eines Kriterienkatalogs identifizieren zu können, führt die Stadt Interviews zu von der Bevölkerung als Angsträume empfundenen Plätzen und Wegen mit einer Auswahl von Funktionsträgern in den Sozialräumen durch. Das können Ordnungskräfte wie Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes oder Polizistinnen, Streetworker, Sozialraumkoordinatoren, Teilnehmer/innen von Stadtteilkonferenzen oder andere geeignete Personenkreise sein.

4.    Die so entstehende Sammlung von Angsträumen wird nach einer Skala von leicht angstbesetzt bis extrem angstbesetzt gegliedert, parallel zu den verwendeten Skalen anderer Städte wie z. B. Wuppertal. Diese Gliederung soll es erleichtern, eine Reihenfolge der Dringlichkeit und damit der Abarbeitung zu erstellen.

5.    Die Stadt benennt eine Stelle, z. B. das Bürgertelefon und -büro, bei der Einwohner/innen Angsträume melden können. Diese Möglichkeit, Angsträume zu melden, wird durch Pressemitteilungen u. ä. bekannt gemacht.

6.    Die Gleichstellungsbeauftragte wird über die einzelnen Punkte der Umsetzung von Punkt 50 regelmäßig informiert und gehört.

7.    Die Ergebnisse der Angstraumanalyse und -beseitigung werden Rat und Ausschüssen spätestens mit der Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplans bekannt gegeben.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig verwiesen in den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales.