Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen
Wegen
Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion in die nächste Sitzung geschoben.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beauftragt die Verwaltung, den Vorhabenträger
aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes
gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit Kindertagesstätte) einen
Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die
Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung
(Anlage 4) zu berücksichtigen
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Frau Ogiermann (CDU) einstimmig empfohlen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
beauftragt die
Verwaltung, den Vorhabenträger aufzufordern, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2.1 (Konzept mit
Kindertagesstätte) einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogenen
Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei
gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt