Beschluss: Kenntnis genommen


Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.


Beschluss: Kenntnis genommen


Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 


Beschluss: Kenntnis genommen


Mitteilung:

 

Im Folgenden berichtet die Stadtverwaltung über den Sachstand der Gespräche mit dem Autonomen Zentrum allgemein und beantwortet zugleich die seitens der SPD-Fraktion mit Schreiben vom 13.06.2018 übermittelten Fragen (AN/0952/2018).

 

 

Ausgangslage

 

Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertraglich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um den damals leerstehenden, nicht erhaltenswerten Betriebshof des ehemaligen Kanalbauamtes, bestehend aus Verwaltungsräumen, Garagen und einer Hofanlage. Der Vertragsabschluss zur befristeten Nutzungsüberlassung war das Ergebnis eines Dialogprozesses, der 2014 durch Vertreter der Stadtverwaltung und Politik initiiert und mit Blick auf die absehbar erneut erforderliche Verlagerung weiter fortgeführt wurde. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Eine Verpflichtung, dem Autonomen Zentrum von städtischer Seite einen Alternativstandort anzubieten oder bereitzustellen, resultiert daraus ausdrücklich nicht.

 

 

Allgemeine Vorbemerkung zum Dialogprozess mit dem Autonomen Zentrum

Im Dezember 2016 kam es erstmals zu einem Austausch zwischen Vertretern des Autonomen Zentrums und der Stadtverwaltung, in dessen Ergebnis die Stadtverwaltung angeboten hat, nach entsprechender Prüfung und soweit vorhanden, mögliche Alternativstandorte für den Betrieb eines Autonomen Zentrums nach dem 31.12.2018 vorzuschlagen. Dezernat VI betrieb daraufhin unter Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine umfassende eigentümerunabhängige Standortrecherche.

 

Das Autonome Zentrum wurde im Juli 2017 im Rahmen eines informellen Informationsaustauschs vor Ort über die Vorgehensweise der Stadtverwaltung informiert. Im telefonischen Austausch der Folgemonate bekräftigt das Autonome Zentrum seine Position, am bisherigen Standort dauerhaft verbleiben zu wollen, es sei denn von städtischer Seite würde ein geeignetes und beziehbares Ersatzobjekt angeboten. Von städtischer Seite wurde deutlich gemacht, dass die Grundlage weiterer Gespräche nur der Dialog über mögliche Alternativen, nicht aber ein Verbleib am Standort Luxemburgerstraße sein kann. Die Standortalternative sollte vorrangig das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum haben, um erneute Verlagerungsszenarien für die Zukunft zu vermeiden. Um den Dialogprozess effizient und verlässlich zu gestalten, wird einvernehmlich die Durchführung regelmäßiger Treffen als hilfreich erachtet.

 

Ab November 2017 übernimmt hierfür das Büro der Oberbürgermeisterin die Gesprächsführung. Auf einen Auftakttermin im Februar folgen weitere drei Termine im März, April und Mai 2018.

 

Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Gespräche einen konkreten Alternativstandort sowie verschiedene Lösungsansätze unter Ausnutzung von Containermodulen einschließlich möglicher Ortstermine angeboten und die aktive Mitwirkung der Vertreter des Autonomen Zentrums im Hinblick auf Initiativvorschläge eingefordert.

 

In dem bislang letzten Gesprächstermin am 04.05.2018 hat das Autonome Zentrum die Verhandlungen einseitig abgebrochen, mit der Begründung, dass die Erwartungen des Autonomen Zentrums an den Dialog mit der Stadtverwaltung – nämlich die Präsentation konkreter und mietkostenfreier Standortangebote – nicht erfüllt worden seien. Das Autonome Zentrum formuliert ferner als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gespräche, die Unterbreitung eines konkreten Ersatzobjektes zum Standort Luxemburger Straße 93.

 

Die Stadtverwaltung möchte die Dialoggespräche mit dem Autonomen Zentrum insbesondere zu dem konkret identifizierten Standortvorschlag fortführen und hat hierfür als nächsten Schritt das Angebot eines Ortstermins unterbreitet.

 

 

 

 

 

 

Beantwortung der Fragen der SPD-Fraktion AN/0952/2018)

 

 

Sind weitere Gespräche mit dem AZ geplant? Sind die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bzw. die Bürgerinitiative bei den Gesprächen beteiligt, oder zumindest darüber informiert worden?

Die Verhandlungsgruppe des Autonomen Zentrums hat im Rahmen des vorerst letzten Gesprächstermins Anfang Mai 2018 eine Stellungnahme des Autonomen Zentrums vorgetragen und damit verbunden die Nachricht übermittelt, die Gespräche mit der Stadtverwaltung bis auf Weiteres einzustellen. Seitens der Stadtverwaltung besteht gleichwohl Interesse daran, den Dialog zur Standortfrage des Autonomen Zentrums fortzuführen. Der aktuell laufende Dialogprozess ist Bestandteil des Vertrags über die Nutzungsüberlassung des Anwesens Luxemburger Straße 93. Er umreisst im Wesentlichen Grundstücksangelegenheiten und ist insofern nicht für eine öffentliche, bürgerbeteiligte Debatte geeignet.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eifelwall“ soll nach der Sommerpause 2018 erneut eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, die der Ausstellung, Vorstellung und Diskussion der Entwurfsarbeiten dient (Wiederholung der Veranstaltungsreihe von Juli 2017). Seitens der Stadtverwaltung ist vorgesehen, in diesem Zusammenhang auch über den Gesprächsstand zur Standortfrage des Autonomen Zentrums zu berichten.

 

Nach welchen Kriterien wurden die zwei angebotenen Grundstücke ausgewählt? Wie ist deren Lage, Beschaffenheit, bisherige Nutzung etc.? Befinden sich beide Grundstücke im Eigentum der Stadt?

Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 ab Frühjahr 2017 eine intensive eigentümerunabhängige Flächenrecherche durchgeführt. Als Prüfkriterien wurden angeführt:

·         Lage im Stadtgebiet

·         Eigentümer

·         Verfügbarkeit (zeitlich | räumlich)

·         Flächen (Gebäude | Freifläche)

·         Planungsrechtliche Beurteilung (Gebietskategorie nach BauGB)

·         Benachbarte Nutzungen

·         Zustand der Liegenschaft

·         Erschließung (Strom | Wasser | Gas | Kanal)

·         Konflikte

Ohne weitere Vertiefung ausgeschlossen wurden potentielle, für den Schulbau und/oder den Wohnungsbau geeignete oder reservierte Flächen. Auszuschließen waren ferner Liegenschaften mit sensiblen Anforderungen an den Naturschutz, den Landschaftsschutz oder den Trinkwasserschutz. In der darauf folgenden vertieften Untersuchung konnte ein Standort identifiziert werden, der für die Nutzung als Autonomes Zentrum im Hinblick auf das Raumangebot und das unmittelbare städtebauliche Umfeld grundsätzlich geeignet und zugleich absehbar verfügbar war. Der Standortvorschlag hat insbesondere das Potential einer dauerhaften Nutzung durch das Autonome Zentrum.

 

Die Standortrecherche schloss jenseits der Suche nach geeigneten und grundsätzlich verfügbaren Bestandsgebäuden auch die Überprüfung des Schulcontainerbestandes bei der Gebäudewirtschaft ein. So sind dort derzeit drei intakte Schulcontaineranlagen (1 eingeschoßige Anlage bestehend aus 2 naturwissenschaftlichen Klassencontainern | 2 zweigeschoßige Anlagen bestehend aus je 4 Klassenzimmercontainern) vollständig abgeschrieben und – da ein weiterer Einsatz im Schulbetrieb nicht vorgesehen bzw. aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist – für alternative Nachnutzungen kostenfrei abzugeben. Die damit verknüpfte Flächenrecherche für einen geeigneten Aufstellort hat bislang zwei gegebenenfalls mögliche Flächen identifiziert. Diese befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Köln.

 

 

Prüft die Verwaltung derzeit weitere Alternativstandorte? Bezieht sie dabei private Grundstücke mit ein?

Die Standortrecherche wird eigentümerunabhängig betrieben. Sie ist grundsätzlich noch nicht abgeschlossen.

 

Was passiert, wenn keine Einigung bis zum 31.12.2018 erreicht werden kann? Welche Auswirkungen ergeben sich für die Umsetzung des Stadtentwicklungsprojektes Parkstadt Süd –Teilbereich Eifelwall? Wie gedenkt die Verwaltung die bestehenden Beschlüsse umzusetzen?

 

Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Das Autonome Zentrum hat sich verpflichtet, die Liegenschaft spätestens zu diesem Stichtag vollständig geräumt an die Stadt zurückzugeben. Die Stadtverwaltung wird insofern die vertragsgemäße Rückgabe des Objektes vorbereiten.

 

Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Die Stadtverwaltung ist dieser Vereinbarung vertragsgemäß nachgekommen, indem sie bereits im Dezember 2016 den Dialog begonnen, ab Mitte 2017 intensiviert und mit Beginn des Jahres 2018 in ein strukturiertes Format überführt hat. Derzeit stehen ein konkreter Standortvorschlag sowie weitere alternative Lösungsansätze (Schulcontainer, etc.) im Raum. Seitens der Stadtverwaltung besteht Interesse daran, die Gespräche mit dem Autonomen Zentrum zu diesen Vorschlägen fortzuführen und zu konkretisieren. Sofern das Autonome Zentrum die Gespräche wieder aufnimmt und gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine verlässliche Grundlage für eine Standortalternative erarbeitet, sollte eine Verlängerung des o.a. Vertrags über die Nutzungsüberlassung zum Zwecke der geordneten Umsiedlung des Autonomen Zentrums (z.B. von 6 Monaten) nicht ausgeschlossen werden.

 

Die Rückgabe des Objektes Luxemburger Straße 93 und dessen anschließender Abbruch sind notwendig, um die durch den Rat der Stadt Köln beschlossene Schaffung einer neuen öffentlichen, räumlich qualitätvollen Grünanlage mit hoher Aufenthaltsqualität und damit die Fortführung des Inneren Grüngürtels (= erster Schritt zur Realisierung der „Parkstadt Süd“) umzusetzen.

 

Ein aktualisierter Zeitplan zum weiteren Vorgehen im Wettbewerbsverfahren „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eiffelwall“ wird im Anschluss an die, für nach der Sommerpause 2018 avisierte Bürgerinformationsveranstaltung erarbeitet.




Abstimmungsergebnis:

 

Kenntnis genommen

Beschluss: Kenntnis genommen


Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.