Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss
zu fassen:
1.
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben dieser Vorlage.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen
Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu
veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung,
entsprechende Erklärungen abzugeben.
3.
Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag
gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine
Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der
Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die Zusatzversorgungskasse der
Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung vorgesehenen
Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten Satzung
sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die
Verpflichtungserklärung soll sich auch auf die laufenden
Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Umlagen, Zusatzbeiträge,
Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des ausscheidenden
Mitgliedes erstrecken.
5.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im
Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an
die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszuzahlen.
6.
Der Rat betraut die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden
Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die
Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der Rat weist die Vertreterin bzw. den
Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes
in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherzustellen, insbesondere
durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung.
7.
Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose
Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.
8. Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der
herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für
Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten
2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben
optimal, insbesondere bei Genehmigungsverfahren und andere
behördenverbindlichen Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den
Abtei-lungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene
Dienst-stelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und übernimmt
steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit
entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und
ämterübergreifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei
Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter
Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9.
Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen
Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der
Punktdienststelle vorgelegt.
10. Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22
Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschafts-ausschusses im
Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt ergänzt:
„18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11.
Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle
Wirtschaftsförderung ist Teil der Geschäftsführung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12.
Falls sich aufgrund rechtlicher
Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das
Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als
notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen
Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses
Beschlusses nicht verändert wird.
13.
Der Rat beschließt, die Abteilung 804
„Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 – Existenzgründungsberatung)
dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales, Integration und Umwelt –
zuzuordnen.
14.
Der Rat beschließt, die herausgehobene
Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats
VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und DIE LINKE
Beschluss: geändert beschlossen
Der
Vorsitzende schlägt vor, die im Wirtschaftsausschuss getroffene geänderte
Beschlussfassung auch im AVR zur Abstimmung zu stellen.
Beschluss:
Der
AVR empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss – entsprechend der Beschlussfassung im Wirtschaftsausschuss – zu
fassen:
1.
Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die
Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
nach den Maßgaben dieser Vorlage.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu veranlassen und ermächtigt die
Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen
abzugeben.
3.
Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, mit
der sich die Stadt Köln für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und
Zahlungsunfähigkeit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet,
an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der
ZVK-Satzung vorgesehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der
vor-genannten Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu
zahlen. Die Verpflichtungserklärung soll sich auch auf die laufenden
Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Umlagen, Zusatzbeiträge,
Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des ausscheidenden
Mitgliedes erstrecken.
5.
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf
separaten Sachkonten veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als
Betriebskostenzuschuss an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
auszuzahlen.
6.
Der Rat betraut die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des
anliegenden Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in
Kraft. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an
die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der
Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in
der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an,
die Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren
Gesellschafterversammlung.
7.
Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach
Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose Kommunikation zwischen GmbH und
Kernverwaltung sichergestellt wird.
8.
Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle
(Punktdienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung
verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus
so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal,
insbesondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen
Prozesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abtei-lungen der
Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienst-stelle dient
als zentraler Ansprechpartner der GmbH und über-nimmt steuernde und
koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden
Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterüber-greifendes
Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und
Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der
gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen
Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der
Punktdienststelle vorgelegt.
10.
Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) –
Beteiligung des Wirtschafts-ausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der
Zuständigkeits-ordnung - wie folgt ergänzt: „18. Angelegenheiten der
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11.
Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der
Geschäftsführung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12.
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die
Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen
Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat
der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der
wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
13.
Der Rat beschließt, die Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich
804/1 – Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V –
Soziales, Integration und Umwelt – zuzuordnen.
14. Der
Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle
Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die
Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DieLinke zugestimmt.
Die Mitteilung unter TOP 4.4 sowie die Beantwortung der Anfrage unter TOP 6.5 werden zur Kenntnis genommen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages:
1. Der Rat beschließt – vorbehaltlich der
Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben der Verwaltungsvorlage in der
Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Beschlussempfehlung des
Wirtschaftsausschusses sowie des durch Beschluss des Finanzausschusses
geänderten Gesellschaftsvertrags in der als Anlage beigefügten Fassung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen
Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu
veranlassen und ermächtigt die Ver-treterinnen und Vertreter der Verwaltung,
entsprechende Erklärungen abzugeben.
3. Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag
gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine
Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der
Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungs-
unfähigkeit
der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die
Zu-satzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung
vorge-sehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten
Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die
Verpflichtungser-klärung soll sich auch auf die laufenden
Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Um-lagen, Zusatzbeiträge,
Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des aus-scheidenden
Mitgliedes erstrecken.
5. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im
Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an die
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszu-zahlen.
6. Der Rat betraut die KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden
Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die
Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der
Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in
der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die
Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH
sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren
Gesellschafterver-sammlung.
7. Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose
Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.
8. Der Rat nimmt die
vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle),
die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat
zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle
personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in
enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop
Agency ihre Aufgaben optimal, insbe-sondere bei Genehmigungsverfahren und
andere behördenverbindlichen Pro-zesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den
Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene
Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und über-nimmt
steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit
entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und
ämterüber-greifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei
Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter
Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen
Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der
Punktdienststelle vorgelegt.
10. Die Zuständigkeitsordnung
wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des
Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeits-ordnung - wie
folgt ergänzt: „18. Angelegenheiten der KölnBusiness
Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11. Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle
Wirtschaftsförderung ist Teil der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch
die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus
steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden,
sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert
wird.
13. Der Rat beschließt, die
Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 –
Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales,
Integration und Umwelt – zuzuordnen.
14. Der Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
15. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen
Schritte einzuleiten, um § 3 des Gesellschaftsvertrags „Gegenstand des
Unternehmens“ um die Branchen des Dienstleistungssektors, Wissenschaft und
Innovation zu erweitern, so dass auch diese Handlungsfelder Gegenstand der
Wirtschaftsförderung durch die Gesellschaft sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke - zugestimmt
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt (s. Ziffer III – Seite 4).
Beschluss: ungeändert beschlossen
II.
Abstimmung über die Verwaltungsvorlage in der Fassung des Finanzausschusses vom
17.12.2018 (Anlage 13)
Beschluss:
1. Der Rat beschließt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – die Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nach den Maßgaben der Verwaltungsvorlage in der Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses sowie des durch Beschluss des Finanzausschusses geänderten Gesellschaftsvertrags in der als Anlage beigefügten Fassung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Gründung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu veranlassen und ermächtigt die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung, entsprechende Erklärungen abzugeben.
3. Der Rat nimmt den Personalüberleitungstarifvertrag gemäß Anlage 3 zur Kenntnis.
4. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, eine Verpflichtungserklärung abzugeben, mit der sich die Stadt Köln für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft und Zahlungsunfähigkeit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH verpflichtet, an die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln den nach §§ 15, 15a der ZVK-Satzung vorgesehenen Ausgleichsbetrag unbeschadet des § 15 Abs. 5 der vorgenannten Satzung sowie die zu seiner Ermittlung erforderlichen Kosten zu zahlen. Die Verpflichtungserklärung soll sich auch auf die laufenden Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Umlagen, Zusatzbeiträge, Pflichtbeiträge und Zinsen bei Zahlungsunfähigkeit des aus-scheidenden Mitgliedes erstrecken.
5. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die im Haushaltsplanentwurf 2019 ff noch auf separaten Sachkonten veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 14,7 Mio. € als Betriebskostenzuschuss an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH auszu-zahlen.
6. Der Rat betraut die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe des anliegenden Betrauungsaktes (Anlage 5). Die Betrauung tritt zum 01.01.2019 in Kraft. Die Verwaltung wird ermächtigt, gemäß dem Betrauungsakt Zuwendungen an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu leisten.
Der Rat weist die Vertreterin bzw. den Vertreter des Gesellschafters Stadt Köln in der Gesellschafterversammlung der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH an, die Umsetzung des Betrauungsaktes in der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sicherzustellen, insbesondere durch Beschlussfassung in deren Gesellschafterversammlung.
7. Der Rat billigt den in der Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO, mit dem die reibungslose Kommunikation zwischen GmbH und Kernverwaltung sichergestellt wird.
8. Der Rat nimmt die vorgesehene Ausgestaltung der herausgehobenen Dienststelle (Punktdienststelle), die unmittelbar dem für Wirtschaftsförderung verantwortlichen Dezernat zugeordnet wird, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diese Dienst-stelle personell über die geplanten 2,5 Stellen hinaus so zu verstärken, dass sie in enger Kooperation mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH als One Stop Agency ihre Aufgaben optimal, insbe-sondere bei Genehmigungsverfahren und andere behördenverbindlichen Pro-zesse, erfüllen kann. Dabei wird sie von den Abteilungen der Wirtschaftsförderungs-GmbH unterstützt. Die herausgehobene Dienststelle dient als zentraler Ansprechpartner der GmbH und über-nimmt steuernde und koordinierende Funktion innerhalb der Verwaltung. Mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet soll sie aktives dezernats- und ämterüber-greifendes Projektmanagement und Projektcontrolling betreiben. Bei Interessens- und Zielkonflikten führt die herausgehobene Dienststelle unter Beachtung der gesamtstädtischen Interessenslage Lösungen herbei.
9. Ein entsprechender Vorschlag wird den zuständigen Ratsausschüssen zusammen mit einem Organigramm der GmbH und der Punktdienststelle vorgelegt.
10. Die Zuständigkeitsordnung wird in § 22 Wirtschaftsausschuss, Absatz (2) – Beteiligung des Wirtschaftsausschusses im Sinne des § 1 Abs. 5 der Zuständigkeitsordnung - wie folgt ergänzt: „18. Angelegenheiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH“
11. Die Leitung der herausgehobenen Dienststelle Wirtschaftsförderung ist Teil der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH.
12. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Köln mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
13. Der Rat beschließt, die Abteilung 804 „Arbeitsmarktförderung“ (ohne den Bereich 804/1 – Existenzgründungsberatung) dem Geschäftskreis des Dezernats V – Soziales, Integration und Umwelt – zuzuordnen.
14.
Der Rat beschließt, die herausgehobene Dienststelle/ Stabstelle
Wirtschaftsförderung dem Geschäftskreis des Dezernats VI zuzuordnen. Die
Verwaltung wird mit der Durchführung der dafür benötigten Schritte beauftragt.
15. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte einzuleiten, um
§ 3 des Gesellschaftsvertrags „Gegenstand des Unternehmens“ um die
Branchen des Dienstleistungssektors, Wissenschaft und Innovation zu erweitern,
so dass auch diese Handlungsfelder Gegenstand der Wirtschaftsförderung durch
die Gesellschaft sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, Die Linke. und AfD und der Gruppen Rot-Weiß und BUNT sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe GUT zugestimmt.