Beschluss: Kenntnis genommen
Beantwortung einer Anfrage:
Anfrage:
Die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hält in Köln 276 unbebaute
Grundstücke. In der Summe sind dies lt. Bundestags-Drucksache 19/2450 ca. 56
ha.
Seit
2012 können Kommunen und ihre Mehrheitsbeteiligungen entbehrliche Grundstücke
der BImA, die unmittelbar aus militärischer Vornutzung stammen und zu
militärischen Zwecken genutzt wurden (sog. Konversionsgrundstücke) zum
Verkehrswert erwerben. Seit 2017 können Konversionsgrundstücke unterhalb des
gutachterlich ermittelten Verkehrswerts erworben werden. Dies gilt auch für
weitere entbehrliche Grundstücke des Bundes, die für Zwecke des sozialen
Wohnungsbaus benötigt werden.
Die
o.g. Flächen sind auf ihre Verwendbarkeit für die Entwicklung neuer
Siedlungsflächen insb. für Wohnen, Schulbau, Kita zu prüfen. Alternativ sind
jeweils gewerbliche Entwicklungen zu prüfen.
Lt.
Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) seien BImA-Grundstücke für die
Linderung der Wohnungsnot jedoch nur begrenzt vorhanden.
Vor
diesem Hintergrund und angesichts der bekannten Tatsache, dass es keine
„einfachen“ Grundstücke mehr gibt, stellt die SPD-Fraktion folgende Anfrage:
1. Sind die 276 unbebauten
BImA-Grundstücke der Verwaltung bekannt? Steht die Verwaltung dazu im Austausch
mit der BImA?
2. Wurden diese Grundstücke auf ihre Entwicklungsmöglichkeit
untersucht, z.B. im Rahmen der Vorlage 1028/2015, „Umsetzung StEK Wohnen, hier:
Neue Flächen für den Wohnungsbau“? Mit welchem Ergebnis?
Die Kommunen können von der BImA Grundstücke unmittelbar
erwerben. Lt. Presseberichterstattung (KR v. 13.06.2018) geht die Verwaltung
davon aus, dass der dadurch entstehende Zeitvorteil z.B. bei der Entwicklung
von Geländen früherer Kasernen dadurch „aufgefressen“ wird, dass es für eine
Wohnungsbauentwicklung lange Vorlaufzeiten und eines neuen Planungsrechts bedarf.
Als Vergleichsmaßstab wird der Ankauf von Grundstücken, für die Planungsrecht
besteht, herangezogen.
3. Welche Grundstücke, für die Planungsrecht besteht, hat die
Stadt Köln seit Beginn des Jahres 2016 für den Wohnungsbau angekauft? Von wem?
Wie lang hat der Erwerbsvorgang gedauert? Wie viele Wohneinheiten konnten
verwirklicht werden?
4. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger
größerer BImA-Liegenschaften stehen aufgrund ihrer Lage und ihrer verkehrlichen
Anbin-dung für die Entwicklung von Wohnungsbau, Schul
bau, Kindertagesstätten potentiell zur Verfügung? Welche
Potentiale (Wohneinheiten, Zügigkeiten etc.) könnten gehoben werden? Mit
welchen Verfahrensdauern wird gerechnet? Wo befinden sich diese? (Es wird um
Grobschätzungen gebeten.)
5. Welche Grundstücke früherer Kasernen und sonstiger
größerer BImA-Liegenschaften stehen für eine gewerbliche Entwicklung zur
Verfügung? Wo befinden sich diese?
Es
wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage auch dem Liegenschaftsausschuss, dem
Bauausschuss, dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, dem Jugendhilfeausschuss
und dem Wirtschaftsausschuss mitzuteilen.
Antwort der Verwaltung:
Zu 1:
Die Verwaltung ist über die
Eigentumsverhältnisse sämtlicher Grundstücke in Köln und damit auch der Flächen
im Eigentum der BImA informiert. Sie steht in ständigem Austausch mit
der BImA.
Zu 2:
Sämtliche Grundstücke auf Kölner Stadtgebiet
wurden auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten hin
untersucht. Das Ergebnis ist im Beschluss
zur Vorlage 1028/2015 (Neue Flächen für den Wohnungsbau) dokumentiert.
Zu 3:
Es wurden keine Flächen für den Wohnungsbau
erworben, für die bereits Planungsrecht besteht. Vielmehr bezogen sich die
Erwerbe seit 2016 auf Immobilien zur Nutzung durch städtische Dienststellen
z.B. zur Unterbringung von Flüchtlingen.
Zu 4:
Im StEK Wohnen wurden sämtliche der Stadt
Köln aber auch sonstigen Dritten gehörenden Flächen, unabhängig davon ob es
sich um öffentlich-rechtliche Träger wie den Bund oder Private handelt, auf ihr
Wohnungsbaupotential inklusive der zugehörigen sozialen Infrastruktur untersucht.
Auf den Beschluss 1028/2015 wird verwiesen. Als BImA-Fläche ist das Lager Lind
in Porz-Lind erfasst. Der entsprechende Flächenpass ist als Anlage beigefügt.
Mit der Entwicklung wurde noch nicht begonnen.
Zu 5:
Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept
(GFBK) ist als seinerzeitige BImA-Fläche noch das ehemalige Kasernengelände
Brasseur an der Kölner Str. in Porz-Westhoven erfasst (heutiger Name:
Gewerbegebiet Westhovener Aue). Es wurde für eine GE-Nutzung entwickelt.
Einzelne Gewerbegrundstücke sind bereits bebaut. Die restlichen Flächen
befinden sich in der Vermarktung. Der Flächenpass ist als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen
Beschluss: Kenntnis genommen