Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung
der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Str. 421, 50733 Köln
gemäß der Energieleitlinie mit Gesamtkosten in
Höhe von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem genehmigt
der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf
die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 151.389
Euro.
Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt
Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung
der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Str. 421, 50733 Köln
gemäß der Energieleitlinie mit Gesamtkosten in
Höhe von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem genehmigt
der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf
die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 151.389
Euro.
Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung
der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Str. 421, 50733 Köln gemäß
der Energieleitlinie mit Gesamtkosten in Höhe
von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem genehmigt der Rat
der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 151.389 Euro.
Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die
Bezirksvertretung Nippes nimmt den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der
Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die
Generalsanierung der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Str.
421, 50733 Köln gemäß der Energieleitlinie mit
Gesamtkosten in Höhe von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf fest und
beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem
genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent
bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag
von 151.389 Euro.
Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt
Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalsanierung
der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule, Neusser Str. 421, 50733 Köln gemäß
der Energieleitlinie mit Gesamtkosten in Höhe
von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung
mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung. Zudem genehmigt der Rat
der Stadt Köln einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 151.389
Euro.
Durch den
Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht
unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung
im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301,
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung
für die Generalsanierung der Sporthalle in der Peter-Ustinov-Realschule,
Neusser Str. 421, 50733 Köln gemäß der Energieleitlinie
mit Gesamtkosten in Höhe von 1.530.000 Euro brutto, stellt den Bedarf
fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und
Einrichtung. Zudem genehmigt der Rat der Stadt Köln einen Risikozuschlag in
Höhe von 10 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies
entspricht einem Betrag von 151.389 Euro.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes
der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem
städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende
Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen
Flächenverrechnungspreises.
Auf
Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche
Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 54.580 Euro,
die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger
ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Die
konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 9.000 Euro sind
im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt.
Die
Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 11.000 Euro
erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus veranschlagten Mitteln aus dem
Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.