Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1. Der
Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)
die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit
4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule
startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2. Die
Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3. Der
Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr
2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter
Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5. Unter
dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur
Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2
SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule,
Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der
Ernst-Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933
Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine
neuen Eingangsklassen mehr.
6. Der
Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule
zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.
7. Der
Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter
Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule
erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule
begleiten.
8. Die
Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die
hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen
Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a.
ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden
sein.
9. Der
Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des §
2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der
Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
10. Die
Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes
NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die
Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten
Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen.
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Beschluss 1:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt die Behandlung dieser Vorlage wegen Beratungsbedarfs um eine Sitzungsfolge zurück. Die Beratung soll in der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 24.09.2018 beginnen.
Abstimmungsergebnis:
mit 4 Stimmen der CDU-Fraktion gegen 8 Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss 2:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung verweist diese Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien. Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung die Einberufung einer Sondersitzung des Schulausschusses vor der Ratssitzung am 27. September zur Beratung dieser Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und eines Vertreters der CDU bei einer Enthaltung der CDU-Fraktion sowie 2 Nichtbeteiligungen der CDU-Fraktion.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Vorsitzende teilt mit, dass ihn im Nachgang der Berichterstattung sehr erstaunt habe, dass die Stellungnahme des Landschaftsverbandes Rheinland ursprünglich nicht der Verwaltungsvorlage beigefügt wurde. Er möchte daher wissen, ob es üblich ist, dass die Verwaltung wichtige Sachverhalte nicht von sich aus vorlegt oder ob es hier entsprechende verwaltungsinterne Regelungen gibt. Die Beantwortung der Frage könne gerne in die Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung gebracht werden.
Herr Stadtdirektor Dr. Keller sagt zu, die Nachfrage an das zuständige Dezernat weiterzugeben. Grundsätzlich dürfe die Politik von der Verwaltung erwarten, umfassend über den zugrundeliegenden Sachverhalt informiert zu werden.
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
RM Stahlhofen
verweist auf das Beratungsergebnis des Ausschusses Schule und Weiterbildung und
bittet Frau Dr. Klein, dazu Erläuterungen zu geben. Frau Dr. Klein erklärt,
dass die Ratsentscheidung am 27.09.2018 Zielsetzung ist und der Ausschuss
Schule und Weiterbildung unmittelbar vor der Ratssitzung zu einer Sondersitzung
zusammenkommt, um dieses Ziel zu erreichen. Frau Dr. Klein weist auf die
Zugehörigkeit der auslaufenden Elsa-Brändström-Realschule zum Verbund der
„NRW-Sportschule“ hin und erklärt, dass insofern die Errichtung der
Gesamtschule auch für diese Zielsetzung außerordentlich wichtig ist. In der
Startphase für das Schuljahr 2019/2020 könnte dann nach Bildung der
Schulkonferenz die Beschlussfassung für die NRW-Sportschule erfolgen. Die
Gesamtschule würde dann den Verbund führen und stärken. Insoweit ist die
Errichtung der Gesamtschule nicht nur schulpolitisch, sondern auch
sportpolitisch von großer Bedeutung.
In einer ausführlichen Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Seeck, RM Dr. Schoser, Herrn Maedge, RM Stahlhofen und RM Thelen besteht Einvernehmen, die Vorlage mit Blick auf die noch offenen Fragestellungen, die auch zur Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung geführt haben, zwar ohne Votum in die weitere Beratung zu geben, aber mit einer eindeutigen Positionierung des Sportausschusses im Sinne der Stärkung und Sicherung des Verbundes der NRW-Sportschule.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen.
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Alternative
Der Rat der Stadt Köln verzichtet zum jetzigen Zeitpunkt auf die Errichtung der Gesamtschule Lindenthal und bestätigt, dass die beiden Realschulen (Elsa-Brändström-Realschule und Ernst-Simons-Realschule) bis auf Weiteres bestehen bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien verwiesen. Ergänzend spricht sich der Sportausschuss mit
Nachdruck für die zeitnahe Einrichtung der Gesamtschule aus, damit
schnellstmöglich auch die Weiterführung der Sportschule NRW erreicht und der
bereits bestehende Verbund gestärkt und dauerhaft gesichert wird.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den Rat.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen.
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen
Nicht
anwesend: Herr Fiedler (SPD)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4 Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2. Die Gesamtschule wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96 (Müngersdorf) geführt wird.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5. Unter dem Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule, Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-Realschule, Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr 2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6. Der Rat beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr 2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.
7. Der Rat beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.
8. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.
9. Der Rat der Stadt Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5 Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand des Verbundes NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund zu übernehmen.
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) die
Errichtung einer Gesamtschule im Stadtbezirk Lindenthal zum 01.08.2019 mit 4
Zügen in der Sekundarstufe I und 2 Zügen in der Sekundarstufe II. Die Schule
startet mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahrgangsweise auf.
2.
Die Gesamtschule
wird gem. § 9 SchulG NRW als Ganztagsschule geführt.
3.
Der Rat der Stadt
Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule ab dem Schuljahr 2019/20 an den
beiden Teilstandorten Berrenrather Straße 488 (Sülz) und Alter Militärring 96
(Müngersdorf) geführt wird.
4.
Der Rat der Stadt
Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag zur Genehmigung der Gesamtschule zu stellen.
5.
Unter dem
Vorbehalt der durch die Bezirksregierung Köln erteilten Genehmigung zur
Errichtung der Gesamtschule in Lindenthal beschließt der Rat gem. § 81 Abs. 2
SchulG NRW die auslaufende Schließung der Elsa-Brändström-Realschule,
Realschule Berrenrather Straße 488, 50937 Köln-Sülz sowie der Ernst-Simons-Realschule,
Realschule Alter Militärring 96, 50933 Köln-Müngersdorf, ab dem Schuljahr
2019/20. Beide Schulen bilden dann keine neuen Eingangsklassen mehr.
6.
Der Rat
beschließt, dass die verbleibenden Klassen der Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr
2021/22 an den Standort Alter Militärring 96 umziehen.
7.
Der Rat
beschließt, dass die derzeit an der Ernst-Simons-Realschule Alter Militärring
angesiedelte Stelle Schulsozialarbeit bis zum Auslaufen der Schule erhalten
bleibt. Die Stelle Schulsozialarbeit soll das Auslaufen der Schule begleiten.
8.
Die Umsetzung der
Gesamtmaßnahme erfolgt nach gesicherter Finanzierung. Für die hierfür notwendigen
Bau- und Einrichtungsmaßnahmen werden die in diesem Zusammenhang erforderlichen
Beschlüsse - unter Darstellung der haushaltsmäßigen Auswirkungen - zu einem
späteren Zeitpunkt herbeigeführt. Es wird hiermit u.a. ein z.Zt. noch nicht
kalkulierbarer Mehrbedarf bei der Schulmiete verbunden sein.
9.
Der Rat der Stadt
Köln bestätigt ausdrücklich, dass die Gesamtschule im Sinne des § 2 Abs. 5
Schulgesetz NRW ein inklusives Bildungsangebot vorhält, in der Schüler*innen
mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam lernen.
10. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse am Fortbestand
des Verbundes NRW-Sportschulen. Der Rat der Stadt Köln würde es daher sehr
begrüßen, wenn die Schulkonferenz der neuen Gesamtschule sich um den Titel der
sportbetonten Schule bewerben würde, um so eine wichtige Rolle im Sportverbund
zu übernehmen.
11. Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird gem.
§ 80 Abs. 2 Ziff. 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung der Gruppe Rot-Weiß zugestimmt.