Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Integrationsrat schlägt
folgende Beschlussfassung vor:
Der Rat der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung des
Forums für Willkommenskultur der Träger Kölner Flüchtlingsrates e.V. und Kölner
Freiwilligen Agentur e.V. und beauftragt die Verwaltung, die beiden Träger mit
der Fortführung des Projektes – befristet bis zum 31.12.2021 – zu beauftragen.
Für die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 78.000 € sind im Haushalt 2019 im Teilergebnisplan 1004 -
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Mittel veranschlagt.
Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden
Beschlussvorschlages:
Der Rat
der Stadt Köln befürwortet die Verlängerung des Forums für Willkommenskultur
der Träger Kölner Flüchtlingsrates e.V. und Kölner Freiwilligen Agentur e.V.
und beauftragt die Verwaltung, die beiden Träger mit der Fortführung des
Projektes – befristet bis zum 31.12.2021 – zu beauftragen.
Für die notwendigen zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 78.000 € sind im Haushalt 2019 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende Mittel veranschlagt. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln befürwortet die
Verlängerung des Forums für Willkommenskultur der Träger Kölner
Flüchtlingsrates e.V. und Kölner Freiwilligen Agentur e.V. und beauftragt die
Verwaltung, die beiden Träger mit der Fortführung des Projektes – befristet bis
zum 31.12.2021 – zu beauftragen.
Für die notwendigen zahlungswirksamen
Aufwandsermächtigungen i. H. v. 78.000 € sind im Haushalt 2019 im
Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechende
Mittel veranschlagt. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für
die Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.