Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 41 GO NW und § 6 LÖG NW wird die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Gruppe GUT zugestimmt.