Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über
die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis
und beschließt nach eingehender Beratung:
-
Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten
Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im
Sinne von § 101 GO.
-
Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses
2016 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
-
Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der
Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt:
- Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2016 wird festgestellt.
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.978.337,66 € wird in die Ausgleichsrücklage eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur
Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:
-
Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des
RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.
-
Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.
-
Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im
Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.
2.
Der Rat beschließt:
-
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt
Köln zum 31.12.2016 wird festgestellt.
-
Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO
erteilt.
-
Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.978.337,66 € wird in die
Ausgleichsrücklage eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.