Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-           Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-           Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-           Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2016 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.978.337,66 € wird in die Ausgleichsrücklage eingestellt.

-           Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Köln zum 31.12.2016 zur Kenntnis und beschließt nach eingehender Beratung:

-           Der Ausschuss schließt sich dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk des RPA an und erklärt den Bericht zu seinem Bericht im Sinne von § 101 GO.

-           Er empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO.

-           Ferner empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Bericht beschriebenen Mängel zu beauftragen.

2.     Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2016 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresüberschuss in Höhe von 150.978.337,66 € wird in die Ausgleichsrücklage eingestellt.

-           Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.