Beschluss: ungeändert empfohlen


Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.

 

Um die zweckgebundene und kostensichere Verwendung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.

 

Um die zweckgebundene und kostensichere Verwendung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzulegen.

 

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.

 

Um die zweckgebundene und kostensichere Verwendung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

 

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss folgen Beschluss zu fassen:

 

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.

 

Um die zweckgebundene und kostensichere Verwendung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzulegen.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ungeändert empfohlen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ für die Immobilie sowie die erforderliche Grundstücksfläche einen Erbbaurechtsvertrag auszuarbeiten. Der Erbbaurechtsvertrag wird mit gesonderter Beschlussvorlage eingebracht.

 

Um die zweckgebundene und kostensichere Verwendung der im Haushalt für die Sanierung der Orangerie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu gewährleisten wird die Verwaltung beauftragt, die Eckwerte eines öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages mit dem Verein „Orangerie im Volksgarten e.V.“ zu erarbeiten und ebenfalls mit gesonderter Beschlussvorlage vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt