Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Anlage 3 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt und ist verbindlicher Bestandteil des Beschlusses zur Konzeptausschreibung Klimaschutzsiedlung Senkelsgraben:

 

I.

Die erhöhten energetischen und städtebaulichen Anforderungen gemäß des Planungsleitfadens „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ sind zu erfüllen. Der Investor muss zwingend den Nachweis erbringen, dass sein Konzept diesen Anforderungen entspricht.

 

II.

Es sind mindestens 30 % der Wohneinheiten im öffentlichen geförderten Wohnungsbau – gemäß den Richtlinien des Kooperativen Baulandmodells (in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2017) zu errichten und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.

 

III.

Das städtische Mindestgebot für das Grundstück darf nicht unterschritten werden.

 

IV.

Für diese Ausschreibung wird verpflichtend festgelegt, dass sich der Bewerber / Vorhabenträger aus einem Konsortium aus Bauträger, Architekturbüro, Freiraumplaner, Energiesachverständiger und ggfls. einem Mobilitätsexperten zusammensetzt. 

 

V.

Darüber hinaus erhält das Konzept bis zu maximal 100 Punkte für die folgenden Quali-tätskriterien:

 

I. Wohnungspolitische Kriterien

 Preisgedämpfter Mietwohnungsbau von 

 mindestens 20% der Wohnungen mit

 einer Nettokaltmiete bei Erstvermietung

 von nicht unter 8,50 €/qm und max. 10 

 €/qm (Berechnungsverfahren analog   

 Vorlage 2932/2018)

 

 Konzept für bestimmte Zielgruppen, z.B.

 Familien mit Kindern, zwecks günstigem

 EFH-Erwerb

 

 Errichtung der EFH mit Eigenleistungen

 

 20 Punkte

 

 

 

 

 

 

 10 Punkte

 

 

 

 10 Punkte

II. Funktionale und architektonische Kriterien

 Nutzungsvielfalt

 (wie Verwaltung)

 

 Architektur und Gestaltungsqualität

 (wie Verwaltung)

 

 15 Punkte

 

 

 15 Punkte

III. Mobilitätskonzept

 Vorlage eines Mobilitätskonzepts gem. 

 den Zielen von „köln mobil 2025“

 20 Punkte

IV. Preiswettbewerb

 

 10 Punkte

  Punkte gesamt

 100 Punkte

 

Hinweis: Weitergehende Kriterien, z.B. zu städtebaulichen Vorgaben entfallen, da sie bereits Bestandteil des Anforderungskatalogs „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ sind.

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen