Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Anlage 3 der Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt
und ist verbindlicher Bestandteil des Beschlusses zur Konzeptausschreibung Klimaschutzsiedlung
Senkelsgraben:
I.
Die erhöhten energetischen und städtebaulichen Anforderungen gemäß des
Planungsleitfadens „100 Klimaschutzsiedlungen in Nordrhein-Westfalen“ sind zu
erfüllen. Der Investor muss zwingend den Nachweis erbringen, dass sein Konzept
diesen Anforderungen entspricht.
II.
Es sind mindestens 30 % der
Wohneinheiten im öffentlichen geförderten Wohnungsbau – gemäß den Richtlinien
des Kooperativen Baulandmodells (in der Fassung der Bekanntmachung vom
17.05.2017) zu errichten und für diesen zu binden, sofern die Bestimmungen der
Sozialraumverträglichkeit eingehalten werden können. Die Planung muss die
geltenden Wohnraumförderbestimmungen einhalten.
III.
Das städtische Mindestgebot für
das Grundstück darf nicht unterschritten werden.
IV.
Für diese Ausschreibung wird verpflichtend
festgelegt, dass sich der Bewerber / Vorhabenträger aus einem Konsortium aus Bauträger,
Architekturbüro, Freiraumplaner, Energiesachverständiger und ggfls. einem
Mobilitätsexperten zusammensetzt.
V.
Darüber hinaus erhält das Konzept bis zu maximal 100 Punkte
für die folgenden Quali-tätskriterien:
I. Wohnungspolitische
Kriterien |
Preisgedämpfter Mietwohnungsbau von mindestens 20% der Wohnungen mit einer Nettokaltmiete bei Erstvermietung von nicht unter 8,50 €/qm und max. 10 €/qm (Berechnungsverfahren
analog Vorlage 2932/2018) Konzept für bestimmte Zielgruppen, z.B. Familien mit Kindern, zwecks günstigem EFH-Erwerb Errichtung der EFH mit Eigenleistungen |
20 Punkte 10 Punkte 10 Punkte |
II. Funktionale und architektonische
Kriterien |
Nutzungsvielfalt (wie Verwaltung) Architektur und Gestaltungsqualität (wie Verwaltung) |
15 Punkte 15 Punkte |
III. Mobilitätskonzept |
Vorlage eines Mobilitätskonzepts gem. den Zielen von „köln mobil 2025“ |
20 Punkte |
IV. Preiswettbewerb |
|
10 Punkte |
Punkte gesamt |
100 Punkte |
Hinweis: Weitergehende Kriterien, z.B. zu städtebaulichen Vorgaben
entfallen, da sie bereits Bestandteil des Anforderungskatalogs „100 Klimaschutzsiedlungen in
Nordrhein-Westfalen“ sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion beschlossen