Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt:
- die Förderung des "Bildungsberatungszentrum Mülheim“ als Maßnahme innerhalb des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“.
- die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von jährlich 60.000 € (rd. 43 % städtischer Eigenanteil), die im Haushaltsplan 2019 bzw. in der Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2019 und 2020 im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
Der Rat beschließt:
1.
die
Förderung des "Bildungsberatungszentrum Mülheim“ als Maßnahme
innerhalb des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“.
2.
die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von
jährlich 60.000 € (rd. 43 % städtischer Eigenanteil), die im Haushaltsplan 2019
bzw. in der Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2019 und
2020 im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen veranschlagt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat beschließt:
1.
die
Förderung des "Bildungsberatungszentrum Mülheim“ als Maßnahme
innerhalb des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“.
2.
die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von
jährlich 60.000 € (rd. 43 % städtischer Eigenanteil), die im Haushaltsplan 2019
bzw. in der Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2019 und
2020 im Teilplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen veranschlagt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat beschließt:
1.
die Förderung des "Bildungsberatungszentrum Mülheim“ als Maßnahme
innerhalb des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“.
2.
die Finanzierung der Aufwendungen in Höhe von jährlich 60.000 € (rd. 43
% städtischer Eigenanteil), die im Haushaltsplan 2019 bzw. in der
Mittelfristplanung zum Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2019 und 2020 im
Teilplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen veranschlagt sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.