Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Der Betriebsausschuss
für den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln empfiehlt dem Rat, wie folgt zu
beschließen:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der
Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der
Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr
2019 in der beigefügten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.