Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die
Vorlage mit dem Änderungsantrag AN/0602/2019, der da lautet:
„Der Beschlusstext ist durch folgenden zu ersetzen:
In Ergänzung der bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung,
- auf den Ringen zwischen Ebertplatz und Barbarossaplatz in beiden Fahrtrichtungen auf dem jeweils rechten Fahrstreifen einen Schutzstreifen für den Radverkehr anzulegen, dabei mit zwei Richtungspfeilen deutlich zu machen, dass bei Bedarf zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können, wenn keine Radfahrerin und kein Radfahrer den Schutzstreifen nutzt, und auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden Kfz-Verkehrs beizubehalten.
- auf den gesamten Ringen zwischen Ubier- und Theodor-Heuss-Ring einheitlich Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit vorzuschreiben.
- an den beiden letzten verbliebenen Stellen am Barbarossaplatz und Ebertplatz die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben.“
sowie dem Änderungsantrag AN/0624/2019, der da lautet
„Der Beschlussvorschlag wird um folgende Punkte (Ergänzungen im
Fettdruck) ergänzt bzw. mit folgenden Maßgaben versehen:
In der weiteren Umsetzung ist zur
Verbesserung des Radverkehrs auf den Ringen eine durchgängige einheitliche Radverkehrsführung
sowie vollständig Tempo 30 zu realisieren. Auf eine Radverkehrsführung auf
Nebenanlagen soll künftig durchgängig verzichtet werden. Die bestehenden
Kreuzungssituationen sollen zugunsten des Radverkehrs überprüft und angepasst
werden.
Für die weitere Bearbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu verfolgen:
·
Zeitnahe
Aufhebung der verbliebenen Abschnitte Radwegebenutzungspflicht
· Beendigung der Radverkehrsführung auf
Nebenanlagen Am Kümpchenshof Richtung Christophstraße; Abschnitt Friesenplatz
bis Rudolfplatz; Barbarossaplatz in südlicher Richtung;
·
Schaffung
einer Radinfrastruktur im Abschnitt zwischen Zülpicher Platz zum
Barbarossaplatz in südlicher Richtung. Hierzu sind die Aufhebung des Parkens
und die Einrichtung einer Ladezone zu prüfen.
·
Zur
Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr sind freilaufende Rechtsabbieger
(z.B. am Friesenplatz von der Venloer Straße in den Hohenzollernring,
Habsburgerring in die Pilgrimstraße, ...) zurückzubauen.
·
Zur
Verflüssigung des Radverkehrs sollen die Räumzeiten beim Abbiegen Zülpicher
Straße in den Hohenstaufenring verbessert werden. Hierzu soll geprüft werden,
wie der Durchgangsverkehr des MIV am Zülpicher Platz in und von der Roonstraße
unterbunden werden kann.
·
Am
Chlodwigplatz soll eine Radverkehrsverbindung von der Severinsstraße zur
Merowingerstraße geschaffen werden.“
zur Anhörung in die
Bezirksvertretung Innenstadt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden geänderten Beschluss:
In Ergänzung der
bisherigen Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen
beauftragt der Verkehrsausschuss die Verwaltung,
1.
auf
dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße
und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung
bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.
2. Im
Übrigen ist der nachfolgende Änderungsbeschluss der BV 1 gemäß Antrag
AN/0667/2019 zu beachten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Ø
Die
Beschlussfassung wird bis zur Sondersitzung am 09.07.2019 zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss gem. Anlage
13:
In Ergänzung der bisherigen
Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt
der Verkehrsausschuss die Verwaltung,
- auf dem Hansaring zwischen Von-Werth-Straße und Voigteistraße in nördlicher Fahrtrichtung bei
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.
- Auf dem Hansaring, dem Kaiser-Wilhelm-Ring und dem
Hohenzollernring zwischen Erftstraße/Von-Werth-Straße und
Flandrische Straße/Ehrenstraße in beiden
Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen
einzurichten.
- Auf dem Hohenzollernring
zwischen Flandrische Straße/Ehrenstraße und dem Kreuzungsbereich Aachener
Straße in beiden Fahrtrichtungen
bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten. Mit
der Kfz-Fahrspur entfällt gleichzeitig die außerhalb der Hauptverkehrszeit
eingeräumte Möglichkeit zum Laden/Kurzzeitparken ersatzlos. Die
Anlieferung der Anliegerinnen und Anlieger in diesem Abschnitt erfolgt
über vorhandene Ladezonen an der Aachener Straße und am Hohenzollernring
nördlich der Ehrenstraße sowie über die rückwärtigen Erschließungsstraßen
Flandrische Straße und Friesenwall. Der Beginn der nicht mehr zu
benutzenden Radwege wird auf geeignete Weise umgestaltet, damit sie von
Radfahrenden nicht mehr genutzt werden. Der Austausch der kompletten
Plattierung erfolgt in einem nächsten Umsetzungsschritt.
- Auf dem Habsburgerring zwischen
Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße in südlicher Fahrtrichtung bei
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen einzurichten.
- Auf dem Hohenstaufenring zwischen
Richard-Wagner-Straße/Pilgrimstraße und Lindenstraße/Schaafenstraße in beiden Fahrtrichtungen den
Anschluss an die Pilotstrecke herzustellen. In nördlicher Fahrtrichtung
wird bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet. In
südlicher Fahrtrichtung wird zunächst ein 1,75 Meter breiter Schutzstreifen
eingerichtet. Dieser wird im Konfliktbereich zwischen Kfz und Radfahrenden
rot eingefärbt.
Zeitnah soll die Kreuzung Hohenstaufenring/Lindenstraße/Schaafenstraße teilumgebaut werden: In Verbindung mit einer Verbreiterung der auf die Kreuzung zuführenden Fahrbahnen des Hohenstaufenrings nach rechts sollen die Schutzstreifen zu Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung verbreitert werden.
- Auf dem Hansaring im Kreuzungsbereich Am
Kümpchenshof in südlicher
Fahrtrichtung die zweispurige Führung des geradeausführenden
Kfz-Verkehrs beizubehalten. Radfahrende nutzen wie bisher zwischen Am
Kümpchenshof und Erftstraße den baulichen Radweg oder die Fahrbahn im
Mischverkehr ohne Radfahrstreifen. Für den Radverkehr werden Aufstellflächen vor dem rechten
Geradeausfahrstreifen und dem Rechtsabbiegefahrstreifen markiert. Zur
Kenntlichmachung der Fahrbahnführung wird auf dem Hansaring zwischen Am
Kümpchenshof und dem Beginn des Radfahrstreifens im Bereich der Einmündung
Erftstraße (siehe Beschlusspunkt 2) eine Piktogrammkette markiert. Im
Kreuzungsbereich wird die Furt zum baulichen Radweg demarkiert.
- Auf dem Habsburgerring zwischen
Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in
nördlicher Fahrtrichtung bei Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen
Radfahrstreifen in der bestehenden Baustellensituation testweise
einzurichten, die Verkehrsabläufe zu beobachten und hinsichtlich der
Auswirkungen auf die Sicherheit des Verkehrssystems zu bewerten. Ergeben
sich aus der einspurigen Führung regelmäßig Verkehrsgefährdungen durch
Rückstau, wird unmittelbar die zweispurige Führung des Kfz-Verkehrs
wiederhergestellt.
- Am Salierring
in nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz einen 2,0 Meter breiten Radfahrstreifen neben
einer zweispurigen Führung des Kfz-Verkehrs einzurichten. Die Verflechtung
von der zwei- zur einspurigen Führung des Kfz-Verkehrs in nördlicher
Richtung erfolgt auf Höhe des Barbarossaplatzes zwischen Neue Weyerstraße
und Weyerstraße. Hier wird gleichzeitig das Parken von Schräg- zu
Längsparken neu geordnet.
- Das Parken auf den Kölner Ringen neu zu
konzipieren. Dabei sollen nach den örtlichen Gegebenheiten die
Flächen für Ladezonen (tags) und
Bewohnerparken (nachts) bzw. für die Einrichtung von Fahrradparkplätzen
zur Verfügung gestellt werden.
Ergänzend ist zu prüfen, ob
durch alternative Beschilderungen und/oder Bodenmarkierungen eine Erhöhung der
Akzeptanz der eingerichteten Ladezonen erzielt werden kann.
10. Auf dem Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und
Barbarossaplatz sowie am Barbarossaplatz in südlicher Fahrtrichtung zunächst eine
Piktogrammkette auf der rechten Fahrspur zu markieren.
11. Die Koordinierung der Ampelschaltungen auf den Ringen zwischen
Ebertplatz und Chlodwigplatz auf Grundlage der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h für alle auf der Fahrbahn befindlichen Verkehrsteilnehmenden zu
optimieren.
In Ergänzung der bisherigen
Beschlüsse zum Radverkehrskonzept Innenstadt und den Kölner Ringen beauftragt
der Verkehrsausschuss die Verwaltung im
Anschluss an die Umsetzungsstufe 2020,
- für den Hohenstaufenring zwischen Zülpicher Platz und Barbarossaplatz
sowie den Barbarossaplatz in
südlicher Fahrtrichtung eine Radfahrinfrastruktur auf der Fahrbahn zu
planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu
überprüfen.
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.
- Für den Hansaring zwischen Voigteistraße/Bremer Straße und Riehler
Straße/Turiner Straße in beiden Fahrtrichtungen bei Umnutzung einer
Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der Regellösung zu planen
und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser Planung zu überprüfen.
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.
- Auf der Abbiegespur vom Salierring in Richtung Neue Weyerstraße bei
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen Radfahrstreifen in der Breite der
Regellösung zu planen und die verkehrstechnischen Auswirkungen dieser
Planung zu überprüfen.
Die Ergebnisse sind mit gesonderter Vorlage und Beschlussempfehlung vorzulegen.
15.
Die Sperrung des Zülpicher Platzes für den MIV-Durchgangsverkehr
straßenverkehrsrechtlich sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die
Erreichbarkeit der angrenzenden Quartiere sowie der direkten Anliegerinnen und
Anlieger zu prüfen.
16.
Die
Verbindungssituation für den Radverkehr am
Chlodwigplatz von der Severinstraße zur Merowingerstraße zu überprüfen.
17.
Das verkehrstechnische Erfordernis der zweispurigen Führung für
den Kfz-Verkehr am Hansaring im Kreuzungsbereich Am Kümpchenshof in südlicher
Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 6), am Habsburgerring zwischen
Richard-Wagner-Straße und Aachener Straße für die Abwicklung des Verkehrs in
nördlicher Fahrtrichtung (siehe Beschlusspunkt 7) sowie am Salierring in
nördlicher Fahrtrichtung in der Zufahrt zum Barbarossaplatz (siehe Beschlusspunkt
8) ab 2021 jährlich zu überprüfen. Bei Wegfall des verkehrstechnischen Erfordernisses
der zweispurigen Führung für den Kfz-Verkehr soll in diesen Abschnitten bei
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur ein Radfahrstreifen eingerichtet werden.
18.
Die Umplanung
und Umbau aller freilaufenden Rechtsabbieger entlang der Ringe. Hierzu werden gesonderte
Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich
zugestimmt gegen die FDP-Fraktion