Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
- Die
Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich
zukünftig an folgenden Zielen orientieren:
- Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes
- Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft
- Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden
- Verbot von Glyphosat
- Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen
- Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte
- Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,
die Nahrungsmittel
stadtnah erzeugen wollen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der
landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten,
dass konkrete Vorgaben zur Einhaltung und Förderung der oben genannten Ziele
umgesetzt werden.
Bei der Neuverpachtung werden
Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genannten Ziele umzusetzen.
Hierzu legt die Verwaltung bis
Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung erfolgen soll.
Der von einer Arbeitsgruppe aus
Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog
(Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt
werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Kriterien stärker
gewichtet werden.
Die
Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu
abzuschließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben
zu realisieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.