Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bewirtschaftung der Agrarflächen im Eigentum der Stadt Köln soll sich zukünftig an folgenden Zielen orientieren:

-       Erhöhung der Biodiversität und des Artenschutzes

-       Förderung einer naturnahen ökologischen und nachhaltigen Landwirtschaft

-       Verringerung und gezielter Einsatz von Düngern und Pestiziden

-       Verbot von  Glyphosat

-       Landwirtschaft ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen

-       Direktvermarktung: Förderung lokaler Vermarktungskonzepte

-       Unterstützung von gemeinschaftlichem Engagement und Initiativen,

die Nahrungsmittel stadtnah erzeugen wollen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die zukünftigen Pachtverträge der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Köln so zu gestalten, dass konkrete Vorgaben zur Einhaltung und Förderung der oben genannten Ziele umgesetzt werden.

 

Bei der Neuverpachtung werden Betriebe bevorzugt, die sich verpflichten, die oben genannten Ziele umzusetzen.

 

Hierzu legt die Verwaltung bis Ende 2019 eine Strategie vor, wie die Neuverpachtung erfolgen soll.

 

Der von einer Arbeitsgruppe aus Ernährungsrat und Landwirtschaftskammer/-Verband erarbeitete Kriterienkatalog (Anlage) ist ein erster Ansatz als Grundlage, der jedoch weiterentwickelt werden soll. Dabei sollen die ökologischen und sozialen Kriterien stärker gewichtet werden.

 

Die Verwaltung wird dabei die bestehenden Möglichkeiten nutzen, Pachtverträge neu abzuschließen bzw. zu ändern, um schnellstmöglich eine Umsetzung der Vorgaben zu realisieren.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.