Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 59518/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet westlich des Auweilerweges in einer Tiefe von ca. 170 m, südlich der Grundstücke Buchenweg 11 - 16, Lindenstraße 13a - 15b und Auweilerweg 30, nördlich der Grundstücke Auweilerweg 50 – 52 sowie westlich der Grundstücke Auweilerweg 56 – 58 in Köln-Esch/Auweiler —Arbeitstitel: Auweilerweg in Köln-Esch/Auweiler— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 59518/03 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet westlich des Auweilerweges in einer Tiefe von ca. 170 m, südlich der Grundstücke Buchenweg 11 - 16, Lindenstraße 13 a - 15 b und Auweilerweg 30, nördlich der Grundstücke Auweilerweg 50 – 52 sowie westlich der Grundstücke Auweilerweg 56 – 58 in Köln-Esch/Auweiler —Arbeitstitel: Auweilerweg in Köln-Esch/Auweiler— nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt