Beschluss: zurückgestellt
Die CDU-Fraktion stellt einen
Vertagungsantrag.
Herr Homann lässt
abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis
zur nächsten Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Sandow)
Beschluss: zurückgestellt
Bis nach dem Fachgespräch geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ist zu Beginn der Sitzung zurückgestellt worden.
Beschluss: geändert beschlossen
geänderter Beschluss:
Der Rat beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung. Sie tritt am 01.01.2020
in Kraft.
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt
folgende Änderungen:
-§ 4, Abs. 6, Satz 1 wird beibehalten („Beantwortung erfolgt“ statt „soll
erfolgen“).
-§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung in der gültigen, alten
Fassung werden gestrichen.
Für Satz 1 wird eingesetzt:
-Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der
Bezirksvertretung durch den Beratungsgegenstand berührt, ist der
Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die
Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.
Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
-§ 38, Abs. 9 der jetzigen Geschäftsordnung bleibt unverändert
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Nicht anwesend: Frau Berthmann, Herr Nettesheim (CDU)
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 09.12.2019.
Beschluss: zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt, da noch Klärungsbedarf besteht.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Rat beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung. Sie tritt am 01.01.2020
in Kraft.
Änderungsantrag der
CDU Fraktion, der Fraktion die Grünen und Frau Bastian (FDP) :
- § 38 Abs. 1a und 2 der Geschäftsordnung (Fristen für Anträge und
Anfragen in der Bezirksvertretung) werden unverändert beigehalten.
- § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung bleibt ebenfalls unverändert.
- §15 Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung werden
gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der
Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung
durch den Beratungsgegenstand berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/ dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu
erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
- § 9 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt grundsätzlich
bestehen der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren Stadtbezirk
betrifft.“ Wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch den
Beratungsgegenstand berührt wird.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Es
liegt ein Änderungsantrag vor.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen beantragt folgende Änderungen der Vorlage zur
Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen:
1. Beschluss:
1. Fristen
Alternative a) Die Fristen für Einladung,
TO, Anträge und Beschlussvorlagen sollen mit den Ratsfristen vereinheitlicht
sollen, wie Vw-Vorlage.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der
CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen bei Enthaltung des Herrn
Bronisz mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr
Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
2. Beschluss:
Alternative b) Die bisherigen
Fristen sollen beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen
digitalen Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier), daher
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage
kursiv):
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem
Beschlussentwurf spätestens am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der
Schriftführung der Bezirksvertretung einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge
und Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine
Änderung vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen fünf Stimmen der
CDU-Fraktion und drei Stimmen der Fraktion Die Grünen mit den Stimmen der
SPD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn
Ilg zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr
Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
3. Beschluss:
6-Wochen-Frist
(9) Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung
der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung
der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung.
Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der
Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
4. Beschluss:
Rederecht der
Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz
3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der
Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort
zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
5. Beschluss:
Anwesenheit der
Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der
Geschäftsordnung bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Herr Homann lässt so dann über die geänderte Vorlage abstimmen.
6. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der
in Anlage 1 beiliegenden Fassung – mit
folgenden unten aufgeführten Änderungen. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.
1. Fristen:
Die bisherigen Fristen sollen
beibehalten werden, einschließlich des Vorteils der bisherigen digitalen
Bereitstellung (plus 2 Tage zur Zustellung mit Papier),
„Beschlussfassung wie Vorlage mit folgenden Änderungen:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln soll somit folgende Fassung erhalten (Änderungen zur Vorlage
kursiv):
(1a) Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem
Beschlussentwurf spätestens am 10.
Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der
Bezirksvertretung einzureichen. Für
die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 werden für Anträge und
Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage vorgesehen.“
Zu § 38 Abs. 2 (Regelung für Anfragen) wird in der Vorlage keine Änderung
vorgeschlagen.
2. 6-Wochen-Frist
(9)
Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung
der Bezirksvertretung statt, verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung.
Erfolgt eine Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der
Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
3. Rederecht der
Bezirksbürgermeister und deren Vertreter
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz
3 der Geschäftsordnung werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt:
Bei der Beratung einer Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der
Bezirksvertretung berührt, ist der Bezirksbürgermeisterin/dem
Bezirksbürgermeister im Anschluss an die Worterteilung nach Absatz 2 das Wort
zu erteilen. Im Satz 2 wird „der mündlichen Begründung“ gestrichen.
4. Anwesenheit der
Bezirksbürgermeister
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung
bleibt bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Theilen von Wrochem, Herr Küpper)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt
dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der
Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung. Sie tritt am 01.01.2020
in Kraft.
Jedoch sollen die bisherigen Fristen für die
Bezirksvertretung unverändert bleiben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen von Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmetzer (FDP)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer stellt den gemeinsamen Änderungsantrag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Neufassung der
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der
in Anlage 2 beiliegenden Fassung mit folgender Maßgabe:
§ 38 Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln soll folgende Fassung erhalten (Änderungen
zur Vorlage kursiv und unterstrichen):
(1a) Anträge
sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens am 10.
Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung der
Bezirksvertretung einzureichen. Für die Zustellungsfristen gemäß § 1 Abs.
2 S. 2 werden für Anträge und Beschlussvorlagen abweichend 9 Arbeitstage
vorgesehen.
(9) Die
Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Erfolgt eine
Stellungnahme der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist,
gilt dies als Zustimmung. Die Frist ruht während der Ratsferien (§ 43).
Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die Beratungsfrist
bis zur nächsten regulären Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht
für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die
Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des
Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1
beiliegenden Fassung mit der Maßgabe, dass
1. §
38 Abs. 1a (Zehn-Tages-Frist für Anträge) und § 38 Abs. 9 (Regelung der Sechs-Wochen-Frist
bei Anhörungen) unverändert bleiben und
2. §
39 Abs. 6 (Einwohnerfragestunde) wie folgt geändert wird:
Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch die Verwaltung in der Regel zur
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung
Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss
zu fassen:
1.
Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er
wird ergänzt um den Satz: „Offene Fragen werden in der Tagesordnung
aufgeführt.“
2.
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit
folgender Änderung bestehen: Der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren
Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch
den Beratungsgegenstand berührt wird.“
3.
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung
werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer
Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist
der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die
Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 wird „der
mündlichen Begründung“ gestrichen.
4.
§ 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt
geändert: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach
Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit
erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt,
verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme
der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als
Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten
Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und
der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der Sechs-Wochen-Frist
abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die Anhörung der
Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei dringlichen
Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Änderung zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung. Sie tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt schließt sich der
Beschlussempfehlung der Bezirksvertretung Ehrenfeld an und empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
1.
Der Wortlaut des § 4 Abs. 6 bleibt unverändert. Er
wird ergänzt um den Satz: „Offene Fragen werden in der Tagesordnung
aufgeführt.“
2.
§ 9 Abs.1 Satz 2 der Geschäftsordnung bleibt mit
folgender Änderung bestehen: Der Passus „als die anstehende Angelegenheit ihren
Stadtbezirk betrifft.“ wird ersetzt durch „soweit deren Aufgabenbereich durch
den Beratungsgegenstand berührt wird.“
3.
§ 15 Abs.7 Satz 1 und Satz 3 der Geschäftsordnung
werden gestrichen. Für Satz 1 wird eingesetzt: „Bei der Beratung einer
Angelegenheit, welche den Aufgabenbereich der Bezirksvertretung berührt, ist
der Bezirksbürgermeisterin/dem Bezirksbürgermeister im Anschluss an die
Worterteilung nach Absatz 2 das Wort zu erteilen.“ Im Satz 2 wird „der
mündlichen Begründung“ gestrichen.
4.
§ 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt
geändert: „Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach
Bereitstellung der Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit
erörtern. Findet innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt,
verlängert sich die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme
der Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als
Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In begründeten
Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters und
der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters von der
Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht für die
Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Bei
dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer II – Seite 3 der Niederschrift).
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer – Seite ).
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt
(s. Ziffer V – Seite ).
Beschluss: geändert beschlossen
II.
Abstimmung über die geänderte
Vorlage
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Stadt Köln gemäß der in Anlage 1 beiliegenden Fassung
mit folgenden Änderungen:
1.
Zugangsfrist
Bezirksvertretungen, § 38 Abs. 1 a) lautet:
(1a)
Anträge sind mit schriftlicher Begründung und einem Beschlussentwurf spätestens
am 10. Arbeitstag vor der Sitzung (bis 12 Uhr) bei der Schriftführung
der Bezirksvertretung einzureichen. Für den Zugang gemäß § 1 Abs. 2 Satz
1 wird abweichend der 9. Arbeitstag vor der Sitzung vorgesehen, für
die Aufgabe zur Post gem. § 1 Abs. 2 Satz 5 der 8. Arbeitstag.
2.
Anhörung der
Bezirksvertretungen § 38 Abs. 9 lautet:
(9)
Die Bezirksvertretung muss innerhalb von sechs Wochen nach Bereitstellung der
Vorlage im Ratsinformationssystem die Angelegenheit erörtern. Findet
innerhalb der Frist keine Sitzung der Bezirksvertretung statt, verlängert sich
die Frist bis zur nächsten Sitzung. Erfolgt eine Stellungnahme der
Bezirksvertretung nicht innerhalb der Sechs-Wochen-Frist, gilt dies als
Zustimmung. Wenn der Fachausschuss die Vorlage vertagt, verlängert sich die
Beratungsfrist bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung. In
begründeten Fällen kann mit Zustimmung der Oberbürgermeisterin/des
Oberbürgermeisters und der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters von
der Sechs-Wochen-Frist abgewichen werden. Dieses Verfahren gilt nicht
für die Anhörung der Bezirksvertretungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.
Bei dringlichen Angelegenheiten kann die Anhörung der Bezirksvertretung als
Dringlichkeitsentscheidung erfolgen, § 36 Abs. 5 GO NRW.
Aktualisierung
des Verweises in § 38 Abs. 10:
(10)
Die Anhörungsfrist ruht während der Ratsferien gemäß § 43 dieser
Geschäftsordnung. Über den Antrag einer Bezirksbürgermeisterin/eines
Bezirksbürgermeisters auf Verlängerung der Sechs-Wochen-Frist entscheidet die
Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister.
Die
Neufassung tritt am 1. Juli 2020 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.