Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen;
2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.
Ergänzung:
Die Bezirksvertretung
Porz verweist auf ihre Anträge zum dringenden Bedarf an verkehrlichen Lösungen
und die entsprechenden Vorschläge. Die von der Verwaltung vorgelegten
Vorschläge reichen bei Weitem nicht aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit
Ergänzung empfohlen.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt
folgenden Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) zu berücksichtigen;
2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beauftragt die Verwaltung, auf der
Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 5 einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
(BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 3.1) –jedoch ohne die Stellungnahme zum Verkehr (Anlage 3.3) - zu berücksichtigen;
2. beauftragt die Verwaltung den Bebauungsplan zu teilen und den Teil-Bebauungsplan Infrastruktur, der die Verkehrsflächen, Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Wasserflächen umfasst, wie in Anlage 4.1 dargestellt, vorgezogen zu bearbeiten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.