Beschluss: ungeändert beschlossen
Der Veedelsbeirat Lindweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu
fassen:
Beschluss:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen Leistungsphasen
7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen der Stadt Köln und dem Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung
für den Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der
vorliegenden Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als
Bauherrn durchführen zu lassen.
4. Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der
Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866
€ für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile
11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 –
aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Nichtteilnahme von Herrn Saxler als Vertreter des künftigen Bauherrn.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen Leistungsphasen
7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen der Stadt Köln und dem Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung
für den Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der
vorliegenden Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als
Bauherrn durchführen zu lassen.
4. Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der
Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866
€ für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile
11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 –
aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen
Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des
Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber und Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages zwischen der Stadt Köln und dem
Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung
für den Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der
vorliegenden Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als
Bauherrn durchführen zu lassen.
4. Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der
Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866
€ für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile
11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 –
aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
- 15 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.
Anmerkung:
Frau Kleine (SKF e.V.) stimmt stellvertretend für Herrn Krücker (Caritasverband Köln e.V.) ab.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Beschlusses:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen Leistungsphasen
7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen der Stadt Köln und dem Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung
für den Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der
vorliegenden Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als
Bauherrn durchführen zu lassen.
4. Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der
Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866
€ für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile
11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 –
aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Zusatzbeschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Nutzung der
Dachfläche für eine Photovoltaikanlage oder eine Dachbegrünung möglich ist.
Beschluss gemäß Beschlussvorlage:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen
Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des
Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber und Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages zwischen der Stadt Köln und dem
Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung
für den Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der
vorliegenden Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als
Bauherrn durchführen zu lassen.
4. Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866 € für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 – aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis
zum Zusatzbeschluss:
Einstimmig beschlossen
Abstimmungsergebnis über
den Beschluss gemäß Beschlussvorlage:
Einstimmig beschlossen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
1. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4 bis 6 HOAI für
den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus
über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen zu lassen. Die
Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits erteilt.
2. Der
Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der Leistungen
einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über den
Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen Leistungsphasen
7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages
zwischen der Stadt Köln und dem Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3. Der
Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des Zuwendungsbescheides durch den
Fördermittelgeber und Abschluss des öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages zwischen
Stadt Köln und Lino-Club e.V. die Ausschreibung und bauliche Umsetzung für den
Ausbau des Sozialen Zentrum Lino-Club e.V. auf der Grundlage der vorliegenden
Planung zu einem Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als Bauherrn
durchführen zu lassen.
4. Der
Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses 2020/2021 und der
Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von investiven
Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866
€ für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902, Stadtentwicklung, Teilplanzeile
11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen, Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 –
aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung der Leistungsphasen 4
bis 6 HOAI für den Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club e.V. zu einem
Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn fortsetzen
zu lassen. Die Freigaben der investiven Ausgabeermächtigungen sind bereits
erteilt.
2.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibung zur Vergabe der
Leistungen einer Projektsteuerung analog der Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI über
den Lino-Club e.V. als künftigen Bauherrn durchführen zu lassen. Die analogen
Leistungsphasen 7 bis 9 HOAI dürfen erst nach Erteilung des
Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber und Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages zwischen der Stadt Köln und dem
Lino-Club e.V. beauftragt werden.
3.
Der Rat beauftragt die Verwaltung nach Erteilung des
Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber und Abschluss des
öffentlich-rechtlichen Zuschussvertrages zwischen Stadt Köln und Lino-Club e.V.
die Ausschreibung und bauliche Umsetzung für den Ausbau des Sozialen Zentrum
Lino-Club e.V. auf der Grundlage der vorliegenden Planung zu einem
Mehrgenerationenhaus über den Lino-Club e.V. als Bauherrn durchführen zu
lassen.
4.
Der Rat beschließt unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses
2020/2021 und der Bewilligung der Städtebaufördermittel die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 7.228.866 € für den Ausbau des Sozialen Zentrums
Lino-Club e.V. zu einem Mehrgenerationenhaus im Teilfinanzplan 0902,
Stadtentwicklung, Teilplanzeile 11, Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen,
Finanzstelle 1502-0902-0-AZ03 – aRAP pRAP – Lindweiler Stadtsanierung/en.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.