Beschluss: Alternative beschlossen
Beschluss:
Die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik beschließt die Beschlussalternative:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an-gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Im Rahmen der
Beschlussfassung über die Tagesordnung in die nächste Sitzung des Ausschuss
Soziales und Senioren geschoben.
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Verwaltung diese Vorlage vor einer Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren an folgende Gremien zu dortiger Befassung zu überweisen.
Stadtentwicklungsausschuss
Wirtschaftsausschuss
Verkehrsausschuss
Bezirksvertretungen 1 bis 9
Des Weiteren bittet der Ausschuss Soziales und Senioren ihn und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in die Beratungsfolge der Vorlage 1248/2019 aufzunehmen.
Beide Vorlagen werden in der nächst möglichen Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren zur Beratung aufgerufen.
Abstimmungsergebnis:
Im Rahmen der Debatte über die Tagesordnung ohne Votum und zur erneuten Wiedervorlage an weitere Gremien verwiesen.
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist bei
Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in beengten
Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen
Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine
starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Ø Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am
21.01.2020 zurückgestellt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1)
soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu
berücksichtigen:
„Die
Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen,
besonders zu berücksichtigen.
Um in
beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im
öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und
unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden.
Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Alternative
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als
das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll
unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für
öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der
barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern
(zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen
nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung
ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht
aufweist."
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 03.02.2020.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist
bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in
beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im
öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und
unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden.
Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Alternative
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als
das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung
ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu
sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten
Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der
Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist bei
Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in beengten
Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen
Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine
starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Alternative
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die
Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung
ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu
sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten
Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der
Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zurückgestellt bis nach Fachgespräch
Beschluss: zurückgestellt
Im Rahmen der
Beschlussfassung über die Tagesordnung in die nächste Sitzung des Ausschuss
Soziales und Senioren geschoben.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, wegen eines noch zu terminierenden Fachgesprächs.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag.
Herr
Homann lässt abstimmen.
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schykowski)
Beschluss: zurückgestellt
Beschlussvorschlag
Die Beschlussfassung wurde – vor Eintritt in die Tagesordnung- vertagt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
1. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als
das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll
unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für
öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der
barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern
(zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen
nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung
ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht
aufweist."
2. Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler beschließt zudem:
Klimaschutz
hat Priorität - Entfernung von Bäumen im öffentlichen Raum ist als letztes
Mittel zu nutzen
Abstimmungsergebnis
zum 1. Beschluss:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthaltung von Herrn Neumann (CDU)
Abstimmungsergebnis
zum 2. Beschluss:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthaltung von Herrn Neumann (CDU)
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss
Zurückgestellt.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Frau Hölzing sieht in der Barrierefreiheit ein hohes Gut und bemängelt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung völlige Freiheit lasse. Sie schlägt daher vor, den Vorschlag um einen Richtwert von 1,50m zu erweitern.
Nachdem sich herauskristallisiert, dass dieser Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist, empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales, wie folgt zu entscheiden:
„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den
öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.
Um in beengten Bestandssituationen
einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist
weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von
sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im
Bestand nicht praktikabel.“
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung der Grünen einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er
die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist bei
Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu
berücksichtigen.
Um in beengten
Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen
Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine
starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
Mit 4 Nein Stimmen (Grüne)
Nicht anwesend: Frau Führer, Herr Nettesheim (CDU), Herr Schüler (Grüne)
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist. (entspricht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik)
Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzelfallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebenenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in der geänderten Fassung zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Die CDU-Fraktion bittet im Namen der Seniorenvertretung um
Ergänzung der
Vorlage. Alle Fraktionen sprechen sich dafür aus.
Herr Homann lässt über die Ergänzung abstimmen:
- Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt
ergänzt:
1.
Bei
der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung
eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit
entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungskonzeptes der Stadt „Köln
überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden.
2.
Das
städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber privaten
Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund
Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung
derselben)
3.
Die
Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit bezieht
sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Treppen im
Grünstreifen).
4.
Bei
Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevölkerung
festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.
5.
Bordsteine
sind an allen Überwegen abzusenken.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(Nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau
Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)
Herr Homann lässt zunächst über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen.
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den
öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.
Um in beengten
Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen
Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter
Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine
starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“
1. Bei
der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung
eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit
entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungskonzeptes der Stadt „Köln
überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden.
2. Das
städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber privaten
Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund
Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung
derselben)
3. Die
Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit bezieht
sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Treppen im
Grünstreifen).
4. Bei
Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevölkerung
festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.
5. Bordsteine
sind an allen Überwegen abzusenken.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme
des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der
SPD-Fraktion, zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg
zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Mehrheitliche, bei
Gegenstimme von Herrn RM Detjen, beschlossen.
Ohne Votum in die
nachfolgenden Gremien verwiesen.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss, geändert:
Die Bezirksvertretung
Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (Alternative
mit Ergänzungen):
Der Ausschuss Allgemeine
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der
Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als
das er die Verwaltung bittet, folgenden geänderten
Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine
barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung
ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu
sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m
zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit
geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich,
wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Die Verwaltung wird beauftragt,
einen Zeit-Maßnahmenplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Gehwegen
vorzulegen.
- Bei Neuplanungen von Gehwegen
ist die Barrierefreiheit unverzüglich und ausnahmslos zu berücksichtigen.
- Für eine zeitnahe Umsetzung im
Bestand von Gehwegen sowie für eine Auswertung von umgesetzten Maßnahmen sollen
2-3 Bezirke, insbesondere der Bezirk Innenstadt, als Pilotbezirke im Jahr 2020
festgelegt werden, die die Pilotversuche unterstützen wollen. Im ersten Quartal
2021 erfolgt ein Erfahrungsbericht über die umgesetzten Maßnahmen einer
barrierefreien Mobilität auf Gehwegen.
- Es wird ein bezirklicher
Beirat zur Beratung und Empfehlung bei strittigen Umsetzungsmaßnahmen im
Bestand eingesetzt. Der bezirkliche Beirat setzt sich aus je einem Mitglied der
Fraktionen und der Einzelmandatsträger in den beteiligten Bezirksvertretungen
sowie der Seniorenvertretung und der Behindertenvertretung zusammen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen, die
Prioritäten folgendermaßen zu setzen:
- Unterbinden und Sanktionieren
von illegalem Gehwegparken
- Entfernung von illegal
abgestellten E-Scootern und (Leih-)Fahrrädern
- Versetzen von
Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen, etc.
- Verlegen von Außengastronomie
vom Gehweg auf vorhandene Parkplätze (analog Vorlage 1248/2019 in der Version BV
Ehrenfeld)
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen Herrn Leitner.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den
AVR.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
I.
Abstimmung über den Änderungsantrag der
CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und Frau Bastian (FDP)
Beschluss:
Der Beschluss der Alternative wird ergänzt: Die bisher bestehenden Parkerlaubnisse auf den Gehwegen Verkehrszeichen 315 bleiben bestehen und sind auch durch diese Maßnahmen auch nicht zu reduzieren wenn die geforderten Maße nicht eingehalten werden können. Um Klimaschädliches Stop and Go zu verhindern ist für Straßen mit Gegenverkehr, bei denen durch parken auf den Straßenseiten nur eine befahrbare Spur bleibt, auf der Straße alternierendes Parken zu markieren, so das ausreichend Ausweichstellen zwischen den parkenden Autos vorhanden sind. Hierbei sind Straßen auf denen Buslinien laufen kurzfristig zu betrachten und umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
II.
Abstimmung über den Ergänzungsantrag der
SPD-Fraktion
Frau Bastian bittet um die Ergänzung, dass
auch das Ausleihen von KVB-Fahrrädern in Porz ermöglicht wird.
Herr Dr.
Bujanowski stimmt der Änderung zu.
Geänderter Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den Anbietern von E-Rollern im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von E-Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen.
2. Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließlich an diesen Stationen das Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden kann.
3. Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen in Verbindung stehen, haben die jeweiligen Verleihfirmen zu tragen.
4. Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert, der Bezirksvertretung Porz vor Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen zu berichten.
5. Das Ausleihen von KVB-Fahrrädern soll in Porz ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
III.
Abstimmung über die geänderte Alternative
der Beschlussvorlage
Beschluss:
Alternative
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:
„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."
Die bisher bestehenden Parkerlaubnisse auf den
Gehwegen Verkehrszeichen
315 bleiben bestehen und sind auch durch diese Maßnahmen
auch nicht zu
reduzieren wenn die geforderten Maße nicht
eingehalten werden können. Um
Klimaschädliches Stop and Go zu verhindern ist für
Straßen mit Gegenverkehr,
bei denen durch parken auf den Straßenseiten nur
eine befahrbare Spur bleibt,
auf der Straße alternierendes Parken zu markieren,
so das ausreichend Aus
weichstellen zwischen den parkenden Autos vorhanden
sind. Hierbei sind Stra
ßen
auf denen Buslinien laufen kurzfristig zu betrachten und umzusetzen.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den Anbietern von
E-Rollern im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und
Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von
E-Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen.
Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließlich an diesen
Stationen das Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden
kann.
Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen in Verbindung stehen,
haben die jeweiligen Verleihfirmen zu tragen.
Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert, der Bezirksvertretung
Porz vor Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen
zu berichten.
Das Ausleihen von KVB-Fahrrädern soll in Porz ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Der
Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung
mit der Maßgabe zurück, dass kurzfristig ein Fachgespräch mit den Sprechern des
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und
dem Wirtschaftsausschuss terminiert werden soll.
Beschluss: zurückgestellt
Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, da das Fachgespräch am Mittwoch, 24.06.2020 stattfindet. Im Nachgang des Fachgespräches wird der Wirtschaftsausschuss im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen.
Beschluss: zurückgestellt
Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, da das Fachgespräch am Montag, 24.08.2020 stattfindet. Im Nachgang des Fachgespräches wird der Wirtschaftsausschuss im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
Die Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor
Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage zurückzustellen.
Beschluss:
Die Vorlage wird zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor
Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den
dazugehörigen Änderungsantrag unter TOP 8.1 (AN/0324/2020) zurückzustellen.
Beschluss:
Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden
zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor
Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den
Änderungsantrag zurückzustellen.
Beschluss:
Die Vorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die
Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden auf Wunsch der Verwaltung
vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die
Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden vor Eintritt in die
Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die
Beschlussvorlage wurde durch die Verwaltung bis auf Weiteres zurückgezogen.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.