Beschluss: Alternative beschlossen


Beschluss:

 

 Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt die Beschlussalternative:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist an-gehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung in die nächste Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren geschoben.

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Verwaltung diese Vorlage vor einer Beschlussfassung im Ausschuss Soziales und Senioren an folgende Gremien zu dortiger Befassung zu überweisen.

 

Stadtentwicklungsausschuss

Wirtschaftsausschuss

Verkehrsausschuss

Bezirksvertretungen 1 bis 9

 

Des Weiteren bittet der Ausschuss Soziales und Senioren ihn und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik in die Beratungsfolge der Vorlage 1248/2019 aufzunehmen.

 

Beide Vorlagen werden in der nächst möglichen Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren zur Beratung aufgerufen.



Abstimmungsergebnis:

 

Im Rahmen der Debatte über die Tagesordnung ohne Votum und zur erneuten Wiedervorlage an weitere Gremien verwiesen.

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Zurückgestellt.

 

 


Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Ø  Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 21.01.2020 zurückgestellt.

 

 

 




 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in die nachfolgenden Gremien.

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

Alternative

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sitzung am 03.02.2020.

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

Alternative

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

Alternative

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

 



Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt bis nach Fachgespräch

Beschluss: zurückgestellt


Im Rahmen der Beschlussfassung über die Tagesordnung in die nächste Sitzung des Ausschuss Soziales und Senioren geschoben.

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, wegen eines noch zu terminierenden Fachgesprächs.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


 

Die SPD-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag.

Herr Homann lässt abstimmen.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertagt den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Schykowski)

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschlussvorschlag

Die Beschlussfassung wurde – vor Eintritt in die Tagesordnung- vertagt.

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt zudem:

Klimaschutz hat Priorität - Entfernung von Bäumen im öffentlichen Raum ist als letztes Mittel zu nutzen




Abstimmungsergebnis zum 1. Beschluss:

 

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthaltung von Herrn Neumann (CDU)

 

Abstimmungsergebnis zum 2. Beschluss:

 

Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme von Herrn Urmetzer (FDP) bei Enthaltung von Herrn Neumann (CDU)

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss

 

Zurückgestellt.

 

 


Beschluss: ungeändert empfohlen


Frau Hölzing sieht in der Barrierefreiheit ein hohes Gut und bemängelt, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung völlige Freiheit lasse. Sie schlägt daher vor, den Vorschlag um einen Richtwert von 1,50m zu erweitern.

 

Nachdem sich herauskristallisiert, dass dieser Vorschlag nicht mehrheitsfähig ist, empfiehlt die Bezirksvertretung dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales, wie folgt zu entscheiden:

 

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

 

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“



Abstimmungsergebnis:

 

Bei Enthaltung der Grünen einstimmig beschlossen.

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschlussvorschlag

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

Mit 4 Nein Stimmen (Grüne)

 

 

Nicht anwesend: Frau Führer, Herr Nettesheim (CDU), Herr Schüler (Grüne)

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 m (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 m mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 m nicht aufweist. (entspricht der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik)

 

Die Verwaltung wird dabei beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen insbesondere das weit verbreitete und bisher weitgehend geduldete illegale Gehwegparken zu unterbinden und zu sanktionieren. Außerdem soll eine hohe Priorität bei der Umsetzung des obigen Beschlusses auf das Entfernen von falsch abgestellten E-Scootern und (Leih-) Fahrrädern und dem Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen usw. gelegt werden. Sollte Außengastronomie von obigem Beschluss berührt sein, sollen Einzelfallprüfungen erfolgen, die zum Ziel haben, die Außengastronomie zu erhalten, etwa durch eine Verlagerung oder Ummöbilierung derselbigen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Außengastronomie dauerhaft oder temporär („Sitzen statt parken“) auf Parkplätze verlegt werden kann. Außerdem ist bei der Beurteilung der Einzelfälle zu beachten, dass gegebenenfalls die oben genannten 0,2 m Abstand zur Hauswand entfallen können und gfs. auch die 0,3 m Abstand zu Pkw. Folglich muss im Falle der Außengastronomie in vielen Fällen lediglich eine Nettogehwegbreite von 1,50 m gewährleistet werden, was den Vorgaben der Sondernutzungsatzung entspricht und demzufolge bei allen Außengastronomiebetrieben bereits der Fall sein sollte.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich in der geänderten Fassung zugestimmt gegen die Stimmen von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Die CDU-Fraktion bittet im Namen der Seniorenvertretung um Ergänzung der
Vorlage. Alle Fraktionen sprechen sich dafür aus.

 

Herr Homann lässt über die Ergänzung abstimmen:

 

  1. Beschluss:

 

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

1.    Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungskonzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden.

2.    Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber privaten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung derselben)

3.    Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Treppen im Grünstreifen).

4.    Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevölkerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.

5.    Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.

(Nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

Herr Homann lässt zunächst über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen.

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales  folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik (Anlage 1) soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Die Barrierefreiheit ist bei Entscheidungen, die den öffentlichen Raum betreffen, besonders zu berücksichtigen.

Um in beengten Bestandssituationen einen Ausgleich zwischen allen Akteuren im öffentlichen Raum zu schaffen, ist weiterhin jeder Einzelfall zu betrachten und unter Berücksichtigung von sachlichen und objektiven Kriterien zu entscheiden. Eine starre Regelung ist im Bestand nicht praktikabel.“

1.    Bei der Erteilung von Genehmigungen von Bauanträgen/Baumaßnahmen (Bspl. Hochlegung eines Gehweges wie in der Sibille-Hartmann-Straße) sollte die Barrierefreiheit entsprechend gesetzlicher Vorgaben und des Handlungskonzeptes der Stadt „Köln überwindet Barrieren“ eingefordert und empfohlen werden.

2.    Das städtische Bauaufsichtsamt sollte auch mit Kontrollrecht gegenüber privaten Investoren ausgestattet werden (Ausdrückliche Verpflichtung der Stadt aufgrund Ratsbeschluss zum Obligo zur Erklärung von Barcelona, 2009 und Auflistung derselben)

3.    Die Barrierefreiheit von Gehwegen und deren uneingeschränkte Nutzbarkeit bezieht sich vor allem auch auf die davon abführenden Querungen (bei Treppen im Grünstreifen).

4.    Bei Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit sollte es grundsätzlich für die Bevölkerung festgelegte Ansprechpartner in der Stadtverwaltung geben.

5.    Bordsteine sind an allen Überwegen abzusenken.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, zwei Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Pavegos, Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien



Mehrheitliche, bei Gegenstimme von Herrn RM Detjen, beschlossen.

 

Ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss, geändert:

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt folgenden Beschluss (Alternative mit Ergänzungen):

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden geänderten Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeit-Maßnahmenplan für die Umsetzung der Barrierefreiheit auf Gehwegen vorzulegen.

- Bei Neuplanungen von Gehwegen ist die Barrierefreiheit unverzüglich und ausnahmslos zu berücksichtigen.

- Für eine zeitnahe Umsetzung im Bestand von Gehwegen sowie für eine Auswertung von umgesetzten Maßnahmen sollen 2-3 Bezirke, insbesondere der Bezirk Innenstadt, als Pilotbezirke im Jahr 2020 festgelegt werden, die die Pilotversuche unterstützen wollen. Im ersten Quartal 2021 erfolgt ein Erfahrungsbericht über die umgesetzten Maßnahmen einer barrierefreien Mobilität auf Gehwegen.

- Es wird ein bezirklicher Beirat zur Beratung und Empfehlung bei strittigen Umsetzungsmaßnahmen im Bestand eingesetzt. Der bezirkliche Beirat setzt sich aus je einem Mitglied der Fraktionen und der Einzelmandatsträger in den beteiligten Bezirksvertretungen sowie der Seniorenvertretung und der Behindertenvertretung zusammen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Herstellung der Barrierefreiheit auf Gehwegen, die Prioritäten folgendermaßen zu setzen:

- Unterbinden und Sanktionieren von illegalem Gehwegparken

- Entfernung von illegal abgestellten E-Scootern und (Leih-)Fahrrädern

- Versetzen von Parkscheinautomaten, Strom- und Verteilerkästen, etc.

- Verlegen von Außengastronomie vom Gehweg auf vorhandene Parkplätze (analog         Vorlage 1248/2019 in der Version BV Ehrenfeld)

 




Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen Herrn Leitner.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in den AVR.

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


I.              Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen und Frau Bastian (FDP)

Beschluss:

Der Beschluss der Alternative wird ergänzt: Die bisher bestehenden Parkerlaubnisse auf den Gehwegen Verkehrszeichen 315 bleiben bestehen und sind auch durch diese Maßnahmen auch nicht zu reduzieren wenn die geforderten Maße nicht eingehalten werden können. Um Klimaschädliches Stop and Go zu verhindern ist für Straßen mit Gegenverkehr, bei denen durch parken auf den Straßenseiten nur eine befahrbare Spur bleibt, auf der Straße alternierendes Parken zu markieren, so das ausreichend Ausweichstellen zwischen den parkenden Autos vorhanden sind. Hierbei sind Straßen auf denen Buslinien laufen kurzfristig zu betrachten und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

II.            Abstimmung über den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Frau Bastian bittet um die Ergänzung, dass auch das Ausleihen von KVB-Fahrrädern in Porz ermöglicht wird.

Herr Dr. Bujanowski stimmt der Änderung zu.

Geänderter Beschluss:

1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den Anbietern von E-Rollern im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von E-Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen.

2. Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließlich an diesen Stationen das Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden kann.

3. Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen in Verbindung stehen, haben die jeweiligen Verleihfirmen zu tragen.

4. Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert, der Bezirksvertretung Porz vor Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen zu berichten.

5. Das Ausleihen von KVB-Fahrrädern soll in Porz ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

III.           Abstimmung über die geänderte Alternative der Beschlussvorlage

Beschluss:

Alternative

Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales folgt der Beschlussempfehlung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik soweit, als das er die Verwaltung bittet, folgenden Beschluss zu berücksichtigen:

„Auf allen Gehwegen innerhalb der Stadt Köln soll unverzüglich eine barrierefreie Mobilität gewährleistet werden. Das Amt für öffentliche Ordnung ist angehalten, für die Aufrechterhaltung der barrierefreien Gehwegmobilität zu sorgen und die Gehwegbreite von 1,50 Metern (zzgl. Sicherheitsabständen 0,2 m zum Haus + 0,3 m zum PKW) und Begegnungszonen nach 15 Metern mit geeigneten Maßnahmen zu realisieren. Eine Unterschreitung ist nur dann möglich, wenn der Gehweg eine bauliche Breite von 2,0 Metern nicht aufweist."

Die bisher bestehenden Parkerlaubnisse auf den Gehwegen Verkehrszeichen

315 bleiben bestehen und sind auch durch diese Maßnahmen auch nicht zu

reduzieren wenn die geforderten Maße nicht eingehalten werden können. Um

Klimaschädliches Stop and Go zu verhindern ist für Straßen mit Gegenverkehr,

bei denen durch parken auf den Straßenseiten nur eine befahrbare Spur bleibt,

auf der Straße alternierendes Parken zu markieren, so das ausreichend Aus

weichstellen zwischen den parkenden Autos vorhanden sind. Hierbei sind Stra

ßen auf denen Buslinien laufen kurzfristig zu betrachten und umzusetzen.    

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den Anbietern von E-Rollern im Stadtgebiet Porz mit dem Ziel, stationär installierte Entleih- und Rückgabestationen in ausreichender Zahl für E-Roller durch die Anbieter von E-Rollern einrichten zu lassen, aufzunehmen.

Dabei muss gewährleistet werden, dass ausschließlich an diesen Stationen das Ausleihen und die Rückgabe eines E-Rollers vorgenommen werden kann.

Alle Kosten, die mit diesen E-Roller-Stationen in Verbindung stehen, haben die jeweiligen Verleihfirmen zu tragen.

Die Stadtverwaltung wird zusätzlich aufgefordert, der Bezirksvertretung Porz vor Ablauf der Legislaturperiode über den Fortschritt in diesem Anliegen zu berichten.

Das Ausleihen von KVB-Fahrrädern soll in Porz ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Der Wirtschaftsausschuss stellt die Angelegenheit vor Eintritt in die Tagesordnung mit der Maßgabe zurück, dass kurzfristig ein Fachgespräch mit den Sprechern des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales und dem Wirtschaftsausschuss terminiert werden soll.

 

 

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, da das Fachgespräch am Mittwoch, 24.06.2020 stattfindet. Im Nachgang des Fachgespräches wird der Wirtschaftsausschuss im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen.

 

Beschluss: zurückgestellt


Der Wirtschaftsausschuss vertagt die Angelegenheit, da das Fachgespräch am Montag, 24.08.2020 stattfindet. Im Nachgang des Fachgespräches wird der Wirtschaftsausschuss im Zuge einer Dringlichkeitsentscheidung beschließen.

 

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Beschluss: zurückgestellt


Beschluss:

Die Vorlage wird zurückgestellt.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage zurückzustellen.

 

Beschluss:

Die Vorlage wird zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den dazugehörigen Änderungsantrag unter TOP 8.1 (AN/0324/2020) zurückzustellen.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den Änderungsantrag zurückzustellen.

 

Beschluss:

Die Vorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden auf Wunsch der Verwaltung vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Beschlussvorlage wurde durch die Verwaltung bis auf Weiteres zurückgezogen.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag werden zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.