Beschluss:

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

 

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mit Änderung einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


Beschluss:

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

 

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig ohne Ergänzung des Integrationsrates empfohlen.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Integrationsrats vom 14.01.2020:

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

 

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

 

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

 

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-difizierten Maßnahmen vorzulegen.




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Integrationsrates:

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

 

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss in der Fassung des Integrationsrates vom 14.01.2020 (Anlage 2), des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 27.01.2020 (Anlage 3), des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 (Anlage 4) und des Finanzausschusses vom 03.02.2020 (Anlage 5):

Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.

Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.

Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.

 



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.