Beschluss:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards
(Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die
Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und
1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung
zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine
unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen
Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen
zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für
medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden
nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage
mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Änderung einstimmig zugestimmt
Beschluss: ungeändert empfohlen
Beschluss:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards
(Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die
Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und
1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung
zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine
unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen
Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen
zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für
medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden
nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig ohne Ergänzung des Integrationsrates empfohlen.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Integrationsrats vom 14.01.2020:
Auf
Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren,
erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige
stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.
Die
im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische
Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter
durch die Stadt Köln finanziert.
Der
Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten
überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff..
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen
im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die
Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit
modifizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards
(Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die
Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und
1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung
zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine
unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen
Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen
zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für
medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden
nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit mo-difizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss in der Fassung des Integrationsrates:
Auf Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards
(Teil I), beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die
Einrichtung von 3,0 Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und
1,0 Stelle Hebamme, Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung
zu realisieren, erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine
unterjährige stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen
Personalreserveplan.
Die im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen
zur Verstärkung der medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für
medizinische Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden
nicht weiter durch die Stadt Köln finanziert.
Der Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff.. Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Verwaltung wird
darüber hinaus aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen
vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
in der Fassung des Integrationsrates vom 14.01.2020 (Anlage 2), des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom
27.01.2020 (Anlage 3), des Gesundheitsausschusses vom 28.01.2020 (Anlage 4) und
des Finanzausschusses vom 03.02.2020 (Anlage 5):
Auf
Grund der Ergebnisse der Evaluation der Mindeststandards (Teil I), beschließt
der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 die Einrichtung von 3,0 Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, P7 TVöD, und 1,0 Stelle Hebamme,
Bewertung E10 / P10 TVöD. Um eine zeitnahe Stellenbesetzung zu realisieren,
erfolgt bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2022 eine unterjährige
stellenplantechnische Verrechnung über den zentralen Personalreserveplan.
Die
im Rahmen der Mindeststandards finanzierten 2,0 Stellen zur Verstärkung der
medizinischen Versorgung und 1,0 Stelle Koordination für medizinische
Fachkräfte mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 159.000 € werden nicht weiter
durch die Stadt Köln finanziert.
Der
Rat beschließt für die medizinische Grundversorgung von Geflüchteten
überplanmäßige Aufwendungen im Teilplan 0701, Gesundheitswesen, in
Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 252.700 € im Jahr 2020ff..
Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: drei Stellen
Gesundheits- und Krankenpfleger/in (P7) mit jährlichen Aufwendungen in Höhe von
175.800 € (drei Stellen x 58.600 €) sowie eine Stelle Hebamme (P10) mit
jährlichen Aufwendungen in Höhe von 76.900 €.
Die
Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2020ff durch entsprechende Wenigeraufwendungen
im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus
aufgefordert, zeitnah eine Vorlage mit modifizierten Maßnahmen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der
AfD-Fraktion zugestimmt.