Beschluss: zurückgestellt


Gemeinsam mit der Vorlage wegen offener Fragen geschoben.

 


Beschluss: zurückgestellt


Abstimmungsergebnis: Bis nach Fachgespräch geschoben

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die in der Begründung aufgeführten Inhalte des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet N 17 „Langeler Auwald, rrh.“ und angrenzender Flächen zur Kenntnis und stimmt den geänderten angestrebten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu. Sie bittet den Ausschuss für Umwelt und Grün der Bezirksvertretung zu folgen und die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der so geänderten Maßnahmen nach gesicherter Finanzierung einzuleiten sowie die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes bei der Fortschreibung des Landschaftsplanes zu berücksichtigen.

Zu den Vorschlägen der Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen wird hinzugefügt und geändert:

Bei der Naturschutzgebietsabgrenzung sind  die Flächen des Campingplatzes der Familien Zeltgemeinschaft, des Spiel- und Wiesenfestplatzes an der Frongasse auszusparen. Da der Gastronomiebetrieb und der gewerbliche Campingplatzbetrieb zum Erliegen gekommen ist  und eine versprochene Abwasserregelung (Naturkläranlage vor Ort) fehlt, ist diese Fläche ab dem Jahr 2021 in den Naturschutzbereich zu überführen und zu überplanen wenn bis dahin kein Weiterbetrieb der Gastronomie gefunden wurde. Es sind Maßnahmen zu ergreifen, das Betreten der FFH Fläche Rheinufer  von dem Grundstück aus zu unterbinden.

Auf dem Spiel- und Wiesenfestplatz ist einmal jährlich das traditionelle dreitägige Wiesenfest mit allen notwendigen mobilen Aufbauten und Versorgungen für das traditionsreiche Brauchtums-Fest zu genehmigen.

Es dürfen sich durch das Naturschutzgebiet keine verhindernden Auflagen für die Durchführung des Wiesenfestes für alle Altersgruppen  über die gesamten drei Tage ergeben.

Seite 7 – letzter Spiegelpunkt:

Wird geändert in:

In Abstimmung mit sämtlichen betroffenen Akteuren ist der Fußballplatz aus dem Überschwemmungsbereich in die Randzone des angrenzenden Siedlungsbereichs zu verlegen. Der Freizeitdruck auf die Waldfläche kann so verringert und eine Störungs-/Belastungsquelle für empfindliche Tierarten beseitigt werden. Auch aus Gründen der Hochwasservorsorge ist ein Verlagern des Sportplatzes an einen überschwemmungsfreien Standort geboten.

Eine Schließung des bestehenden Platzes darf erst erfolgen, wenn ein neuer Platz errichtet ist und der Fußballbetrieb am neuen Standort gesichert ist. Die Seitenstreifen des Weges am Rande des Spielfeldes bis zum Grundstück Strandbad Marie (Gastronomiebetrieb mit Campingplatz) ist bis zur Umsiedlung als Behelfsparkplätze während des Spielbetriebes ein zu richten. Der Landschaftsplan und weitere Planungen dürfen keine Schließung oder Aufforstung des Platzes auch nach Ende des bisher laufenden Pachtvertrages mit dem Sportverein vorsehen so lange kein neuer Fußballplatz in der Gemarkung Langel erstellt ist. Der Planpunkt „4-2-f (11.3.2.3.6) Anpflanzung von Hartholzauwald in der Langeler Bucht“ ist aus der Plankarte und allen anderen Planungen bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen.

Vorletzter Spiegelpunkt: 

Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungsauflagen formuliert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.

Wird geändert in

Der offene Feldflurbereich soll aufgrund seiner Bedeutung für die Feldvögel weiter optimiert werden und zu diesem Zweck sogenannte Feldvogelschutzparzellen angelegt werden. Hierzu wurden störungsunempfindlichen Bereiche bestimmt, in die die bereits im Polder befindlichen Blühstreifen verschoben werden sollen. In Kooperation mit den hier tätigen Landwirten sollen Bewirtschaftungvorschläge erörtert werden, beispielsweise extensiv genutzte Getreideäcker mit doppeltem Saatreihenabstand, Belassen von Stoppelbrachen über die Wintermonate.

Seite 8 Erster Spiegelpunkt, 4. Satz

an der Nordspitze soll die Anlage einer Liegewiese geprüft werden.

Wird geändert in

an der Nordspitze (ehemals Bolzplatz Onkel Hemmersbach) soll die Anlage eines Bolzplatzes/Liegewiese eingerichtet werden.

 




Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Änderungen beschlossen