Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Geänderter Beschluss (auf Antrag der SPD-Fraktion):
Der
Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die
Linke., AN/0503/2020, zur Anhörung zunächst in die nachfolgenden Gremien sowie in
die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit anschließender Wiedervorlage.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
MdR Schwanitz bittet darum,
die Vorlage sowie den dazugehörigen Änderungsantrag unter TOP 8.3
(AN/0503/2020) ohne Votum mit erneuter Wiedervorlage in die nachfolgenden
Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die Vorlage und der
Änderungsantrag werden ohne Votum mit erneuter Wiedervorlage in die
nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum das Wohnungsbauforum mit einzubeziehen und stellt die Angelegenheit zurück.
Beschluss: zurückgestellt
Es liegt eine dringliche Beschlussvorlagen der Verwaltung vor, über
deren Aufnahme in die TO Herr Bezirksbürgermeister Homann gesondert abstimmen
lässt:
Ø Stellplatzsatzung für
Köln
3217/2019
Ø Änderungsantrag der
Ratsfraktion Die Linke zu
"Stellplatzsatzung für Köln", AN/0503/2020
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen ist mit der Aufnahme in die TO im öffentlichen Teil unter 9.2.6 einverstanden
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Frau Bussmann, Frau
Sandow, Herr Theilen von Wrochem, Herr Daniel, Herr Bronisz, Herr Ilg)
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: geändert beschlossen
Bezirksbürgermeisterin
Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen abstimmen:
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Kalk beschließt die Stellplatzsatzung mit folgenden
Änderungen:
§
5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:
Sofern nach § 3 fünf
Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser
Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder
Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens
2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der
Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrräder zu versehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD)
zugestimmt.
Anschließend stellt sie den
durch den beschlossenen Antrag geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur
Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk
empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt
die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und
Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3
und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) mit folgenden Änderungen:
§ 5 IV [Anforderungen...]
der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:
Sofern
nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind
20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder
Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens
2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der
Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrräder zu versehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD)
zugestimmt.
Beschluss: geändert beschlossen
Ergänzter Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3
und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW).
1.
Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in
Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur
Stellplatzsatzung)
a) Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens
eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).
b) Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 %
(in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern
um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen
S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte:
rot/orange schraffiert).
c) Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer
Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens
50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den
Entwicklern/Investoren der Flächen.
2. Änderung in § 8
Geldbeträge für Stellplätze
a) Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung
bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
den Stimmen von Grüne, CDU, SPD, Die Linke, Gut und Deine Freunde gegen die
Stimme der FDP zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmetzer (FDP)
Beschluss: geändert beschlossen
Geänderter Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung
von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1
Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Die BV Lindenthal
empfiehlt, die Stellplatzsatzung vor der
endgültigen Beschlussfassung mit dem Wohnungsbauforum und der
Fachöffentlichkeit zu diskutieren.
Für die weitere
Beratungsfolge sind folgende Punkte zu
prüfen:
Sofern nach § 3
fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt
werden müssen, sind 20 % (statt 10%) für
Lastenfahrräder oder Kinder-Anhänger
bereit zu stellen.
20 % der
Fahrradabstellplätze sind mit einer
zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden
Änderungen:
1. Änderungen bei der Einteilung des
Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur
Stellplatzsatzung)
a)
Im
gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 %
ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).
b)
Für
die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett
eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine
Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof
liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange
schraffiert).
c)
Für
große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und
Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu
wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den
Entwicklern/Investoren der Flächen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen
13 Ja Stimmen
2 Nein Stimmen (FDP,
FWK)
4 Enthaltungen (CDU)
Beschluss: zurückgestellt
Vor
Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den
Änderungsantrag zurückzustellen.
Beschluss:
Die Vorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmungsergebnis:
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 07.09.2020
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim
empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Köln
beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3
und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) beschlossen.
Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)
Es
liegt ein Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke vor.
Es
liegt jedoch auch noch ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen zu dem
Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zu Ziffer 1 Buchstabe c wie folgt
vor.
„Für große Wohngebiete wie Parkstadt Süd,
Deutzer Hafen, Mülheim Süd, Kreuzfeld und Rondorf Nordwest werden
Stellplatzreduzierungen von mindestens 50% angestrebt. Dies gilt auch für
weitere Wohngebiete entlang der Stadtbahnlinie 16/17 und der verlängerten Linie
5 bis nach Meschenich."
Herr
Bronisz bittet die Fraktion Die Grünen um Beitritt zu ihrem Ergänzungsantrag.
Die Fraktion Die Grünen stimmt dem Beitritt zu.
Herr
Homann lässt über diesen Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen abstimmen:
- Beschluss:
Der
Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke wird wie folgt bei Ziffer 1
Buchstabe c ergänzt:
„Für große Wohngebiete wie
Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd, Kreuzfeld und Rondorf Nordwest werden
Stellplatzreduzierungen von mindestens 50% angestrebt. Dies gilt auch für
weitere Wohngebiete entlang der Stadtbahnlinie 16/17 und der verlängerten Linie
5 bis nach Meschenich."
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn
Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den
Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
So
dann lässt Herr Homann über den Änderungsantrag der
Ratsfraktion Die Linke abstimmen:
Die Vorlage wird wie folgt
ergänzt:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden
Änderungen:
- Änderungen bei der
Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher
Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung)
a)
Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird
mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett
schraffiert).
b)
Für die Teile des Gebietes mit einer
Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines
Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600
Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in
der Karte: rot/orange schraffiert).
c)
Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt
Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen
von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende
ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die
Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den
Entwicklern/Investoren der Flächen.
- Änderung in § 8
Geldbeträge für Stellplätze
a)
Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die
Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn
Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den
Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
Es
liegt zudem ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (AN/0812/2020) vor, über
diesen lässt Herr Homann abstimmen.
- Beschluss:
Die
Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt
dem Rat folgende Änderungen bei der Stellplatzsatzung für Köln zu
berücksichtigen:
§2
Absatz 1: Folgender Satz ist zu
streichen: „Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von
Wohnraum, auch unter der Berücksichtigung einer Ablösung erheblich erschwert
oder verhindert würde.“
§2
Absatz 3: ist zu ersetzen durch:
„Flächen für KFZ-Stellplätze können in zusätzliche Stellplätze für Lasträder
umgewidmet werden.“
§4
Absatz 1: Der Anfang des Absatzes „Es
sind Reduzierungen….“ zu ersetzen ist durch: „Bei Schaffung von sozialem Wohnraum sind Reduzierungen…”
Anlage
1: Nr. 1.2.1 Zahl der
herzustellenden Abstellplätze für Fahrräder:
1 Fahrradabstellplatz je 30 m2
Wohnfläche
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion,
den drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und den Stimmen des Herrn Küpper, des
Herrn Wolters, des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
Sodann
lässt Herr Homann über die ungeänderte Vorlage
abstimmen:
- Beschluss:
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung
von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1
Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn
Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den
Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
Beschluss: ungeändert empfohlen
I.
Beschluss über den Änderungsantrag der
Ratsfraktion die Linken:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden
Änderungen:
- Änderungen bei der Einteilung des
Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage
2 zur Stellplatzsatzung)
a) Im gesamten
Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht
(in der Karte: violett schraffiert).
b) Für die Teile des
Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die
innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem
Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 %
hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert).
c) Für große
Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld
werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für
eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den
Entwicklern/Investoren der Flächen.
- Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze
a) Bei gefördertem
Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen
verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen
II.
Beschluss
über die Vorlage:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Wilden und bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.
Hinweis:
Die Stellungnahme der
SPD-Fraktion ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschluss: zurückgestellt
Vor
Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Dr. Krupp darum, die Vorlage sowie den
dazugehörigen Änderungsantrag zurückzustellen.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde vor
Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Beschluss
Der Rat der Stadt
Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“
nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den von der Bezirksvertretung Nippes
vorgeschlagenen Änderungen des § 8 Abs. 1.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss: zurückgestellt
Zurückgestellt bis zur Sitzung am 05.10.2020
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss
Die
Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“
nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:
- Im Stadtbezirk Ehrenfeld wird bis zum
Gürtel eine Reduktion um mindestens 40 % ermöglicht.
- Die Ablösesumme für notwendige Stellplätze
von Kraftfahrzeugen der Gebietszone I wird im Stadtteil Ehrenfeld innerhalb des
Anwohnerparkgebiets EHRE I – IV ausgeweitet.
- Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf eine
Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.
Die Aussetzung der
Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch geeignete
Mobilitatsalternativen gilt nicht erst ab 80 Stellplätzen, sondern ab der
ersten Wohneinheit
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Beschluss: zurückgestellt
Die
Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden vor Eintritt in die
Tagesordnung zurückgestellt.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.
Beschluss: zurückgestellt
Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgestellt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
MdR
Spehl bittet darum, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden
Gremien zu verweisen.
Beschluss:
Die
Beschlussvorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag werden ohne Votum in
die nachfolgenden Gremien verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
zugestimmt.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in den Verkehrsausschuss.
Beschluss: zurückgestellt
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag zurückgezogen.
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss
verweist die Vorlage und die Änderungsantrag der Fraktion Die Linke.,
AN/0503/2020 und der SPD-Fraktion, AN/0528/2021, ohne Votum in den Rat.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Beschluss: geändert beschlossen
III. Abstimmung
über den aktualisierten Beschlussvorschlag (Anlage 16) in der so geänderter
Fassung
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die
„Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und
Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach
§§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den
Änderungen gemäß Anlage 16
und unter Berücksichtigung folgender
Änderungen:
- Im geförderten Wohnungsbau ist bei der
Einkommensgruppe A lediglich eine Quote von 0,5 Stellplätzen zu bauen.
Dies gilt auch für barrierefreie Wohnungen, bzw. rollstuhlgerechte
Wohnungen für Einzelpersonen, deren Wohnungsgröße in der Regel bei 52,
bzw. 55 qm liegen. Auf einen Ablösebetrag für Stellplätze im geförderten
Wohnungsbau wird verzichtet.
- Die Reduktionsmöglichkeiten bei
Sonderwohnformen sollen in der Einzelfallprüfung mit höchstmöglichen
Stellplatzreduzierungen bedacht werden.
Zu den Sonderwohnformen zählen:
- Micro-Wohnen und Seniorenwohnungen
- Baugruppen und andere gemeinschaftliche Wohnformen
- Wohngemeinschaften, z.B. Demenz-WGs, geförderte Studierenden-WGs
- Cluster-Wohnungen, in denen Miniapartments oder Wohnungen zu
Großwohnungen kombiniert werden
- Genossenschaften
- Soziokulturelle Projekte, Nachhaltigkeitsprojekte und Nachbarschaftscafés
Bei der Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von historischer Bedeutung zur kulturellen Nutzung, kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefährden würde. - Eine Mischnutzung von Stellplätzen durch GE
und WE muss von den Vorhabenträger*innen dargestellt werden.
- Im gesamten Gebiet
des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um
50 % ermöglicht.
- Für Stadtteile ohne
schienengebundenen ÖPNV-Anschluss gilt ein Reduktionsfaktor von 0 %.
- Bei Einfamilienhäusern werden „gefangene“
Stellplätze angerechnet, also solche, die nur über andere Stellplätze zu
erreichen sind. Auch hier gelten mögliche Ablöseszenarien wie gute ÖPNV
Anbindung etc.
- Die für Fahrräder angesetzte Größe eines
Abstellplatzes gilt als Richtschnur, für die es Ausnahmen geben kann, wenn
Fahrradparksysteme installiert werden, die eine höhere Dichte zulassen.
- Die
Fahrradabstellplätze sollen so angelegt sein, dass die Räder vor Diebstahl
und Wettereinflüssen geschützt sind.
- Durch die Satzung muss sichergestellt werden,
dass autofreie Quartiere entwickelt werden können. Dabei muss
sichergestellt werden, dass die
Nicht-Errichtung von Stellplätzen nicht zu Lasten der Parksituation in den
angrenzenden Quartieren geht.
- Bei Kindertagesstätten (Nr. 9.1) sind
PKW-Stellplätze im Verhältnis 1 je 4 Beschäftigte, jedoch mindestens 2,
und Fahrradabstellplätze 1 je 5 Kinder, jedoch mindestens 2 für
Spezialräder, davon 50 % Besucheranteil, herzustellen.
- Bei Grundschulen (Nr. 9.2) sind
PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradabstellplätze 1 je 2
Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen.
- Bei sonstigen allgemeinbildenden Schulen (9.3)
sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradabstellplätze 2 je 3
Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen.
- In § 3 Absatz 4
werden die Worte „durch Gutachten“ gestrichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des
Jahres zu evaluieren, wie das nachfolgende Konzept in die
Stellplatzsatzung übernommen werden kann.
Der Reduktionsschlüssel, soll durch einen
dynamischen Schlüssel ersetzt werden, um der tatsächlichen
Erschließungsqualität der Gebiete Rechnung zu tragen.
Die Einteilung des Stadtgebiets (Anlage 2 zur
Stellplatzsatzung) soll stattdessen nach folgendem Schlüssel erfolgen (eine
Unterteilung in Innenstadt/Kernstadt
etc. findet nicht statt):
Punkte je Kriterium |
Erreichbarkeit[1] |
Dichte der Verkehrsmittel |
Leistungsfähigkeit[2]
(Taktfolge werktags 6h-19h) |
Attraktivität des
Verkehrsmittels |
1 |
Mindestens eine
Haltestelle des ÖPNV in R => 500m - max 600m |
Mehr als 1 Bus- oder
Bahnlinie |
Takt max 15. Min |
Bus überwiegend auf
eigener Busspur |
2 |
Mindestens eine
Haltestelle des ÖPNV in R => 300m - max 500m |
Mehr als 2 Bus oder
Bahnlinie |
Takt max 10 min |
Straßenbahn, Stadtbahn |
3 |
Mindestens eine
Haltestelle in R = 300m |
Mehr als 3 Bus oder
Bahnlinien |
Takt max. 5 min |
Schienenschnellverkehr
(S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper |
Es sind im günstigsten Fall, d.h. bei maximaler
Punktzahl in jeder der 4 Kategorien, 12 Punkte erreichbar.
Die
Stellplätze werden folgendermaßen gemindert:
Unter 4
Punkten = 10%
4-6 Punkte =
20%
7-9 Punkte =
40%
10-11 Punkte
= 60%
12 Punkte =
70%
An scharfen Grenzen sollen
Übergangszonen in 5% Schritten definiert werden.
Die
Reduzierung ist in regelmäßigen Abständen neu zu evaluieren.
Die Minderung
kann von Bauträger*innen jederzeit selbst ermittelt werden.
Die Minderung kann sich auch auf aktuell geplante,
aber noch nicht umgesetzte ÖPNV Projekte beziehen.
Aus Anlage 1 wird nach Nutzungsart und Größe der
Anlage eine Zahl von Stellplätzen ermittelt. Diese wird ggf. entsprechend der
oben ermittelten Punktzahl gemindert.
- Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt nach
drei Jahren eine Evaluation der Stellplatzsatzung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, FDP, AfD, und von RM Wortmann (Freie
Wähler Köln) zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Die Fraktion Die Linke hat den Änderungsantrag AN/0503/2021 zurückgezogen.
RM Kirchner gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion sich aufgrund der Kurzfristigkeit des vorgelegten umfangreichen Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und Die Linke. (AN/1011/2021) mit dessen Inhalten nicht ausreichend auseinander setzen konnte.
RM de Bellis-Olinger reicht ihren Wortbeitrag schriftlich zu
Protokoll ein.