Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen


Geänderter Beschluss (auf Antrag der SPD-Fraktion):

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage mit dem Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0503/2020, zur Anhörung zunächst in die nachfolgenden Gremien sowie in die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit anschließender Wiedervorlage.

 




Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage


MdR Schwanitz bittet darum, die Vorlage sowie den dazugehörigen Änderungsantrag unter TOP 8.3 (AN/0503/2020) ohne Votum mit erneuter Wiedervorlage in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

 

Beschluss:

 

Die Vorlage und der Änderungsantrag werden ohne Votum mit erneuter Wiedervorlage in die nachfolgenden Gremien verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.


Beschluss: zurückgestellt


Der Stadtentwicklungsausschuss bittet darum das Wohnungsbauforum mit einzubeziehen und stellt die Angelegenheit zurück.


Beschluss: zurückgestellt


Es liegt eine dringliche Beschlussvorlagen der Verwaltung vor, über deren Aufnahme in die TO Herr Bezirksbürgermeister Homann gesondert abstimmen lässt:

Ø  Stellplatzsatzung für Köln

          3217/2019

Ø  Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zu
"Stellplatzsatzung für Köln", AN/0503/2020

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist mit der Aufnahme in die TO im öffentlichen Teil unter  9.2.6 einverstanden              



                                 

 

 



Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt.
(nicht anwesend: Frau Ante, Herr Küpper, Herr Heinzlmeier, Frau Bussmann, Frau Sandow, Herr Theilen von Wrochem, Herr Daniel, Herr Bronisz, Herr Ilg)

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss: geändert beschlossen


Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk beschließt die Stellplatzsatzung mit folgenden Änderungen:

 

§ 5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:

Sofern nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens 2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD) zugestimmt.

 

Anschließend stellt sie den durch den beschlossenen Antrag geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:

 

§ 5 IV [Anforderungen...] der Anlage 1 wird wie folgt umformuliert:

Sofern nach § 3 fünf Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20% dieser Fahrradabstellplätze für Spezialfahrräder, z.B. Lastenfahrräder oder Kinderanhänger herzustellen. Diese müssen die Abmessungen von mindestens 2,50 m x 1,25 m zuzüglich der notwendigen Verkehrsflächen haben. 20% der Fahrradabstellplätze sind weiterhin mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP) und Boyens (AfD) zugestimmt.

Beschluss: geändert beschlossen


Ergänzter Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

 

1.    Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung)

a)    Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).

b)    Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert).

c)    Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen.

2.    Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze

a)    Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, SPD, Die Linke, Gut und Deine Freunde gegen die Stimme der FDP zugestimmt.

 

 

Beschluss: ungeändert beschlossen


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Roth (Die Linke) und Herrn Urmetzer (FDP)

Beschluss: geändert beschlossen


Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

 

Die BV Lindenthal empfiehlt, die Stellplatzsatzung  vor der endgültigen Beschlussfassung mit dem Wohnungsbauforum und der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

 

Für die weitere Beratungsfolge  sind folgende Punkte zu prüfen:

 

Sofern nach § 3 fünf  Fahrradabstellplätze oder mehr hergestellt werden müssen, sind 20 %  (statt 10%) für Lastenfahrräder oder Kinder-Anhänger  bereit zu stellen. 

20 % der Fahrradabstellplätze sind  mit einer zeitgemäßen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder zu versehen.

 

 

Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen:

1.    Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung)

a)    Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).

b)   Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert).

c)    Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen.

 

 

 

 

 

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

 

13 Ja Stimmen

 

2 Nein Stimmen (FDP, FWK)

 

4 Enthaltungen (CDU)

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Richter darum, die Vorlage sowie den Änderungsantrag zurückzustellen.

 

Beschluss:

Die Vorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt



Abstimmungsergebnis:

 

Zurückgestellt bis zur Sitzung am 07.09.2020

Beschluss: ungeändert beschlossen


 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und des Einzelmandatsträgers Tücks (FDP) beschlossen.

Beschluss: abgelehnt (in der Vorberatung)


Es liegt ein Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke vor.

Es liegt jedoch auch noch ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen zu dem Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke zu Ziffer 1 Buchstabe c wie folgt vor.

 „Für große Wohngebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd, Kreuzfeld und Rondorf Nordwest werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50% angestrebt. Dies gilt auch für weitere Wohngebiete entlang der Stadtbahnlinie 16/17 und der verlängerten Linie 5 bis nach Meschenich."

Herr Bronisz bittet die Fraktion Die Grünen um Beitritt zu ihrem Ergänzungsantrag.
Die Fraktion Die Grünen stimmt dem Beitritt zu.

Herr Homann lässt über diesen Änderungsantrag der Fraktion Die Grünen abstimmen:

  1. Beschluss:

Der Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke wird wie folgt bei Ziffer 1 Buchstabe c ergänzt:

„Für große Wohngebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd, Kreuzfeld und Rondorf Nordwest werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50% angestrebt. Dies gilt auch für weitere Wohngebiete entlang der Stadtbahnlinie 16/17 und der verlängerten Linie 5 bis nach Meschenich."

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)

So dann lässt Herr Homann über den Änderungsantrag der Ratsfraktion Die Linke abstimmen:

  1. Beschluss:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
 
Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen:

  1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung)

a)    Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).

b)    Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert).

c)    Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.

Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen.

  1. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze

a)    Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)

Es liegt zudem ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (AN/0812/2020) vor, über diesen lässt Herr Homann abstimmen.
 

  1. Beschluss:

Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgende Änderungen bei der Stellplatzsatzung für Köln zu berücksichtigen:

§2 Absatz 1:  Folgender Satz ist zu streichen: „Dies gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum, auch unter der Berücksichtigung einer Ablösung erheblich erschwert oder verhindert würde.“

§2 Absatz 3:  ist zu ersetzen durch:
Flächen für KFZ-Stellplätze können in zusätzliche Stellplätze für Lasträder umgewidmet werden.

§4 Absatz 1:  Der Anfang des Absatzes „Es sind Reduzierungen….“ zu ersetzen ist durch: „Bei Schaffung von sozialem Wohnraum sind Reduzierungen…

Anlage 1:       Nr. 1.2.1 Zahl der herzustellenden Abstellplätze für Fahrräder:
1 Fahrradabstellplatz je 30 m2 Wohnfläche

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen vier Stimmen der SPD-Fraktion mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, den drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und den Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters, des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)
 

Sodann lässt Herr Homann über die ungeänderte Vorlage abstimmen:

  1. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen drei Stimmen der Fraktion Die Grünen und die Stimme des Herrn Bronisz mit fünf Stimmen der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen des Herrn Küpper, des Herrn Wolters und des Herrn Ilg abgelehnt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Frau Ramrath, Herr Daniel)

 

Beschluss: ungeändert empfohlen


I.              Beschluss über den Änderungsantrag der Ratsfraktion die Linken:

Der Verkehrsausschuss beschließt die Stellplatzsatzung mit den folgenden Änderungen:

  1. Änderungen bei der Einteilung des Stadtgebietes in Flächen mit dort möglicher Stellplatzreduzierung (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung)

a)    Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um 40 % ermöglicht (in der Karte: violett schraffiert).

b)    Für die Teile des Gebietes mit einer Reduktion um 30 % (in der Karte: violett eingefärbt), die innerhalb eines Radius von 300 Metern um eine Stadtbahnhaltestelle und in einem Radius von 600 Metern um einen S-Bahnhof liegen, wird die Reduktion auf 50 % hochgesetzt (in der Karte: rot/orange schraffiert).

c)    Für große Wohnungsbaugebiete wie Parkstadt Süd, Deutzer Hafen, Mülheim Süd und Kreuzfeld werden Stellplatzreduzierungen von mindestens 50 % angestrebt. Hierzu wird für eine entsprechende ÖPNV-Anbindung gesorgt.
Die Lastenteilung erfolgt durch entsprechende Vereinbarungen mit den Entwicklern/Investoren der Flächen.

  1. Änderung in § 8 Geldbeträge für Stellplätze

a)    Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf die Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.

Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen

II.            Beschluss über die Vorlage:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Wilden und bei Enthaltung von Frau Bastian (FDP) zugestimmt.

 

Hinweis:

Die Stellungnahme der SPD-Fraktion ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

Beschluss: zurückgestellt


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet MdR Dr. Krupp darum, die Vorlage sowie den dazugehörigen Änderungsantrag zurückzustellen.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss: mit Änderungen empfohlen


Beschluss

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den von der Bezirksvertretung Nippes vorgeschlagenen Änderungen des § 8 Abs. 1.

 

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

Beschluss: zurückgestellt


Zurückgestellt bis zur Sitzung am 05.10.2020

 

Beschluss: geändert beschlossen


Beschluss

 

Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit folgenden Änderungen:

 

-      Im Stadtbezirk Ehrenfeld wird bis zum Gürtel eine Reduktion um mindestens 40 % ermöglicht.

-      Die Ablösesumme für notwendige Stellplätze von Kraftfahrzeugen der Gebietszone I wird im Stadtteil Ehrenfeld innerhalb des Anwohnerparkgebiets EHRE I – IV ausgeweitet.

-      Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf eine Ablösezahlung bei Nichterrichtung von Stellplätzen verzichtet.

 

Die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch geeignete Mobilitatsalternativen gilt nicht erst ab 80 Stellplätzen, sondern ab der ersten Wohneinheit

 

 




Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).

Beschluss: zurückgestellt


Die Vorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag wurden vor Eintritt in die Tagesordnung zurückgestellt.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage und der Änderungsantrag werden zurückgestellt.

Beschluss: zurückgestellt


Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung zurückgestellt.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


MdR Spehl bittet darum, die Beschlussvorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen.

 

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage sowie der dazugehörige Änderungsantrag werden ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen.



Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit einstimmig ohne Votum in den Verkehrsausschuss.

 

Beschluss: zurückgestellt


Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage mit dem Änderungsantrag zurückgezogen.

 

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage und die Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/0503/2020 und der SPD-Fraktion, AN/0528/2021, ohne Votum in den Rat.

 

 



Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Beschluss: geändert beschlossen


III.      Abstimmung über den aktualisierten Beschlussvorschlag (Anlage 16) in der so geänderter Fassung

Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln beschließt die „Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen“ nach §§ 48 Absatz 3 und 89 Absatz 1 Nr. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit den Änderungen gemäß Anlage 16

und unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

  1. Im geförderten Wohnungsbau ist bei der Einkommensgruppe A lediglich eine Quote von 0,5 Stellplätzen zu bauen. Dies gilt auch für barrierefreie Wohnungen, bzw. rollstuhlgerechte Wohnungen für Einzelpersonen, deren Wohnungsgröße in der Regel bei 52, bzw. 55 qm liegen. Auf einen Ablösebetrag für Stellplätze im geförderten Wohnungsbau wird verzichtet.
  2. Die Reduktionsmöglichkeiten bei Sonderwohnformen sollen in der Einzelfallprüfung mit höchstmöglichen Stellplatzreduzierungen bedacht werden.
    Zu den Sonderwohnformen zählen:

    - Micro-Wohnen und Seniorenwohnungen
    - Baugruppen und andere gemeinschaftliche Wohnformen
    - Wohngemeinschaften, z.B. Demenz-WGs, geförderte Studierenden-WGs
    - Cluster-Wohnungen, in denen Miniapartments oder Wohnungen zu
      Großwohnungen kombiniert werden
    - Genossenschaften
    -  Soziokulturelle Projekte, Nachhaltigkeitsprojekte und Nachbarschaftscafés

    Bei der Umnutzung von denkmalgeschützten Bauwerken und Gebäuden von historischer Bedeutung zur kulturellen Nutzung, kann die Verwaltung die Pflicht zur Stellplatzschaffung erlassen, sofern diese die Umsetzung des kulturellen Projekts gefährden würde.
  3. Eine Mischnutzung von Stellplätzen durch GE und WE muss von den Vorhabenträger*innen dargestellt werden.
  4. Im gesamten Gebiet des Bezirks Innenstadt wird mindestens eine Reduktion um

50 % ermöglicht.

  1. Für Stadtteile ohne schienengebundenen ÖPNV-Anschluss gilt ein Reduktionsfaktor von 0 %.
  2. Bei Einfamilienhäusern werden „gefangene“ Stellplätze angerechnet, also solche, die nur über andere Stellplätze zu erreichen sind. Auch hier gelten mögliche Ablöseszenarien wie gute ÖPNV Anbindung etc.
  3. Die für Fahrräder angesetzte Größe eines Abstellplatzes gilt als Richtschnur, für die es Ausnahmen geben kann, wenn Fahrradparksysteme installiert werden, die eine höhere Dichte zulassen.
  4. Die Fahrradabstellplätze sollen so angelegt sein, dass die Räder vor Diebstahl und Wettereinflüssen geschützt sind.
  5. Durch die Satzung muss sichergestellt werden, dass autofreie Quartiere entwickelt werden können. Dabei muss sichergestellt werden, dass die Nicht-Errichtung von Stellplätzen nicht zu Lasten der Parksituation in den angrenzenden Quartieren geht.
  6. Bei Kindertagesstätten (Nr. 9.1) sind PKW-Stellplätze im Verhältnis 1 je 4 Beschäftigte, jedoch mindestens 2, und Fahrradabstellplätze 1 je 5 Kinder, jedoch mindestens 2 für Spezialräder, davon 50 % Besucheranteil, herzustellen.
  7. Bei Grundschulen (Nr. 9.2) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradabstellplätze 1 je 2 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen.
  8. Bei sonstigen allgemeinbildenden Schulen (9.3) sind PKW-Stellplätze 1 je 4 Beschäftigte und Fahrradabstellplätze 2 je 3 Schüler, davon 10 % Besucheranteil, herzustellen.
  9. In § 3 Absatz 4 werden die Worte „durch Gutachten“ gestrichen.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres zu evaluieren, wie das nachfolgende Konzept in die Stellplatzsatzung übernommen werden kann.

Der Reduktionsschlüssel, soll durch einen dynamischen Schlüssel ersetzt werden, um der tatsächlichen Erschließungsqualität der Gebiete Rechnung zu tragen.

Die Einteilung des Stadtgebiets (Anlage 2 zur Stellplatzsatzung) soll stattdessen nach folgendem Schlüssel erfolgen (eine Unterteilung  in Innenstadt/Kernstadt etc. findet nicht statt):

           

Punkte je Kriterium

Erreichbarkeit[1]

Dichte der Verkehrsmittel

Leistungsfähigkeit[2] (Taktfolge werktags 6h-19h)

Attraktivität des Verkehrsmittels

1

Mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R => 500m - max 600m

Mehr als 1 Bus- oder Bahnlinie

Takt max 15. Min

 

Bus überwiegend auf eigener Busspur

2

Mindestens eine Haltestelle des ÖPNV in R => 300m - max 500m

Mehr als 2 Bus oder Bahnlinie

Takt max 10 min

Straßenbahn, Stadtbahn

3

Mindestens eine Haltestelle in R = 300m

Mehr als 3 Bus oder Bahnlinien

Takt max. 5 min

Schienenschnellverkehr (S-Bahn, Stadtbahn) mit eigenem Gleiskörper

 

Es sind im günstigsten Fall, d.h. bei maximaler Punktzahl in jeder der 4 Kategorien, 12 Punkte erreichbar.

Die Stellplätze werden folgendermaßen gemindert:

Unter 4 Punkten = 10%

4-6 Punkte = 20% 

7-9 Punkte = 40%

10-11 Punkte = 60%

12 Punkte = 70%

An scharfen Grenzen sollen Übergangszonen in 5% Schritten definiert werden.

Die Reduzierung ist in regelmäßigen Abständen neu zu evaluieren.

Die Minderung kann von Bauträger*innen jederzeit selbst ermittelt werden.

Die Minderung kann sich auch auf aktuell geplante, aber noch nicht umgesetzte ÖPNV Projekte beziehen.

Aus Anlage 1 wird nach Nutzungsart und Größe der Anlage eine Zahl von Stellplätzen ermittelt. Diese wird ggf. entsprechend der oben ermittelten Punktzahl gemindert.

  1. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt nach drei Jahren eine Evaluation der Stellplatzsatzung durchzuführen.


[1] Es soll explizit der tatsächliche Fußweg und nicht der radiale Abstand genommen werden.

[2] Kürzester Takt des leistungsfähigsten Verkehrsmittels.



Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, FDP, AfD, und von RM Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

__________
Anmerkung:
Die Fraktion Die Linke hat den Änderungsantrag AN/0503/2021 zurückgezogen.

RM Kirchner gibt zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion sich aufgrund der Kurzfristigkeit des vorgelegten umfangreichen Änderungsantrages der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und Die Linke. (AN/1011/2021) mit dessen Inhalten nicht ausreichend auseinander setzen konnte.

RM de Bellis-Olinger reicht ihren Wortbeitrag schriftlich zu Protokoll ein.